Betreff
Wasserversorgungskonzept gem. § 38 Abs. 3 LWG;
hier: Vorstellung und Beschluss des Konzeptes
Vorlage
02 - 17 1341/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das Wasserversorgungskonzept in der vorliegenden überarbeiteten Form.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Inkrafttreten des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in seiner aktuellen Fassung vom 08.07.2016 beinhaltet dieses eine Verpflichtung der Gemeinden zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und in diesem Zusammenhang zur Erstellung und Dokumentation eines sogenannten Wasserversorgungskonzeptes. Die Gemeinden haben für ihr Gemeindegebiet nach § 38 Abs. 3 LWG ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept - WVK) aufzustellen. Erstmalig musste ein solches WVK zum 1. Januar 2018 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung vorgelegt werden. Das WVK ist alle sechs Jahre fortzuschreiben und daher laut § 38 Abs. 3 LWG zum 1. Januar 2024 erneut überarbeitet vorzulegen. Aufgrund der Tatsache, dass die Arbeitsunterlagen für die Erstellung der Wasserversorgungskonzepte (WVK) erst sechs Monate vor dem ursprünglichen Abgabetermin fertiggestellt wurden, hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Frist für die erneute Einreichung auf den 30. Juni 2024 verlängert.

 

Das Wasserversorgungskonzept soll Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Sicherung der Trinkwasserversorgung umfassen. Diese Maßnahmen beinhalten den Schutz der für die Trinkwassergewinnung genutzten Gewässer, einschließlich Grund- und Oberflächenwasser, um diese präventiv vor Verschmutzung zu schützen. Zusätzlich sollen Maßnahmen zur Förderung eines sorgsamen Umgangs mit Trinkwasser ergriffen werden.

 

Gemeinden sind verpflichtet, ein detailliertes Konzept zur Wasserversorgung zu erstellen, das den aktuellen Zustand sowie die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung aufzeigt. Dies beinhaltet Informationen über die Wasserversorgungssituation, Entscheidungen zur Entwicklung, Darstellungen der Wassergewinnungsgebiete und des verfügbaren Wasserdargebots, Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen, die Qualität des Trinkwassers, Verteilungsanlagen und die Zuordnung der Versorgungsgebiete zu den Wassergewinnungsanlagen, insbesondere unter Berücksichtigung des Klimawandels.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein hat die Stadtwerke Emmerich GmbH mit der Ausarbeitung des Wasserversorgungskonzeptes beauftragt, die ihrerseits den Auftrag weiter vergeben hat. Das Konzept wurde im Wesentlichen auf der Grundlage von Daten erstellt, die von den Stadtwerken Emmerich zur Verfügung gestellt wurden.

Das der Vorlage als Anlage beigefügte Konzept wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 30.04.2024 von dem Geschäftsführer der Stadtwerke Emmerich GmbH erläutert.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister