Betreff
Fällung eines Baumes Gemarkung Hüthum, Flur 4, Flurstück 268
Vorlage
05 - 14 1058/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung des Baumes nach § 6 Abs. 1 Buchst. b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu.

Sachdarstellung :

Der Architekt hat im Namen des Bauherrn den beigefügten Antrag gestellt.

Der Bauherr beabsichtigt, auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten.

 

Der Bauherr beabsichtigt, den im Lageplan gekennzeichneten Baum zu fällen. Die anderen im Bereich der Bebauung stehenden Bäume fallen nicht unter den Schutz der Satzung.

 

Entsprechend  § 7 der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist eine Ersatzpflanzung zu leisten, wenn auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Buchst. b) eine Ausnahme erteilt wird.

 

Der Stammdurchmesser beträgt 50 cm, so dass der Stammumfang rd. 157 cm beträgt. Entsprechend § 7 Abs. 3 der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein sind zwei Bäume als Ersatz zu pflanzen.

 

Des Weiteren wird dem Antragsteller zur Auflage gemacht, dass eine Fällung des Baumes erst dann durchgeführt werden kann, wenn für das beantragte Bauvorhaben eine Genehmigung erteilt wird und das Bauvorhaben auch tatsächlich realisiert wird.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?

 

X

 

Ja. Kapitel 2.