Betreff
Entsendung von Mitgliedern in die Gremien des Sparkassenzweckverbandes und der Sparkasse Rhein-Maas;
hier: Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
02 - 17 1482/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein entsendet

 

·         Frau / Herrn …

als persönliche/n Stellvertreter/in von Frau Elke Trüpschuch in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Rhein-Maas.

 

  1. Die vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Rhein-Maas entsandten Vertreter werden angewiesen

 

·         Frau/Herrn …

als persönliche/n Stellvertreter/in von Frau Elke Trüpschuch für den Verwaltungsrat der Sparkasse Rhein-Maas vorzuschlagen und zu wählen.

 

Sachdarstellung :

 

Das Ratsmitglied Herr Arno Rudolph war bislang als Stellvertreter in der Sparkassenzweckverbandsversammlung sowie als Stellvertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse Rhein-Maas vertreten.

Herr Rudolph hat mit Wirkung zum 10.07.2024 auf seine Mandate in den zuvor genannten Gremien verzichtet. Es ist geboten, die persönliche Stellvertretung in beiden Gremien neu zu bestellen.

 

Das Vorschlagsrecht steht der Fraktion zu, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte (§§ 50 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW). Zum Zeitpunkt der Entsendung in die Gremien der Sparkasse gehörte das Ratsmitglied Herr Arno Rudolph der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Emmerich am Rhein an.

Mithin obliegt der SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht.

 

Die Berufung in die Sparkassengremien ist an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft; daher sei an dieser Stelle auf die Ausschließungsgründe (§ 6 Abs. 1 und 2 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes) hingewiesen.

 

 

Begründung der Beschlussfassung im Wege der Eilentscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW

 

Die Entsendung von Mitgliedern in Gremien der Sparkasse Rhein-Maas obliegt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein. In dringenden Angelegenheiten kann der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung im Wege der Eilentscheidung treffen. Die Dringlichkeit begründet sich vorliegend damit, dass die nächste Zweckverbandsversammlung, in der auch die Ergänzungswahl für den Verwaltungsrat erfolgen könnte, am 11. September 2024 stattfinden wird. Die nächste Sitzung des Gremiums wird erst im Sommer 2025 anberaumt werden. Mithin blieben die Stellvertreterpositionen in der Zweckverbandsversammlung sowie im Verwaltungsrat der Sparkasse Rhein-Maas für mehrere Monate unbesetzt, falls die Beschlussfassung nicht am 10. September 2024 herbeigeführt werden würde.

Zur kontinuierlichen Sicherstellung der Vertretung der Stadt Emmerich am Rhein im Fall der Verhinderung des ordentlichen Mitgliedes ist es erforderlich, die persönliche Stellvertretung zu regeln und einen entsprechenden Beschluss unmittelbar herbeizuführen.

 

 

Diese Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter