Betreff
Errichtung eines Zebrastreifens an der Bergstraße;
hier: Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung
Vorlage
05 - 17 1338/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die SPD Ratsfraktion stellt in ihrer Eingabe vom 04.03.3025 den Antrag (siehe Anlage) an der Bergstraße einen Zebrastreifen einzurichten.

 

Für die Bergstraße gilt die Höchstgeschwindigkeit 30km/h. Sie liegt in einer 30er Zone.

Es wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Verkehrszählungen mit Hilfe der mobilen Verkehrszählungseinrichtung an der oberhalb liegenden Lindenallee durchgeführt. Zuletzt wurden die Daten im Jahr 2022 erfasst.

Die festgestellten Daten sind, sowohl hinsichtlich der aufgenommenen Geschwindigkeiten, als auch der gemessenen Verkehrsstärke, unauffällig.

 

Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) ist hier nicht sinnvoll. Es würde den Konflikt mit Rennradfahrern, der hier als Problem genannt ist, nicht verbessern. Für die Begründung wird auf die Vorlage 05 - 17 1233/2024, verwiesen. Die Voraussetzungen und Begründungen für die Einrichtung eines „Zebrastreifens“ nach den zugrunde zu legenden Verwaltungsvorschriften sind darin umfassend dargestellt und gelten hier in gleicher Weise.

 

Es ist bereits eine Querungshilfe in Form einer beidseitigen Fahrbahneinengung der Bergstraße unterhalb des Plagwegs vorhanden. Diese Querungshilfe ist dort insbesondere zur Verbesserung des Schulweges zur Grundschule eingerichtet und verbessert damit auch den Weg zum Bürgerbad. 

 

In der oben genannten Vorlage wurden auch die Vorteile verschiedener Querungshilfen gegenübergestellt. Die Form der Fahrbahneinengung ist als eine sichere Art der Querungshilfe beschrieben. Ein Fußgängerüberweg ist dies nicht unbedingt und birgt gerade für junge Schülerinnen und Schüler die Gefahr einer Scheinsicherheit.

 

Die gegenseitige Rücksichtnahme gilt für jeden Verkehrsteilnehmer. Und natürlich gilt auch für Fahrräder die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Straße.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter