hier: Antrag Nr. XVII/2024
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass es gesetzliche
Aufgabe der Ordnungsbehörden ist, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung abzuwehren. Eine Ausübung und Umsetzung dieser Aufgaben und Befugnisse
erfolgt im Rahmen der aufgezeigten Strukturen und unter Ausnutzung des
gesetzlichen Rahmens, so dass darüberhinausgehende konzeptionelle Erwägungen
entbehrlich sind.
Sachdarstellung :
Gemäß § 1 Abs. 1 OBG NRW haben die Ordnungsbehörden die Aufgabe, Gefahren
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).
Grundsätzlich zuständig für die Gefahrenabwehr innerhalb von Emmerich am Rhein
ist gemäß § 5 Abs. 1 OBG NRW die örtliche Ordnungsbehörde, es sei denn, es
erfolgt eine konkrete Zuweisung der Zuständigkeit an Sonderordnungsbehörden.
Infolgedessen obliegt eine umfängliche Anzahl an Aufgaben der hiesigen
Ordnungsbehörde, wobei diese Aufgaben sowohl im Innen- als auch im Außendienst
erfüllt werden. Da die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
rund um die Uhr zu erfolgen hat, erfolgt die Aufgabenerfüllung nicht nur
während der Regelarbeitszeit, sondern im Rahmen der Unterhaltung einer
Rufbereitschaft faktisch rund um die Uhr.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass sich die Anzahl der
gesetzlichen Vorschriften, welche ein Tätigwerden der örtlichen
Ordnungsbehörden erfordern, in den vergangenen Jahren stetig erhöht hat, so
dass die Abläufe innerhalb der Ordnungsbehörde einer stetigen Fortentwicklung
bedürfen. Im Rahmen dieser kontinuierlichen Weiterentwicklung haben auch die
seitens der Antragstellerin dargelegten Maßnahmen eine Berücksichtigung
erfahren, wie nachfolgend dargelegt wird:
- Kommunaler
Ordnungsdienst
Im Dezember 2019 wurde seitens der Verwaltung die Konzeption des
Kommunalen Ordnungsdienstes (nachfolgend KOD) vorgestellt und seitens des
Haupt- und Finanzausschusses beschlossen. Unter anderem wurden hierzu drei
weitere Vollzeitstellen geschaffen, welche nachfolgend zumindest teilweise
besetzt werden konnten. Auch wurden Erwägungen zur Integration der
Beschäftigten des ruhenden Verkehrs in den KOD getroffen. Unter anderem bedingt
durch die Corona-Pandemie sowie des dauerhaften Ausfalls der damaligen
Fachbereichsleitung geriet die Fortentwicklung zeitweilig ins Stocken, wurde
aber in den vergangenen Monaten jedoch verstärkt vorangetrieben. Neben der
Anschaffung von einheitlicher Dienstkleidung nebst Stichschutzwesten sowie
eines eigenen Fahrzeuges für den KOD wurde auch eine Sachgebietsleitung für den
Bereich der allgemeinen Ordnung installiert, welche u.a. zur Aufgabe hat, den
KOD zu koordinieren.
Bezüglich Funktion und Aufgaben des KOD ist festzuhalten, dass es keine
abschließende gesetzliche Definition eines Kommunalen Ordnungsdienstes gibt. Es
verbleibt somit dabei, dass der KOD einen wesentlichen Bestandteil der
örtlichen Ordnungsbehörde mit der Funktion der Ausübung von Aufgaben der
Gefahrenabwehr darstellt. Der Deutsche Städtetag sowie der Städte- und
Gemeindebund haben in verschiedenen Publikationen und Positionspapieren
Konzepte zur Etablierung eines KOD dargestellt, an welchen sich der hiesige KOD
seit seiner Installation in 2019 durchgängig orientiert. Angesichts der
bestehenden Regelungslücke wurde nachfolgend unter Federführung der
Landesregierung im Sommer 2024 ein zertifizierter Lehrgang zur Ausbildung von
Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes entwickelt, der ab Ende 2024 /
Anfang 2025 mit ca. 150 Unterrichtseinheiten durch die zuständigen
Studieninstitute angeboten werden soll.
Inhalt des Lehrgangs, der nicht mit einem Ausbildungsberuf abschließt,
sondern an die Ausbildung im mittleren Dienst der Kommunalverwaltung bzw. für
Quereinsteiger in den Verwaltungslehrgang I zur Qualifizierung innerhalb der
Kommunalverwaltung anschließt, sind sowohl die Vermittlung von Rechtsgrundlagen
im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als auch die Vermittlung von
sozialen Kompetenzen sowie Techniken zur Deeskalation und der Eigensicherung.
Bei der Entwicklung der Inhalte dieses Lehrgangs orientierte man sich ebenfalls
an den vorgenannten konzeptionellen Erwägungen.
1.
Koordination KOD
Im Rahmen dieser Koordinationstätigkeit werden u.a. Arbeitsaufträge
erteilt und Aufgaben so erteilt, dass eine regelmäßige Präsenz des KOD an
bestimmten Standorten wie z.B. Schulen gewährleistet werden kann.
Streifengänge sollen hierbei sowohl mittels PKW als auch fußläufig
durchgeführt werden. Art und Umfang der jeweiligen Streifengänge werden hierbei
anlass- und aufwandsbezogen festgelegt. So erfolgen Kontrollen in den
jeweiligen Ortsteilen in anders getakteten Abständen bzw. Zeiten als in der
Innenstadt. Dabei werden selbstverständlich Parkanlagen wie der Rheinpark, die
Rheinpromenade aber auch Schulhöfe in diese Kontrollen systematisch
miteinbezogen. So wird individuell auf die jeweiligen Anforderungen sowie
Notwendigkeiten in Innenstadt bzw. den Ortsteilen reagiert und personelle
Ressourcen effektiv eingesetzt. Dieser individuelle Einsatz dient nicht nur der
Aufgabenerfüllung sondern auch der Prävention, da Kontrollen und die
Abarbeitung von Arbeitsaufträgen nicht schematisch erfolgen, so dass sich auch
keine Routinen dergestalt entwickeln, dass sich Bürger auf regelmäßige
Kontrollen beispielsweise an einem bestimmten Wochentag einstellen können.
2.
Personalstärke und Dienstzeiten
Die Personalentwicklung wurde in diesem Zusammenhang fortgeführt.
Anlässlich des u.a. altersbedingten Ausscheidens von ehemals ausschließlich im
ruhenden Verkehr eingesetzten Mitarbeitern stehen im KOD somit 5 Mitarbeiter in
Vollzeit sowie 1 Mitarbeiter mit 0,59 Stellenanteilen zur Verfügung. Die laut
Stellenplan zur Verfügung stehenden Stellenanteile ermöglichen grundsätzlich
die Umsetzung des bereits in 2019 anvisierten Schichtdienstes, wobei
entsprechend der in der Vergangenheit getätigten Erfahrungen und Erkenntnisse
abweichend von den ursprünglichen Erwägungen von Montag bis Freitag der KOD
Arbeitszeiten zwischen 6.30 h und 21.00 h im Zwei-Schicht-System abdeckt, sowie
an Samstagen eine Arbeitszeit zwischen 10.00 h und 18.00 h vorgesehen ist. In
diesen Zeiten fallen nachweislich die meisten Arbeitsaufträge sowie die größte
Anzahl an Anfragen von Bürgern an, welche mittels des im Stellenplan
vorgesehenen Personals abgearbeitet werden. Darüber hinaus gehende
Arbeitseinsätze in Nachtzeiten sowie an Sonntagen werden gesondert und
anlassbezogen koordiniert.
Hierbei werden auch die regelmäßig als auch ein- bzw. erstmalig in
Emmerich am Rhein stattfindenden Veranstaltungen in diese Planungen mit
einbezogen, wobei die hier auch der Umstand zu berücksichtigen ist, dass in
Sommer und Winter eine unterschiedliche Anzahl an Veranstaltungen stattfinden.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine im Sinne eines
attraktiven Freizeitangebots erhöhte Anzahl an Veranstaltungen auch einen
erhöhten Arbeitsanfall zu Lasten des KOD nach sich zieht. Die Ableistung von
Arbeitsstunden anlässlich von Veranstaltungen bedingt einen Stundenabbau der
Mitarbeiter des KOD während der allgemeinen Arbeitszeiten und somit zu einer
geringeren Präsenz im Stadtbild. Die Übernahme von nicht-hoheitlichen
zusätzlichen Aufgaben des KOD im Rahmen von Veranstaltungen hat daher in dem
Bewusstsein zu erfolgen, dass diese zu Lasten der allgemeinen verpflichtenden
Aufgabenerfüllung erfolgen.
3.
Personalgewinnung
Die Personalgewinnung im Bereich des KOD hat die vergangenen Monate einen
erheblichen Aufwand nach sich gezogen.
Derzeitig sind zwei im Stellenplan verzeichnete Vollzeitstellen nicht
besetzt, zwei Vollzeitmitarbeiter fallen aktuell wegen dauerhafter
Arbeitsunfähigkeit bis auf weiteres aus.
Die Nach- bzw. Besetzung der zeitweilig nicht besetzten Stellen im Wege
eines befristeten Ausschreibungsverfahrens gestaltete sich schwierig.
Dies ist auf diverse Faktoren zurückzuführen, u.a. die flexiblen
Arbeitszeiten, Schichtdienst sowie Rufbereitschaft. Besagte Umstände finden
sich in anderen Arbeitsfeldern der öffentlichen Kommunalverwaltung nicht,
weshalb sich nur wenige qualifizierte Bewerber für den Bereich des KOD finden.
Das erst kürzlich durchgeführte Stellenausschreibungsverfahren, mittels
welchem zwei der derzeitig nicht besetzten Stellen besetzt werden sollen sowie
zwei weiterer auf zwei Jahre befristete Stellen, mit denen der
krankheitsbedingte personelle Ausfall kompensiert werden soll, hat aufgezeigt,
dass die Nachfrage seitens Bewerber, die über eine Ausbildung im mittleren
Dienst der Kommunalverwaltung verfügen, sehr gering ist.
Interesse wird vielmehr seitens Bewerber aus Bereichen der Justiz oder
artverwandten Bereichen geäußert.
Aktuell wird daher geprüft, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist,
diese Bewerber in der Kommunalverwaltung einzusetzen und welchen gesonderten
Qualifizierungsbedarf dieser Bewerberkreis hat, um die Aufgaben des KOD
allumfassend erfüllen zu können. Der zuvor bereits genannte Zertifizierungslehrgang
ist hierbei nicht ausreichend, da dieser wie bereits beschrieben inhaltlich auf
die Verwaltungsausbildung im mittleren Dienst der Kommunalverwaltung aufbaut
und sich ausdrücklich nicht an solche Bewerber richtet, die über keine
Grundkenntnisse im Verwaltungs- und Kommunalrecht verfügen.
Je nach Vor- und Ausbildung des jeweiligen Bewerbers wird es
einzelfallbezogene Entscheidungen zu Art und Umfang der notwendigen
Qualifizierung geben, um eine sachgerechte Besetzung der vorhandenen Stellen
gewährleisten zu können.
4.
Faktor Rufbereitschaft
Es bedarf ebenfalls der Erwähnung, dass die Mitarbeiter des KOD
regelmäßig auch an der Rufbereitschaft teilnehmen, welche der Stadt Emmerich am
Rhein anlässlich ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr
zu stellen hat.
Auch die Rufbereitschaft hat in Bezug auf ihren Umfang in den vergangenen
Monaten / Jahren eine erhebliche Veränderung erfahren. Während in der
Vergangenheit die Rufbereitschaft lediglich einen geringen Anteil an der
regelmäßigen Arbeitszeit eingenommen hat, hat der Zeitaufwand mittlerweile
erheblich zugenommen. Hierbei handelt es sich um kein ausschließlich auf
Emmerich am Rhein beschränktes Phänomen, sondern diese Entwicklung ist im
gesamten Kreis Kleve festzustellen. Eine erhebliche Zunahme haben in diesem
Zusammenhang die Einweisungen nach dem PsychKG erfahren, die mittlerweile
regelmäßig mehrfach pro Woche erfolgen. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig
und betreffen sämtliche Bevölkerungsschichten in jedem Alter. Allerdings haben
sich nicht nur die Fallzahlen erhöht, sondern auch der zeitliche Aufwand pro
Fall hat sich erheblich erhöht. Dies ist u.a. auf eine verringerte Anzahl von
zur Verfügung stehenden Ärzten, die die Notwendigkeit einer Einweisung
diagnostizieren, als auch eine geringe Anzahl an Transportressourcen
(Krankentransport) im Kreis Kleve zurückzuführen. Eine Einsatzdauer von 5 – 6
Stunden pro Einsatz außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten ist hierbei keine
Seltenheit.
Da auch die Polizeipräsenz im Kreis Kleve insbesondere zu Abend- und
Nachtzeiten abgenommen hat, werden auch in den Fällen, in denen in der
Vergangenheit vielfach die Polizei im Sinne der unmittelbaren Gefahrenabwehr
tätig wurde, die Ordnungsbehörde informiert. Beispiele hierfür sind u.a. Ölspuren
auf öffentlichen Verkehrsflächen, entlaufene Tiere, Parkverstöße etc.
Somit ist es nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen einer einwöchigen
Rufbereitschaft Zeiten bis zum Umfang einer halben regulären Wochenarbeitszeit
hinzukommen, die seitens der KOD-Mitarbeiter ebenfalls unter Sicherstellung des
allgemeinen Dienstbetriebs abgebaut werden müssen.
Die Änderung der Rahmenbedingungen, auf welche die Stadt Emmerich am
Rhein keinen unmittelbaren Einfluss hat, erfordert eine individuelle Reaktion
und Koordination der Einsatzbereitschaft innerhalb des KOD.
Hierbei ist hervorzuheben, dass diese Veränderung nicht konzeptionell
bedingt ist, sondern sich hier die Ressourcenknappheit in sämtlichen Bereichen
des öffentlichen Lebens zeigt, welche auch auf die Aufgabenerfüllung der
Ordnungsbehörden unmittelbaren Einfluss hat.
5.
Aus- und Fortbildung
Seit Einführung des KOD hat es eine ständige Fortentwicklung der Aus- und
Fortbildungsmöglichkeiten der Mitarbeiter gegeben. Unabhängig von der zuvor
dargelegten grundsätzlichen Thematik der Personalgewinnung und deren
Qualifizierung werden die Möglichkeiten der Aus- und Fortbildung der
Mitarbeiter des KOD ausgeschöpft.
Das Angebot des landesweiten zertifizierten Lehrgangs für kommunale
Ordnungskräfte soll auch für bereits tätige Mitarbeiter in Anspruch genommen
werden, um sämtlichen Mitarbeitern im KOD gleichartiges Grundwissen und
Grundqualifikationen sowie die notwendigen praktischen Fertigkeiten zu
vermitteln.
Bereits zuvor wurden seitens der Stadt Emmerich am Rhein die zur
Verfügung stehenden Qualifikationsmöglichkeiten zur Einführung in die Arbeit
des KOD in Anspruch genommen, ebenso wie die Mitarbeiter die Möglichkeit haben,
regelmäßig an Fortbildungen und Seminaren teilzunehmen.
Aktuell ist das verpflichtende Angebot des regelmäßigen Dienstsportes zur
Beibehaltung der körperlichen Fitness und Ausdauer unter Berücksichtigung an
die Anforderungen der obliegenden Aufgaben, u.a. des unmittelbaren Zwangs aber
auch der Selbstverteidigung in kritischen Lagen in der Vergabe.
Angebote zwecks Durchführung von regelmäßigen Fortbildungen in Bereich
Deeskalation und sozialer Kompetenz werden derzeitig abgefragt, um diese
regelmäßig anbieten zu können. Dies gilt nicht nur ausschließlich für den KOD,
sondern soll auch für weitere Mitarbeiter der Ordnungsbehörden angeboten
werden, um die Mitarbeiter zu stärken und ihre Arbeitskraft und Motivation
nachhaltig zu erhalten.
Schulungen zum Umgang mit Reizstoffsprühgeräten haben bereits
stattgefunden und werden zwecks Erlernen eines routinierten Umgangs in
regelmäßigen Abständen wiederholt.
- Kommunikation
Kommunikation stellt unstreitig einen wesentlichen Teil der Arbeit des
KOD dar. Diese Kommunikation findet im Wesentlichen auf der Straße bzw. im
unmittelbaren Bürgerkontakt statt. Der KOD stellt bereits aufgrund seiner
Präsenz im Stadtbild den ersten Ansprechpartner für die Bürger dar. Das gilt
nicht nur für rein ordnungsrechtliche Fragestellungen, sondern diese Funktion
bezieht sich auf sämtliche Fragestellungen im Bereich des öffentlichen Lebens.
Das kann sich beispielsweise auch auf Fragen zu Aufgaben des Bürgerbüros oder
der Kommunalbetriebe in Sachen Abfallentsorgung beziehen.
Dies gilt sowohl im Rahmen der allgemein durchgeführten Kontrollgänge,
ebenso wie anlässlich des Marktdienstes aber auch bei Veranstaltungen,
Kontrollen jedweder Art.
Der regelmäßige Einsatz von KOD-Mitarbeitern in Zweier-Teams im
Außendienst soll neben der Aufgabenerfüllung auch ausdrücklich dem Austausch
mit dem Bürger dienen. Das Tragen der Dienstkleidung führt zu einem erhöhten
Wiedererkennungswert der jeweiligen Mitarbeiter, so dass eine gesonderte
Sprechstunde des KOD sowie gesonderte Einsätze / Schichten zur Kommunikation
mit den Bürgern derzeitig entbehrlich sind.
- Technische
Unterstützung
Die antragsseits gewünschten technischen Unterstützungsmaßnahmen werden
derzeitig im Wesentlichen bereits ausgeführt und umgesetzt:
1.
Videoüberwachung
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der
Datenschutzgrundverordnung ist die Videoüberwachung von öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen nicht bzw. nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen
unter Berücksichtigung des hiermit verbundenen Grundrechtseingriffs des
Einzelnen rechtlich zulässig.
Zwar dürfte die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
regelmäßig ein öffentliches Interesse an einer möglichen Überwachung
darstellen, ein solcher Eingriff müsste aber auch erforderlich sein und nicht
durch die Ergreifung milderer Mittel das konkret angestrebte Ziel ebenfalls
erreicht werden können. Mildere Mittel sind regelmäßig anlass- aber auch nicht
anlassbezogene Kontrollen von öffentlichen Flächen. Eine rein vorsorgliche
Überwachung ist nicht zulässig. Unter Berücksichtigung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie der immer notwendigen Interessenabwägung
kommt eine Videoüberwachung lediglich bei großflächigen, durch eine Vielzahl
von unterschiedlichen Besuchern aufgesuchte Fläche, z.B. Versammlungsstätten,
in Betracht. Eine generelle Videoüberwachung von öffentlichen Verkehrsflächen
ist daher bereits aus gesetzlichen Gründen ausgeschlossen.
Flächen, Bereiche etc., welche derzeitig für eine Videoüberwachung in
Betracht kommen könnten, liegen angesichts der hohen rechtlichen Hürden für
deren Anwendung nicht vor.
2.
Mängelmelder
Der KOD ist bereits unmittelbar an den Mängelmelder angebunden. Meldungen,
welche die Zuständigkeit des KOD betreffen, werden direkt an die Mitarbeiter
des KOD weitergeleitet und durch diese zeitnah bearbeitet.
3.
Zusammenarbeit mit der Polizei
Die Zusammenarbeit mit der Polizei ist nach verschiedenen personellen
Veränderungen bei sämtlichen Behörden in 2024 intensiviert worden. Die bereits
seit Jahren bestehende Ordnungspartnerschaft und die in diesem Zusammenhang
terminierten Gespräche zum gegenseitigen Austausch sind wieder aufgenommen
worden. Da an diesen Gesprächen auch die Fachbereiche 4 ”Jugend, Schule und
Sport” und 7 ”Arbeit und Soziales” sowie perspektivisch und anlassbezogen auch
der Fachbereich 5 ”Stadtentwicklung” teilnehmen, dienen diese Gespräche neben
dem Austausch auch der Schaffung von Synergieeffekten, da bestimmte
Problemstellungen verschiedene Fachbereiche unter unterschiedlichen
Gesichtspunkten betreffen.
4.
Netzwerkbildung
Der Fachbereich 6 ”Bürgerservice und Ordnung” ist bereits angesichts
seiner vielfachen Aufgabenbereiche in eine Vielzahl von Gremien und Netzwerken
eingebunden, die nicht nur dem gegenseitigen Austausch sondern auch der
Schaffung von Strategien und Problemlösungen dienen.
Beispielhaft sind hier der verwaltungsinterne Austausch zwischen den
Fachbereichen sowie mit der Wirtschaftsförderung, der Austausch mit den Schulen
über das Format Jugend trifft Verwaltung aber auch über die Verwaltung
hinausgehende Netzwerke wie der runde Tisch für ein gewaltfreies Zuhause,
Netzwerk Kinderschutz Emmerich, der runde Tisch für Zuwanderung aus Osteuropa
im Kreis Kleve, Landesprojekte zum Thema Zuwanderung aus Osteuropa sowie
regelmäßige Austausche zwischen den Leitern der jeweiligen Ordnungsbehörden im
Kreis Kleve zu nennen.
5.
Prävention und Information
Präventions- und Informationsmaßnahmen werden im Rahmen der zuvor
benannten Netzwerkarbeit durchgeführt. Angebote und Flyer der jeweiligen
sozialen Institutionen, Angebote auch für Bürger mit Migrationshintergrund
einschließlich der jeweiligen Ansprechpartner liegen den Kollegen vor und
werden entsprechend an die Bürger weitergegeben.
Insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Bürgern aus Osteuropa
liegen Informationen auch in den jeweiligen Muttersprachen vor. Übersetzungen
können via Übersetzungsprogramm sowie bei größeren Fragestellungen auch über
die Kontaktaufnahme mit der hiesigen Integrationsbeauftragten erlangt werden.
- Finanzierung
- Einnahme von Bußgeldern
Festzuhalten ist, dass lediglich die Präsenz des KOD nicht zur
Mehreinnahmen in Form von Bußgeldern sowie ggf. auch Zwangsgeldern anlässlich
der Anordnung von ordnungsbehördlichen Maßnahmen führt.
Während der KOD vorrangig im Rahmen seiner Außendiensttätigkeit das
Vorliegen von Ordnungswidrigkeitentatbeständen, gleichgültig, ob auf Grundlage
der Straßenverkehrsordnung, der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt
Emmerich am Rhein (ESOV) oder sonstiger in den Zuständigkeitsbereich der
örtlichen Ordnungsbehörden fallenden Rechtsgrundlagen, feststellt, bedarf es
der Fortführung und Bescheidung der jeweiligen Vorgänge durch die jeweiligen
Mitarbeiter im Innendienst.
Die Anzahl der Innendienstmitarbeiter im Stellenplan ist auf die Anzahl
der KOD-Mitarbeiter ausgerichtet; im Falle einer erhöhten Anzahl an
Feststellungen von Ordnungswidrigkeitentatbeständen bedarf es folgerichtig auch
der Erhöhung der Stellenanteile im Innendienst. Mögliche Einnahmen reduzieren
sich somit durch weitere Personalkosten. Bezüglich der zu erzielenden Verwarn-
und Bußgelder ist zu bedenken, dass es auf dem Gebiet des Straßenverkehrs einen
einheitlichen Bußgeldkatalog gibt, in sonstigen Bereichen das
Ordnungswidrigkeitengesetz einen Rahmen für die Höhe von Geldbuße von
mindestens 5,00 € bis maximal 1.000,00 € vorgibt. Bedingt durch diesen Rahmen
bedarf die Ermittlung der Bußgelder regelmäßig der Einzelfallentscheidung durch
den Sachbearbeiter, was Einfluss auf den Aufwand zur Bearbeitung der Vorgänge
hat.
Angesichts des Umstandes, dass derzeitig nicht alle Stellen im KOD
besetzt sind, können Mehraufwand für Außen- und Innendienst derzeitig lediglich
geschätzt und nicht konkret ermittelt werden. Nach Stellenbesetzung sämtlicher
Stellen und Dokumentation der ausgeübten Aufgaben und Maßnahmen können
nachfolgend auch konkret der Aufwand für die Sachbearbeitung zur Durchführung
der OWI-Verfahren einschließlich deren Begleitung nach Einspruch nach Erlass
des Bußgeldbescheides und somit auch die voraussichtlich zu erzielenden
Bußgelder belastbar ermittelt werden. Bislang verbleibt es daher lediglich bei
Schätzungen, ob und in welcher Höhe Verwarn- und Bußgelder und somit
Mehreinnahmen generiert werden können.
- Förderprogramme
Da es sich bei der Gefahrenabwehr um gesetzlich geregelte Aufgaben
handelt, sind hierzu regelmäßig keine gesonderten Förderprogramme vorgesehen.
Förderprogramme, gleichgültig auf welcher gesetzlichen Grundlage, sind
regelmäßig projekt- und nicht aufgabenbezogen. Seitens der Verwaltung wird
regelmäßig geprüft, ob trotz der geschilderten Umstände einzelfallbezogene
Förderprogramme aufgelegt werden, welche in Anspruch genommen werden könnten.
- Ergebnis
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt
Emmerich am Rhein in Umsetzung sämtlicher Empfehlungen zur Konzeption und
Einsatz etabliert wurde und eine ständige Fortentwicklung erfahren hat. Hierbei
sind sämtliche Aspekte, beginnend bei der Ausbildung der Mitarbeiter bis hin
zur kontinuierlichen Fortbildung einschließlich der Bereitstellung der
notwendigen Einsatzmittel berücksichtigt worden.
Es hat eine umfassende Vernetzung mit Behörden und Einrichtungen
verschiedenster Art zwecks Schaffung von klaren Synergieeffekten, Kooperationen
sowie Kontakten zur langfristigen Konfliktlösungen stattgefunden.
Derzeitig ist von vorrangigem Interesse, sämtliche Stellen zu besetzen
und die bestehenden Dienstpläne und Konzeptionen auch dauerhaft umsetzen zu
können. Eine vollständige Besetzung sämtlicher Stellenanteile ist die
Voraussetzung zur Gewährleistung der Erfüllung der dargelegten Aufgaben im
Bereich der allgemeinen Ordnung.
Angesichts der geschilderten grundsätzlichen Problematik zur Gewinnung
von Personal führt eine reine Erhöhung der Stellenanteile im Stellenplan nicht
zu einer höheren Präsenz des KOD in der Öffentlichkeit bei gleichzeitig
umfassenden Aufgabenerfüllung durch sämtliche Mitarbeiter im Sachgebiet der
allgemeinen Ordnung. Vielmehr sind die begonnenen Maßnahmen kontinuierlich
fortzuführen, für die Aufgaben des KOD geeignetes Personal zu gewinnen und den
Aufgaben entsprechend auszubilden.
Sollten Änderungen und Fortentwicklungen der Rahmenbedingungen,
gesetzlicher Vorgaben und Anforderungen an die Aufgaben des KOD und der
örtlichen Ordnungsbehörde auch im Falle der Ausschöpfung sämtlicher
Personalressourcen objektiv einen Mehrbedarf an Stellenanteilen - gleichgültig,
ob im Innen- oder im Außendienst - nach sich ziehen, wird dieser
verwaltungsseitig vor- und zur Entscheidung gestellt werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die geschilderten derzeitigen Maßnahmen sind im Haushaltsplan berücksichtigt.
Ein möglicher Mehraufwand für künftige Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Ausstattung von Mitarbeitern müssen in den kommenden Haushaltsjahren angemessen berücksichtigt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Peter Hinze
Bürgermeister