hier: 1. Anpassung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in der Anlage
abgebildete 1. Anpassung des Stellenplans 2024/2025.
Sachdarstellung :
I.
Rechtliche
Grundlagen
Gem. § 41 GO NRW obliegt dem Rat die Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans. Der Stellenplan ist Anlage des Haushaltsplanes (§ 79 Abs. 2 Satz 2 GO NRW); er kann anlassbezogen unterjährig durch entsprechende Beschlussfassung geändert werden.
Nach § 8 KomHVO NRW hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen.
Der Stellenplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurde in der Sitzung des Rates am 12.03.2024 beschlossen. Die Fortschreibung des Stellenplans in Form der 1. Anpassung wird vornehmlich erforderlich durch
Ø zwischenzeitlich initiierte Stellen(neu)bewertungen,
Ø die organisatorische Neugliederung des Fachbereichs 4 (Jugend, Schule und Sport) und Umwandlungen von Beamtenstellen in Tarifbeschäftigtenstellen oder umgekehrt (Fachbereiche 1, 2 und 6).
Unter Ziffer II. werden die sich ergebenden Veränderungen je Organisationseinheit ausgewiesen und erläutert.
Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden zur beabsichtigten 1. Anpassung
des Stellenplanes beteiligt.
II.
Anpassungen
des Stellenplans 2024/2025 sortiert nach Organisationseinheiten
Fachbereich 1 / Zentrale Dienste
0,00 Umwandlung einer 1,00 EG 9a-Stelle in eine 1,00 EG 10-Stelle nach Neubewertung
(Sachb. Arbeitsschutz / Betriebl. Gesundheitsmanagement)
Durch Weiterentwicklung des Stellenprofils wurde eine Neubewertung notwendig.
0,00 Wegfall einer 1,00 A9 L2E1-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 EG
9a-Stelle
(Sachb. Zentrale Dienstleistungen)
Die Stelle hat ein verändertes Aufgabenprofil innerhalb des Sachgebiets Organisation erhalten. Ursprünglich als Beamtenstelle (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) geplant, konnte die Stelle inzwischen durch eine Tarifbeschäftigte besetzt werden.
Fachbereich 2 / Finanzen
0,00 Wegfall einer 1,00 EG 10-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 A11-Stelle
(Sachb. Finanzbuchhaltung)
Die Stelle war bisher durch eine tariflich beschäftigte Person besetzt. Die Aufgabe wird künftig durch eine verbeamtete Person wahrgenommen.
Fachbereich 4 / Jugend, Schule und Sport
0,00 Umwandlung von 1,79 EG S11b-Stellenanteilen in 1,79 EG S12-Stellenanteilen nach Neubewertung (1. Änderung Stellenplan 2024/2025)
Eine Bewertungsüberprüfung führte zu der veränderten Eingruppierung.
0,40 Organisatorische Verschiebung von 0,40 EG 8-Stellenanteilen vom Fachbereich 7 zum Fachbereich 4 (Bildung und Teilhabe)
Im Rahmen der aufbauorganisatorischen Veränderungen im Fachbereich 4 wurde die Aufgabe aus dem Fachbereich 7 gelöst und in das Sachgebiet „Verwaltung Jugend“ verlagert.
1,00 Einrichtung einer 1,00 S15-Stelle
- 0,20 Wegfall von 0,20 EG 9b-Stellenanteilen
1,00 Einrichtung einer 1,00 EG11-Stelle
-1,00 Wegfall einer 1,00 EG 9c-Stelle
-0,80 Wegfall von 0,8 EG 9b-Stellenanteilen
Die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung der gpa NRW im Fachbereich 4 ”Jugend, Schule und Sport” führten u. a. zu einer umfangreichen Neuorganisation der dort wahrgenommenen Aufgaben. Der Fachbereich besteht künftig aus drei statt bisher zwei Sachgebieten, zudem wurde eine Stabsstelle eingerichtet. Die hierfür notwendigen Stellenanteile wurden bereits mit der ersten Anpassung des Stellenplans 2023 geschaffen. Zur Umsetzung der neu entstandenen Stellenprofile und der damit verbundenen Neubewertungen sind die vorgenannten Änderungen im Stellenplan notwendig. Die aufgeführten Positionen stellen dabei verrechnete Werte dar. Ein Stellenmehraufwand entsteht durch die erfolgte Umverteilung der Aufgaben aktuell nicht.
Fachbereich 6 / Bürgerservice und Ordnung
0,00 Umwandlung einer 1,00 A9 L1E2-Stelle (Hauptbrandmeister/in) in
eine 1,00 A10-Stelle (Brandoberinspektor/in) nach Neubewertung
Durch Weiterentwicklung des Stellenprofils wurde eine Neubewertung notwendig.
0,00 Wegfall einer 1,00 A13 L2E1-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 EG 12-Stelle
(Sachb. Bauordnung)
Die Stelle war bisher durch eine verbeamtete Person besetzt. Die Aufgabe wird künftig durch eine tariflich beschäftigte Person wahrgenommen.
0,00 Umwandlung von 0,5 EG 8-Stellenanteilen in 0,5 EG 9b-Stellenanteile nach Neubewertung (Sachb. Meldewesen)
Durch Veränderungen im Stellenprofil wurde eine Neubewertung notwendig.
Fachbereich 7 / Arbeit und Soziales
0,00 Umwandlung einer 1,00 EG S11b-Stelle in eine 1,00 EG S12-Stelle
(Aufsuchende Sozialarbeit Asyl) nach Neubewertung
Durch Veränderungen im Stellenprofil wurde eine Neubewertung notwendig.
0,00 Umwandlung von 0,4 EG 9c-Stellenanteilen in 0,4 EG 8-Stellenanteile
(Bildung und Teilhabe)
-0,40 Wegfall von 0,4 EG 8-Stellenanteilen, dafür Einrichtung von 0,4 EG
8-Stellenanteilen im Fachbereich 4 (Bildung und Teilhabe)
Eine Bewertungsüberprüfung im Zuge der Nachbesetzung ergab eine veränderte Eingruppierung der Teilzeitstelle. Im Rahmen der aufbauorganisatorischen Veränderungen im Fachbereich 4 wurde die Aufgabe aus dem Fachbereich 7 gelöst und in das Sachgebiet ”Verwaltung Jugend” verlagert.
0,00 Wegfall einer 1,00 EG 9c-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 A10-Stelle (SGB XII)
Die Stelle war bisher durch eine verbeamtete Person besetzt. Die Aufgabe wird künftig durch eine tariflich beschäftigte Person wahrgenommen.
Stabsstelle 19 / Digitalisierung und IT
0,00 Umwandlung einer 1,00 EG 10-Stelle in eine 1,00 EG 11-Stelle (Teamleiter IT)
Innerhalb der wachsenden Stabsstelle 19 – Digitalisierung und IT wurde eine Systemadministratorstelle um Führungsaufgaben einer Teamleitung angereichert, weshalb eine Bewertungsüberprüfung notwendig wurde.
Sondervermögen KBE
- 1,00 Wegfall einer 1,00 A12-Stelle (Abbildung Tarifbeschäftigtenstelle im Stellenplan KBE)
Die Stelle war bis Februar 2023 mit einer verbeamteten Person besetzt. Da seit der Nachbesetzung im Dezember 2023 eine tarifbeschäftigte Person die Stelle inne hat, wird die 1,00 A12-Stelle nicht länger im Sondervermögen (Beamtinnen und Beamten der KBE) ausgewiesen.
III.
Ausweisung
der unter II. genannten Veränderungen im Stellenplan
§ 8 KomHVO NRW gibt die Ausweisung der Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der tariflich Beschäftigten – hier unterteilt in Verwaltungsdienst und Sozial- und Erziehungsdienst – in Stellenplänen und Stellenübersichten als Anlage zum Haushaltsplan verbindlich vor. Stellenplanänderungen sind mitunter mehrfach in den unterschiedlichen verbindlichen Mustern abzubilden.
Infolgedessen führen die unter II. abschließend benannten Änderungen in den nachfolgend benannten Teilplänen / Übersichten zu Modifizierungen:
· Stellenplan 2024/2025 Teil A:
Beamtinnen und Beamte –Kommunalverwaltung–,
· Stellenplan 2024/2025 Teil B:
Tarifbeschäftigte, soweit nicht Sozial- und Erziehungsdienst,
· Stellenplan 2024/2025 Teil B:
Tarifbeschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst,
· Stellenübersicht 2024/2025 Teil A:
Aufteilung nach Organisationseinheiten –Beamtinnen und Beamte Kernverwaltung–,
· Stellenübersicht 2024/2025 Teil A:
Aufteilung nach Organisationseinheiten –Tarifbeschäftigte–,
· Stellenübersicht 2024/2025 Teil A:
Aufteilung nach Organisationseinheiten –Tarifbeschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst–,
· Stellenplan 2024/2025 Teil A:
Erläuterung Beamtinnen und Beamte,
· Stellenplan 2024/2025 Teil B:
Erläuterung Tarifbeschäftigte (einschl. Sozial- und Erziehungsdienst)
Die mit der 1. Änderung des Stellenplanes 2024/2025 zu beschließenden Änderungen sind in der Anlage kenntlich gemacht.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Veränderungen in den Stellenanteilen ergeben sich insgesamt nicht, entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024/2025 bereits berücksichtigt (hier: Personalkosten in den jeweiligen Produkten).
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister