Betreff
Errichtung einer Markisenanlagen, Rheinpromenade 14, Restaurant „Rheineck“
Vorlage
05 - 14 1067/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen geplanten Errichtung einer Markisenanlage vor dem Restaurant „Rheineck“, Rheinpromenade 14, zu.

Sachdarstellung :

Betreffend der Errichtung von Markisenanlagen an der Rheinpromenade hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 28.11.2006 die Art der Ausführung derartiger Anlagen festgelegt. Der Beschluss lautet wie folgt:

 

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für die hausnahe Gastronomiezone eine frühjahrs- bzw. herbst-/wintertaugliche Nutzung in mobiler Form zu ermöglichen:

Markisen bis zur Fahrgasse,

Aufstockung des individuellen Windschutzes bis zur kompletten Schließung (Aufnahme des vorhandenen Materials (kein Plastik)).

 

Auf Grundlage der vorgenannten Vorgaben sind die Einzellösungen mit der Verwaltung zu erarbeiten; die Lösungen sind dem Ausschuss vorzustellen.

Die vorgenannte Nutzung ist zeitlich zu begrenzen.“

 

Der Betreiber des Restaurants „Rheineck“ hat den Antrag gestellt, eine Markisenanlage vor dem Restaurant an der Rheinpromenade zu errichten.

Es handelt sich hierbei um eine aufgeständerte Markisenanlage. Die Aluminiumteile der Markisenanlage werden in Anlehnung an die vor dem Haus installierte Balkonanlage in weiß (RAL 9016 „verkehrsweiß“) ausgeführt; Tuchfarbe rot, wie die vorhandenen Sonnenschirme auf der Rheinpromenade.

 

Eine seitliche Schließung oberhalb des Windschutzes ist nicht vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Markisenanlage zu genehmigen.

In der Genehmigung ist darauf hinzuweisen, dass für den Fall einer beabsichtigten seitlichen Schließung der Markisenanlage für die Herbst- bzw. Wintermonate hierfür eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?

 

 

 

Ja. Kapitel .

 

X

 

ohne Belang