hier: Parkplatz in Praest zwischen Johannesstraße und Thomasgasse
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Grundstücksflächen
zwischen der Johannesstraße und Thomasgasse, Gemarkung Praest, Flur 4,
Flurstücke 116, 187 tlw., 194 + 196 tlw. - als sonstige öffentliche Straße mit
dem Benutzungszweck Parkplatz für die Allgemeinheit und Erschließung der
anliegenden Grundstücke Johannesstraße 5 + 7 ohne Beschränkung der
Benutzungsart und des Benutzerkreises für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Sachdarstellung :
Öffentliche Straßen im Sinne des § 2 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW erhalten Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße durch Ihre Widmung. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, die mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen ist. Die Widmung wird von der Straßenbaubehörde verfügt. In der Widmung sind die Straßengruppe, eventuelle Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie etwaige Besonderheiten festzulegen.
Der Platz zwischen Johannesstraße und Thomasgasse wird als Parkplatz und Erschließung der anliegenden Grundstücke Johannesstraße 5 (Kita) und Johannesstraße 7 (Wohnhaus) genutzt, ist jedoch noch nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Platz befindet sich im Eigentum der Stadt Emmerich am Rhein und wird unter der nachstehenden Bezeichnung im Liegenschaftskataster geführt:
Gemarkung: Praest
Flur: 4
Flurstücke: 116, 187 tlw., 194 + 196 tlw.
Der Platz ist gem. § 3 Abs. Nr. 4 Nr. 3 StrWG NRW als sonstige öffentliche Verkehrsfläche einzustufen mit dem Benutzungszweck Parkplatz für die Allgemeinheit und Erschließung der anliegenden Grundstücke Johannesstraße 5 + 7 ohne Beschränkung der Benutzungsart und des Benutzerkreises.
Die genaue Lage des zu widmenden Platzes ist auf dem als Bestandteil der Widmungsverfügung beigefügten Lageplan dargestellt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter