Betreff
Michaelschule;
hier: Antrag auf Erweiterung des Schulgebäudes
Vorlage
04 - 17 1458/2024
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das Gebäude der Michaelschule, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Emmerich am Rhein, die Planungen bis zur Leistungsphase 3 (HOAI) in Anlehnung an das Kölner Raumprogramm aufzunehmen.

 

 

 

Sachverhalt :

 

Zwar wurde in der letzten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung aufgeführt, dass der Michaelschule ausreichendet Schulraum zur Verfügung steht, jedoch traf dies nur zum damaligen Zeitpunkt zu. Auch aktuell hat die Michaelschule insgesamt 5 Klassen. Als zweizügige Schule stehen jedoch 8 Klassenräume zur Verfügung. Zurzeit werden einige Unterrichtsflächen für die Schulbetreuung genutzt.

Die weitere Schulentwicklungsplanung zeigt deutlich, dass in aufgrund der steigenden Anzahl an Einschulungskindern in den nächsten Jahren jeweils zwei Eingangsklassen eingeplant werden müssen. Somit würden dann alle Unterrichtsräume auch für den Unterricht benötigt.

Um die aktuellen Herausforderungen eines Schulalltages, insbesondere unter dem Aspekt des Rechtsanspruchs auf Schulbetreuung zu bewältigen, fehlen der Michaelschule jedoch insbesondere Differenzierungs- und Mehrzweckräume, sowie eine Schulmensa mit entsprechender Mensaküche. Auch die aktuellen Betreuungsräume müssten auf einen aktuelleren Stand gebracht und zum Teil für eine multifunktionelle Nutzung hergerichtet werden.

Das Kölner Raumprogramm teilt die Räume einer Grundschule in drei Nutzungsgruppen ein:

Der Unterrichtsbereich ist sehr großzügig ausgelegt und ermöglicht eine weitgehende Teilung von Klassen in Unterrichtsgruppen. Neben dem obligatorischen Klassenraum gibt es pro Zug (= genehmigte Parallelklassen pro Jahrgangsstufe) je einen Mehrzweckraum und einen Raum für individuelle Angebote in Klassenraumgröße, pro Zug zwei Differenzierungsräume in halber Klassenraumgröße. Je Schule kommt dann noch ein Selbstlernzentrum/Schülerbücherei in Klassenraumgröße hinzu.

Für den Betreuungsbereich wird im Kölner Raumprogramm lediglich ein Raum in Klassenraumgröße hinzugerechnet. Weiterhin noch ein Speiseraum, Mensaküche mit Lager und Verwaltungsräume für die Schulbetreuung. Dieser Bereich wirkt vergleichsweise klein, jedoch ist dies nur als Erweiterung anzusehen. Insgesamt wird vorausgesetzt, dass in der Schulbetreuung auch die Räume aus dem Unterrichtsbereit genutzt werden.

Der Verwaltungsbereich beherbergt neben dem Sekretariat auch die Büros für Schulleitung, stellvertretende Schulleitung und Schulsozialarbeit. Letztere beiden Räume waren in der Vergangenheit selten vorgesehen, da es weder stellvertretende Schulleitungen noch Schulsozialarbeit an allen Schulen gab. Ergänzt werden die Räume des Verwaltungsbereichs noch durch das Lehrkräftezimmer, einen Lehrkräftearbeitsraum (Büroarbeitsplätze) und einen kleinen Besprechungsraum.

In der Summe liegen Bestand und Kölner Raumprogramm an der Michaelschule 735 m2 auseinander. Dies sind jedoch Werte, die bei einem Neubau zugrunde gelegt werden (Optimum). Da die Bestandsflächen kaum veränderbar sind, werden einige Unterrichtsräume weiterhin das Raumprogramm unterschreiten. Die Fehlflächen zeigen hier nur an, in welchem groben Umfang eine Erweiterung erfolgen sollte. Aufgrund der Gebäudesituation wird sich die tatsächliche Anbaufläche aus den ersten Entwürfen der Architekten ergeben.

Das Kölner Raumprogramm stellt sich für die Raumplanung Jahrgangscluster vor; d. h. dass die Klassen eines Jahrganges in Clustern zusammengefasst sind, um auch klassenübergreifenden Unterricht zu erleichtern. Optimaler Weise ist zumindest ein Differenzierungsraum in ein Cluster integriert. Die Schulleitung der Michaelschule hat sich ebenfalls für diese Clusterlösung entschieden.

Mit dem Einvernehmen der Schule zum Kölner Raumprogramm kann auf eine Phase 0 verzichtet werden, da die wichtigsten Punkte (Raumbedarf und Beziehungen der Räume zueinander) bereits gegeben sind.

Mit der Zustimmung des Rates könnte in die Planung der Erweiterung eingestiegen werden. Die Ergebnisse der jeweiligen relevanten Leistungsphasen (Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung) werden der Politik zur Abstimmung vorgelegt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Der Fachbereich Immobilien hat in der weiteren Haushaltsplanung die ersten Planungsleistungen für den Haushalt 2026 in Höhe von 450.000 € und 2027 in Höhe von 900.000 € vorgesehen. Die Berücksichtigung der weiteren Kosten erfolgt nach den ersten Kostenschätzungen zu den HH-Anmeldungen für die HH-Jahre 2027 ff.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter