Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung des Baumes nach § 6 Abs. 1 Buchst. b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu.
Sachdarstellung :
Der Architekt hat im Namen des Bauherrn den beigefügten
Antrag gestellt.
Der Bauherr beabsichtigt, auf dem Grundstück ein
Einfamilienhaus zu errichten.
Der Bauherr beabsichtigt, den im Lageplan gekennzeichneten
Baum zu fällen. Die anderen im Bereich der Bebauung stehenden Bäume fallen
nicht unter den Schutz der Satzung.
Entsprechend § 7 der
Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist eine Ersatzpflanzung zu
leisten, wenn auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Buchst. b) eine Ausnahme erteilt
wird.
Der Stammdurchmesser beträgt 50 cm, so dass der Stammumfang
rd. 157 cm beträgt. Entsprechend § 7 Abs. 3 der Baumschutzsatzung der Stadt
Emmerich am Rhein sind zwei Bäume als Ersatz zu pflanzen.
Des Weiteren wird dem Antragsteller zur Auflage gemacht, dass eine Fällung des Baumes erst dann durchgeführt werden kann, wenn für das beantragte Bauvorhaben eine Genehmigung erteilt wird und das Bauvorhaben auch tatsächlich realisiert wird.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen
Auswirkungen.
Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?
X |
Ja. Kapitel 2.