Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein, für das Kindergartenjahr 2023/2024 kommunale Überbrückungshilfen als freiwillige Zuschüsse an KiTa-Träger, die eine finanzielle Unterstützung beantragt haben, in Höhe von insgesamt 87.527,04 € zu gewähren.
Die Zuschussgewährung erfolgt vorbehaltlich einer späteren einrichtungsbezogenen Prüfung der Betriebskostenrücklage zum Stand 31.07.2024 im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises des Kindergartenjahres 2023/2024. Sollte diese Prüfung ergeben, dass zum Stand 31.07.2024 eine ausreichende Betriebskostenrücklage vorhanden war oder eine Betriebskostenrücklage gebildet wurde, ist die kommunale Überbrückungshilfe in Höhe des Rücklagenbestandes, maximal jedoch in Höhe der gewährten kommunalen Überbrückungshilfe zu erstatten.
Sachdarstellung :
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zur Sicherung der
Trägerpluralität in Kindertagesein-richtungen im Kindergartenjahr 2023/2024
eine Überbrückungshilfe in Höhe von landesweit 100 Millionen Euro zur
Verfügung. Der Landschaftsverband Rheinland hat mit Bescheid vom 05.02.2024 für
den Jugendamtsbezirk Emmerich am Rhein Mittel in Höhe von 215.974,07 €
bewilligt, welche im Wege einer fachbezogenen Pauschale im März 2024 an die
kirchlichen Träger, anderen freien Trägern und Elterninitiativen weitergeleitet
wurden.
In Anlehnung an diese Überbrückungshilfe des Landes
Nordrhein-Westfalen haben beim Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein 4 Träger
für insgesamt 5 Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Stadt
Emmerich am Rhein Anträge auf eine einmalige ergänzende kommunale
Überbrückungshilfe gestellt. Ein Träger hat seinen Antrag zurückgezogen, so
dass insgesamt Anträge von 3 Trägern für 4 Kindertageseinrichtungen vorliegen.
In den Anträgen wird bei der Höhe der beantragten kommunalen
Überbrückungshilfe Bezug auf die §§ 36 und 38 KiBiz genommen, wonach der
Zuschuss der Jugendämter für die Aufgaben nach dem KiBiz um rund 10 % höher als
der Landeszuschuss liege.
Die Träger geben an, dass die Gewährung einer ergänzenden
kommunalen Überbrückungshilfe notwendig sei, da die Überbrückungshilfe des
Landes nicht ausreiche, um die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen bis
zur nächsten regulären Steigerung der Kindpauschalen zum 01.08.2024
(Kindergartenjahr 2024/2025) sicherzustellen. Aufgrund der hohen Tarifabschlüsse
sind die Personalkosten angestiegen. Darüber hinaus erhöhen sich die Sachkosten
durch die inflationsbedingte Kostensteigerung. Die KiBiz-Pauschale für das
Kindergartenjahr 2023/2024 stieg nur um 3,46 %. Für das Kindergartenjahr
2024/2025 wird die Pauschale um 9,65 % steigen.
Die grundsätzliche Gestaltung der jeweiligen geforderten Aufschläge
auf die Kindpauschalen ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Gruppenform |
Aufschlag
des Landes auf die
Kindpauschalen |
Aufschlag
der Stadt Emmerich am Rhein auf die
Kindpauschalen (Landesförderung
+ 10 %) |
Ia |
115,69 € |
127,26 € |
Ib |
155,59 € |
171,15 € |
Ic |
199,63 € |
219,59 € |
IIa |
246,85 € |
271,54 € |
IIb |
332,15 € |
365,37 € |
IIc |
426,06 € |
468,67 € |
IIIa |
90,33 € |
99,36 € |
IIIb |
122,04 € |
134,24 € |
IIIc |
177,37 € |
195,11 € |
KmB U3 |
413,53 € |
454,88 € |
KmB U3 IIc |
465,12 € |
511,63 € |
KmB Ü3 |
397,91 € |
437,70 € |
Die Höhe der kommunalen Überbrückungshilfe ist entsprechend der
Landesförderung von der Anzahl der zum 15.03.2023 beantragten Kindpauschalen
der jeweiligen Kindertageseinrichtungen abhängig.
Die Stadt Emmerich am Rhein sieht die auskömmliche
Finanzierung der Träger als Aufgabe des Landes. Eine nicht auskömmliche
Landesförderung sollte nicht dazu führen, dass übersteigende Kosten aus
freiwilligen kommunalen Zuschüssen finanziert werden. Allerdings wird seitens
der Stadt Emmerich am Rhein die soziale Notwendigkeit zur finanziellen
Unterstützung der Träger, die den entsprechenden Bedarf nachgewiesen haben,
gesehen. Bei dem beantragten Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige
Leistung, die den im KiBiz vorgesehenen Finanzierungsrahmen übersteigt. Die Bewilligung
einer ergänzenden kommunalen Überbrückungshilfe kommt von daher nur nach
vorheriger Bedarfsprüfung in Betracht. Um einen jeweiligen Bedarf feststellen
zu können, hat die Verwaltung analog des Kreisjugendamtes Kleve an die Träger,
die einen Antrag beim Jugendamt Emmerich gestellt haben einen Erfassungsbogen
zur Bedarfsprüfung (Anlage 1) versandt.
Nach Prüfung der eingegangenen Bedarfsnachweise konnte
festgestellt werden, dass bei vier Kindertageseinrichtungen die kommunale
Überbrückungshilfe in der beantragen Höhe gezahlt werden kann.
Die folgenden Träger haben für die aufgeführten
Kindertageseinrichtungen jeweils ein Defizit aufgeführt:
Kommunalen
Überbrückungshilfe:
Einrichtung |
Träger |
Zuschuss des Landes |
max. Zuschuss Stadt Emmerich (110% des Landeszusch.) |
Kindergarten Rappelkiste (Emmericher Straße 15 a) |
Elterninitiative Kindergarten
Rappelkiste e.V. |
14.582,09 € |
16.040,30 € |
Integratives Familienzentrum Arche Noah (Nierenberger Str. 52) |
Kath. Waisenhausstiftung |
30.427,44 € |
33.470,18 € |
Kindertagesstätte Sterntaler (Pesthof 7) |
Kath. Waisenhausstiftung |
15.250,23 € |
16.775,25 € |
AWO Kindergarten Räuberhöhle (Moritz-von-Nassau-Str. 30) |
AWO Kreisverband Kleve e.V. |
19.310,28 € |
21.241,31 € |
Gesamt |
|
|
87.527,04 € |
Die Verwaltung schlägt vor, die kommunale
Überbrückungshilfe für die vorliegenden Anträge Gesamthöhe von 87.527,04 € zu gewähren.
Die im Bedarfsnachweis
angegeben Erträge und Aufwendungen für das Kindergartenjahr 2023/2024 sind
kalkulierte Zahlen. Hinzu kommt, dass sich die kalkulierte Höhe der
KiBiz-Betriebskostenrücklage zum Stand 31.07.2024 u.a. auch durch die
KiBiz-Endabrechnungen der Vorjahre verändern kann. Die Gewährung der kommunalen
Überbrückungshilfe erfolgt somit vorbehaltlich einer späteren einrichtungsbezogenen
Prüfung der Betriebskostenrücklage zum Stand 31.07.2024, im Rahmen der Prüfung
des Verwendungsnachweises des Kindergartenjahres 2023/2024. Sollte diese
Prüfung ergeben, dass zum Stand 31.07.2024 eine Betriebskostenrücklage gebildet
wurde, ist die kommunale Überbrückungshilfe in Höhe des Rücklagenbestandes,
maximal jedoch in Höhe der gewährten kommunalen Überbrückungshilfe zu
erstatten.
Ergänzend
wird mitgeteilt, in welcher Höhe die Stadt Emmerich am Rhein den
antragstellenden Trägern bereits freiwillige Zuschüsse zum Trägeranteil
gewährt. Bei der jetzt beantragten Überbrückungshilfe geht es allerdings um die
übersteigenden Betriebskosten nach Einsatz der gesetzlichen und freiwilligen
Betriebskostenzuschüsse, sowie dem Einsatz des Trägeranteiles. Folgende
Zuschüsse zum Trägeranteil werden für das Kindergartenjahr 2023/2024 gewährt:
Einrichtung |
Höhe des kommunalen Zuschusses KGJ 2023/2024
(Stand 15.3.24) zum Trägeranteil |
|
Kindergarten Rappelkiste (Emmericher Straße 15 a) |
21.804,20 € |
|
Integratives Familienzentrum Arche Noah (Nierenberger Str.
52) |
58.706,07 € |
|
Kindertagesstätte Sterntaler (Pesthof 7) |
43.009,88 € |
|
AWO Kindergarten Räuberhöhle (Moritz-von-Nassau-Str.
30) |
94.110,32 € |
|
Gesamt |
217.630,47 € |
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die kommunale Überbrückungshilfe konnte nicht vorhergesehen werden und ist daher im Haushalt 2024 nicht kalkuliert. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt die Mittel i.H.v. 87.527,04 € im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe vom Rat der Stadt Emmerich zu genehmigen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Markus Dahms
Beigeordneter