Beschlussvorschlag :
Die Verwaltung sieht ist
aufgrund der Stellungnahme der Polizei, des geringen Verkehrsaufkommens, der
erfassten Durchschnittsgeschwindigkeit sowie der Benutzung der Straße durch
landwirtschaftliche Fahrzeuge keine Notwendigkeit zur Errichtung weiterer verkehrsberuhigender
Elemente.
Sachdarstellung :
n der Sitzung des Rates der
Stadt Emmerich am Rhein am 17.03.2009 wurde über den Antrag der
BGE-Ratsfraktion (sh. Anlage 1) zur Verkehrsberuhigung am Feldhausener Weg in
Elten beraten und dieser mit dem Hinweis auf eine zeitnah durchzuführende
Verkehrszählung an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
Nach Durchführung dieser
Verkehrszählung / Geschwindigkeitsmessung nimmt die Verwaltung zum Antrag der
BGE-Ratsfraktion wie folgt Stellung:
Der Feldhausener Weg befindet
sich innerhalb geschlossener Ortschaft. Er beginnt an der Zevenaarer Straße
(B8) und endet an der Grenze zu den Niederlanden. Auf den ersten 300 m ab B 8
ist die Geschwindigkeit durch Beschilderung auf 30 km/h reduziert. Nach
weiteren 100 m befindet sich die Ortsausgangstafel.
Im Bereich der 30
km/h-Reduzierung ist beidseitig des Weges Wohnbebauung (Reihen-, Einzelhäuser)
vorhanden. Die Straße hat eine Breite von ca. 5 m und einen auf der östlichen
Seite gelegenen durchgehenden sowie auf der westlichen Seite gelegenen ca. 100
m langen Gehweg, am Ende der Geschwindigkeitsreduzierung ist eine
Aufpflasterung (+10 cm) errichtet worden.
In 2003 wurde der Feldhausener
Weg mittels Beschilderung für den Durchgangsverkehr gesperrt (Anlieger frei),
hierdurch bedingt hat sich das Verkehrsaufkommen von ursprünglich 835 Kfz/24
Std. auf nunmehr 420 Kfz/24 Std. reduziert. Dies entspricht einer Belastung in
der Spitzenstunde von 44 Kfz.
Aufgrund einer mündlichen
Anfrage von Seiten der Bürgerschaft wurde die örtliche Polizeistation bezüglich
der Geschwindigkeiten auf dem Feldhausener Weg um Stellungnahme gebeten.
In dieser am 10.02.2009
eingegangenen Stellungnahme wurde mitgeteilt, dass am Feldhausener Weg in der
Vergangenheit Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt wurden, hierbei jedoch
grundsätzlich keine Auffälligkeiten festgestellt worden sind. Es wurde
allerdings klargestellt, dass es vereinzelt Geschwindigkeitsüberschreitungen
gab. Gelegentliche Kontrollen der Straße wurden zugesagt.
Nach erneut durchgeführter
Verkehrszählung im März 2009 wurde festgestellt, dass sich das
Verkehrsaufkommen gegenüber der Zählung aus dem Jahr 2003 nicht verändert hat.
Im Tagesverlauf ist eine Verkehrsbelastung von 434 Kfz zu verzeichnen, dies
entspricht einem Aufkommen von 41 Kfz in der Spitzenstunde.
Die erfasste
Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt 42 km/h, diese liegt zwar oberhalb der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird jedoch noch als tolerierbar angesehen.
Hier wird die Polizei gebeten, erneut Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
Auf die Errichtung von
verkehrsberuhigenden Einbauten sollte aus Rücksichtnahme auf die im Gebiet des
Feldhausener Weges ansässigen Vollerwerbslandwirte verzichtet werden.
Für landwirtschaftliche
Fahrzeuge, die oft mit einer Überbreite versehen sind, ist der Feldhausener Weg
die einzige Möglichkeit das klassifizierte Straßennetz zu erreichen. Bereits
zum jetzigen Zeitpunkt wird die Durchfahrt durch wechselseitig parkende Pkw oft
derart erschwert, dass ein Fortkommen nur durch Versetzen dieser Fahrzeuge
möglich ist. Die Einbringung zusätzlicher Hindernisse in den Verkehrsraum würde
diese Situation wesentlich verschlechtern und die ohnehin schon gebeutelte
Landwirtschaft nur noch zusätzlich belasten.
Durch den teilweise sogar
beidseitig vorhandenen Gehweg bilden die überbreiten Fahrzeuge der
Landwirtschaft für die Fußgänger keine Gefahr.
Die Verwaltung sieht aufgrund der Stellungnahme der Polizei, des geringen Verkehrsaufkommens, der erfassten Durchschnittsgeschwindigkeit sowie der Benutzung der Straße durch landwirtschaftliche Fahrzeuge keine Notwendigkeit zur Errichtung weiterer verkehrsberuhigender Elemente.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen
Auswirkungen.
Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?
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Ja. Kapitel 2.6.