Betreff
Darstellung klimapolitischer Auswirkungen in Vorlagen,
hier: fünfmonatige Testphase mit dem Fachbereich 5 - Stadtentwicklung -
Vorlage
16 - 17 1335/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den fünfmonatigen Testzeitraum für die Implementierung der Klimarelevanz-Prüfung von Sitzungsvorlagen im Fachbereich 5 für Stadtentwicklung.

 

 

Sachdarstellung :

 

Mithilfe der Klimarelevanz-Prüfung (KRP) sollen kommunale Vorhaben und Maßnahmen auf ihre Auswirkungen auf das Klima überprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Ihr Ziel ist es, die Klimarelevanz eines Vorhabens möglichst frühzeitig zu berücksichtigen, sodass etwaige Anpassungen hinsichtlich einer klimafreundlicheren Wirkung vorgenommen werden können. Außerdem ermöglicht es die Prüfung, die Auswirkungen möglicher Maßnahmen im Hinblick auf die klimapolitischen Ziele abzuschätzen. Die KRP unterstützt die Sachbearbeitung dabei, diesen Prozess möglichst transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

 

Gemäß des Berücksichtigungsgebots (§13) des Klimaschutzgesetzes (KSG) haben Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck des KSG und die zu seiner Erfüllung festgesetzten Ziele zu berücksichtigen.

Das KSG reflektiert das wachsende gesellschaftliche Bewusstsein für den Klimaschutz. Die Berücksichtigung des Gesetzes in öffentlichen Entscheidungen entspricht daher den Erwartungen der Bevölkerung nach einer nachhaltigen und klimafreundlichen Entwicklung.

 

Die KRP ermöglicht eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Sitzungsvorlagen. Mit einer möglichst einfachen und wenig aufwändigen Vorgehensweise sollen die in den Vorlagen beantragten Vorhaben und Maßnahmen auf ihre Klimarelevanz geprüft werden. Es handelt sich um Vorlagen, bei denen bereits auch Angaben zu den finanz- und hauswirtschaftlichen Auswirkungen gemacht werden.

 

Zunächst soll die KRP innerhalb einer fünfmonatigen Testphase im Fachbereich 5 getestet werden, um die Relevanz und Umsetzbarkeit zu prüfen und eventuelle Anpassungen vor einer verwaltungsweiten Einführung vornehmen zu können. Im Rahmen der Testphase ist eine Mitzeichnungspflicht der Stabsstelle 16 vorgesehen, um eventuelle Anpassungen und Schwierigkeiten zu erkennen und die Umsetzbarkeit der generellen Mitzeichnungspflicht bezüglich der KRP zu prüfen. Nach der Testphase wird ein Sachstandsbericht folgen, um die Klimarelevanz-Prüfung auch auf die anderen Fachbereiche und Stabsstellen auszudehnenden.

 

Der jeweilige Fachbereich, bei dem die Sachkenntnisse über die zu beschließende Maßnahme vorhanden ist, nimmt die Prüfung der Klimarelevanz vor. Bei Bedarf steht die Stabsstelle 16 für Rückfragen zur Einschätzung und Prüfung der Klimarelevanz zur Verfügung. Die Zuteilung der Prüfung innerhalb der Fachbereiche verwirklicht eine effizientere Vorgehensweise und sensibilisiert die Fachbereiche zunehmend für die Klimaauswirkungen ihrer Vorhaben und Maßnahmen.

Die KRP besteht aus einem dreistufigen Verfahren, das von der für das Vorhaben zuständigen Sachbearbeitung zu bearbeiten ist. Dieses Tool dient als Ausfüllvorlage, um Ihren Abwägungsprozess transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren.             

Das Prüfverfahren besteht aus drei Stufen. In der Basisprüfung (Stufe 1) erfolgt eine erste Einschätzung zur grundsätzlichen Klimarelevanz und der dementsprechenden Notwendigkeit zur genaueren Betrachtung der Klimawirkung. Die Hauptprüfung (Stufe 2) besteht aus 14 qualitativen Fragen, die die Beurteilung der Art und Intensität der Klimarelevanz eines Vorhabens ermöglichen. Die Alternativenprüfung (Stufe 3) wird durchgeführt, wenn für das Vorhaben eine negative Klimawirkung zu erwarten ist, um mögliche klimafreundlichere Optionen sowie Optimierungspotenziale zu erwägen. Weitere und detailliertere Beschreibungen des Prüfverfahrens können der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister