Betreff
Verkehrsberuhigung Feldhausener Weg,
Vorlage
05 - 14 1057/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

Die Verwaltung sieht ist aufgrund der Stellungnahme der Polizei, des geringen Verkehrsaufkommens, der erfassten Durchschnittsgeschwindigkeit sowie der Benutzung der Straße durch landwirtschaftliche Fahrzeuge keine Notwendigkeit zur Errichtung weiterer verkehrsberuhigender Elemente.

 

Sachdarstellung :

n der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 17.03.2009 wurde über den Antrag der BGE-Ratsfraktion (sh. Anlage 1) zur Verkehrsberuhigung am Feldhausener Weg in Elten beraten und dieser mit dem Hinweis auf eine zeitnah durchzuführende Verkehrszählung an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

Nach Durchführung dieser Verkehrszählung / Geschwindigkeitsmessung nimmt die Verwaltung zum Antrag der BGE-Ratsfraktion wie folgt Stellung:

 

Der Feldhausener Weg befindet sich innerhalb geschlossener Ortschaft. Er beginnt an der Zevenaarer Straße (B8) und endet an der Grenze zu den Niederlanden. Auf den ersten 300 m ab B 8 ist die Geschwindigkeit durch Beschilderung auf 30 km/h reduziert. Nach weiteren 100 m befindet sich die Ortsausgangstafel.

Im Bereich der 30 km/h-Reduzierung ist beidseitig des Weges Wohnbebauung (Reihen-, Einzelhäuser) vorhanden. Die Straße hat eine Breite von ca. 5 m und einen auf der östlichen Seite gelegenen durchgehenden sowie auf der westlichen Seite gelegenen ca. 100 m langen Gehweg, am Ende der Geschwindigkeitsreduzierung ist eine Aufpflasterung (+10 cm) errichtet worden.

 

In 2003 wurde der Feldhausener Weg mittels Beschilderung für den Durchgangsverkehr gesperrt (Anlieger frei), hierdurch bedingt hat sich das Verkehrsaufkommen von ursprünglich 835 Kfz/24 Std. auf nunmehr 420 Kfz/24 Std. reduziert. Dies entspricht einer Belastung in der Spitzenstunde von 44 Kfz.

 

Aufgrund einer mündlichen Anfrage von Seiten der Bürgerschaft wurde die örtliche Polizeistation bezüglich der Geschwindigkeiten auf dem Feldhausener Weg um Stellungnahme gebeten.

In dieser am 10.02.2009 eingegangenen Stellungnahme wurde mitgeteilt, dass am Feldhausener Weg in der Vergangenheit Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt wurden, hierbei jedoch grundsätzlich keine Auffälligkeiten festgestellt worden sind. Es wurde allerdings klargestellt, dass es vereinzelt Geschwindigkeitsüberschreitungen gab. Gelegentliche Kontrollen der Straße wurden zugesagt.

 

Nach erneut durchgeführter Verkehrszählung im März 2009 wurde festgestellt, dass sich das Verkehrsaufkommen gegenüber der Zählung aus dem Jahr 2003 nicht verändert hat. Im Tagesverlauf ist eine Verkehrsbelastung von 434 Kfz zu verzeichnen, dies entspricht einem Aufkommen von 41 Kfz in der Spitzenstunde.

 

Die erfasste Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt 42 km/h, diese liegt zwar oberhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird jedoch noch als tolerierbar angesehen. Hier wird die Polizei gebeten, erneut Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

 

Auf die Errichtung von verkehrsberuhigenden Einbauten sollte aus Rücksichtnahme auf die im Gebiet des Feldhausener Weges ansässigen Vollerwerbslandwirte verzichtet werden.

Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die oft mit einer Überbreite versehen sind, ist der Feldhausener Weg die einzige Möglichkeit das klassifizierte Straßennetz zu erreichen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wird die Durchfahrt durch wechselseitig parkende Pkw oft derart erschwert, dass ein Fortkommen nur durch Versetzen dieser Fahrzeuge möglich ist. Die Einbringung zusätzlicher Hindernisse in den Verkehrsraum würde diese Situation wesentlich verschlechtern und die ohnehin schon gebeutelte Landwirtschaft nur noch zusätzlich belasten.

Durch den teilweise sogar beidseitig vorhandenen Gehweg bilden die überbreiten Fahrzeuge der Landwirtschaft für die Fußgänger keine Gefahr.

 

Die Verwaltung sieht aufgrund der Stellungnahme der Polizei, des geringen Verkehrsaufkommens, der erfassten Durchschnittsgeschwindigkeit sowie der Benutzung der Straße durch landwirtschaftliche Fahrzeuge keine Notwendigkeit zur Errichtung weiterer verkehrsberuhigender Elemente.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?

 

X

 

Ja. Kapitel 2.6.