Betreff
Teilnahme der Stadt Emmerich am Rhein am Re - audit im Rahmen des European Energy
Vorlage
05 - 14 1070/2009
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag :

Der Rat der Stadt Emmerich beschließt die weitere Teilnahme am European Energy Award, mit dem Ziel eines Re-Audits im Frühjahr 2011.

 

Sachdarstellung :

In der Zeit von Juli 2003 – März 2008 hat die Stadt Emmerich am Rhein erfolgreich am  European Energy Award teilgenommen. Im November 2008 durfte die Stadt dafür ihren Award entgegennehmen. Der European Energy Award® ist das Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Klimaschutzaktivitäten einer Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale des nachhaltigen Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können.

 

Das ganze Verfahren ist prozessorientiert und soll dauerhaft zu Energieeinsparungen und mehr Energieeffizienz führen. Entsprechend schließt es mit der Entgegennahme des Awards nicht ab, sondern sollte fortgeführt werden und idealerweise in ein Re-Audit münden. Dieses Re-Audit muss nach den Rahmenrichtlinien des Programms spätestens 3 Jahre nach der Zertifizierung erfolgen, d.h. also im Frühjahr 2011. Dafür stellt der Programmträger dann auch erneut Fördermittel in Aussicht.

 

Wie auch in der 1. Zertifizierungsphase können bei  der  jetzt beabsichtigten Weiterführung der Teilnahme am EEA diese Fördermittel wieder beim Projektträger ETN beim Forschungszentrum in Jülich beantragt werden. Wie aus der Tabelle im Anhang der Anlage ersichtlich, ist im Verlauf des Zeitraums 2008 – 2011 mit Gesamtausgaben von 18.921,-  Euro zu rechnen, von denen die Stadt  5.921,- Euro als Eigenanteil tragen muss, die restlichen 13.000,- Euro sind Fördergelder. Pro Jahr macht das eine Belastung des städtischen Haushalts in Höhe von 1.974,- Euro aus.

 

Die Verwaltung schlägt vor, weiter am EEA teilzunehmen, zumal bereits Haushaltsmittel dafür eingestellt wurden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?

 

X

 

Ja. Kapitel 3.