Betreff
Gewährung von kommunalen Überbrückungshilfen für Träger von Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2023/2024
Vorlage
04 - 17 1412/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein, für das Kindergartenjahr 2023/2024 kommunale Überbrückungshilfen als freiwillige Zuschüsse an KiTa-Träger, die eine finanzielle Unterstützung beantragt haben, in Höhe von insgesamt 87.527,04 € zu gewähren.

 

Die Zuschussgewährung erfolgt vorbehaltlich einer späteren einrichtungsbezogenen Prüfung der Betriebskostenrücklage zum Stand 31.07.2024 im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises des Kindergartenjahres 2023/2024. Sollte diese Prüfung ergeben, dass zum Stand 31.07.2024 eine ausreichende Betriebskostenrücklage vorhanden war oder eine Betriebskostenrücklage gebildet wurde, ist die kommunale Überbrückungshilfe in Höhe des Rücklagenbestandes, maximal jedoch in Höhe der gewährten kommunalen Überbrückungshilfe zu erstatten.

 

Sachdarstellung :

 

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zur Sicherung der Trägerpluralität in Kindertagesein-richtungen im Kindergartenjahr 2023/2024 eine Überbrückungshilfe in Höhe von landesweit 100 Millionen Euro zur Verfügung. Der Landschaftsverband Rheinland hat mit Bescheid vom 05.02.2024 für den Jugendamtsbezirk Emmerich am Rhein Mittel in Höhe von 215.974,07 € bewilligt, welche im Wege einer fachbezogenen Pauschale im März 2024 an die kirchlichen Träger, anderen freien Trägern und Elterninitiativen weitergeleitet wurden.

 

In Anlehnung an diese Überbrückungshilfe des Landes Nordrhein-Westfalen haben beim Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein 4 Träger für insgesamt 5 Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Emmerich am Rhein Anträge auf eine einmalige ergänzende kommunale Überbrückungshilfe gestellt. Ein Träger hat seinen Antrag zurückgezogen, so dass insgesamt Anträge von 3 Trägern für 4 Kindertageseinrichtungen vorliegen.

In den Anträgen wird bei der Höhe der beantragten kommunalen Überbrückungshilfe Bezug auf die §§ 36 und 38 KiBiz genommen, wonach der Zuschuss der Jugendämter für die Aufgaben nach dem KiBiz um rund 10 % höher als der Landeszuschuss liege.

Die Träger geben an, dass die Gewährung einer ergänzenden kommunalen Überbrückungshilfe notwendig sei, da die Überbrückungshilfe des Landes nicht ausreiche, um die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen bis zur nächsten regulären Steigerung der Kindpauschalen zum 01.08.2024 (Kindergartenjahr 2024/2025) sicherzustellen. Aufgrund der hohen Tarifabschlüsse sind die Personalkosten angestiegen. Darüber hinaus erhöhen sich die Sachkosten durch die inflationsbedingte Kostensteigerung. Die KiBiz-Pauschale für das Kindergartenjahr 2023/2024 stieg nur um 3,46 %. Für das Kindergartenjahr 2024/2025 wird die Pauschale um 9,65 % steigen.  

 

Die grundsätzliche Gestaltung der jeweiligen geforderten Aufschläge auf die Kindpauschalen ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Gruppenform

 

 

Aufschlag des Landes auf

die Kindpauschalen

Aufschlag der Stadt Emmerich am Rhein auf

die Kindpauschalen

(Landesförderung + 10 %)

Ia

115,69 €

127,26 €

Ib

155,59 €

171,15 €

Ic

199,63 €

219,59 €

IIa

246,85 €

271,54 €

IIb

332,15 €

365,37 €

IIc

426,06 €

468,67 €

IIIa

  90,33 €

  99,36 €

IIIb

122,04 €

134,24 €

IIIc

177,37 €

195,11 €

KmB U3

413,53 €

454,88 €

KmB U3 IIc

465,12 €

511,63 €

KmB Ü3

397,91 €

437,70 €

 

 

Die Höhe der kommunalen Überbrückungshilfe ist entsprechend der Landesförderung von der Anzahl der zum 15.03.2023 beantragten Kindpauschalen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen abhängig.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein sieht die auskömmliche Finanzierung der Träger als Aufgabe des Landes. Eine nicht auskömmliche Landesförderung sollte nicht dazu führen, dass übersteigende Kosten aus freiwilligen kommunalen Zuschüssen finanziert werden. Allerdings wird seitens der Stadt Emmerich am Rhein die soziale Notwendigkeit zur finanziellen Unterstützung der Träger, die den entsprechenden Bedarf nachgewiesen haben, gesehen. Bei dem beantragten Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die den im KiBiz vorgesehenen Finanzierungsrahmen übersteigt. Die Bewilligung einer ergänzenden kommunalen Überbrückungshilfe kommt von daher nur nach vorheriger Bedarfsprüfung in Betracht. Um einen jeweiligen Bedarf feststellen zu können, hat die Verwaltung analog des Kreisjugendamtes Kleve an die Träger, die einen Antrag beim Jugendamt Emmerich gestellt haben einen Erfassungsbogen zur Bedarfsprüfung (Anlage 1) versandt.

 

Nach Prüfung der eingegangenen Bedarfsnachweise konnte festgestellt werden, dass bei vier Kindertageseinrichtungen die kommunale Überbrückungshilfe in der beantragen Höhe gezahlt werden kann.

 

Die folgenden Träger haben für die aufgeführten Kindertageseinrichtungen jeweils ein Defizit aufgeführt:

 

 

Kommunalen Überbrückungshilfe:

 

Einrichtung

 

 

Träger

 

 

Zuschuss des Landes

 

max. Zuschuss Stadt Emmerich (110% des Landeszusch.)

Kindergarten Rappelkiste

(Emmericher Straße 15 a)

Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V.

14.582,09 €

16.040,30 €

Integratives Familienzentrum Arche Noah

(Nierenberger Str. 52)

Kath. Waisenhausstiftung

30.427,44 €

33.470,18 €

Kindertagesstätte Sterntaler

(Pesthof 7)

Kath. Waisenhausstiftung

15.250,23 €

16.775,25 €

AWO Kindergarten Räuberhöhle

(Moritz-von-Nassau-Str. 30)

AWO Kreisverband Kleve e.V.

19.310,28 €

 21.241,31 €

Gesamt

 

 

87.527,04 €

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die kommunale Überbrückungshilfe für die vorliegenden Anträge Gesamthöhe von 87.527,04 € zu gewähren.

 

Die im Bedarfsnachweis angegeben Erträge und Aufwendungen für das Kindergartenjahr 2023/2024 sind kalkulierte Zahlen. Hinzu kommt, dass sich die kalkulierte Höhe der KiBiz-Betriebskostenrücklage zum Stand 31.07.2024 u.a. auch durch die KiBiz-Endabrechnungen der Vorjahre verändern kann. Die Gewährung der kommunalen Überbrückungshilfe erfolgt somit vorbehaltlich einer späteren einrichtungsbezogenen Prüfung der Betriebskostenrücklage zum Stand 31.07.2024, im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises des Kindergartenjahres 2023/2024. Sollte diese Prüfung ergeben, dass zum Stand 31.07.2024 eine Betriebskostenrücklage gebildet wurde, ist die kommunale Überbrückungshilfe in Höhe des Rücklagenbestandes, maximal jedoch in Höhe der gewährten kommunalen Überbrückungshilfe zu erstatten.

 

Ergänzend wird mitgeteilt, in welcher Höhe die Stadt Emmerich am Rhein den antragstellenden Trägern bereits freiwillige Zuschüsse zum Trägeranteil gewährt. Bei der jetzt beantragten Überbrückungshilfe geht es allerdings um die übersteigenden Betriebskosten nach Einsatz der gesetzlichen und freiwilligen Betriebskostenzuschüsse, sowie dem Einsatz des Trägeranteiles. Folgende Zuschüsse zum Trägeranteil werden für das Kindergartenjahr 2023/2024 gewährt:

 

 

Einrichtung

 

Höhe des kommunalen Zuschusses KGJ 2023/2024 (Stand 15.3.24) zum Trägeranteil

Kindergarten Rappelkiste (Emmericher Straße 15 a)

21.804,20 €

Integratives Familienzentrum Arche Noah

(Nierenberger Str. 52)

58.706,07 €

Kindertagesstätte Sterntaler

(Pesthof 7)

43.009,88 €

AWO Kindergarten Räuberhöhle

(Moritz-von-Nassau-Str. 30)

94.110,32 €

Gesamt

217.630,47 €

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die kommunale Überbrückungshilfe konnte nicht vorhergesehen werden und ist daher im Haushalt 2024 nicht kalkuliert. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt die Mittel i.H.v. 87.527,04 € im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe vom Rat der Stadt Emmerich zu genehmigen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter