Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen geplanten Errichtung einer Markisenanlage vor dem Restaurant „Rheineck“, Rheinpromenade 14, zu.
Sachdarstellung :
Betreffend der Errichtung von Markisenanlagen an der
Rheinpromenade hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am
28.11.2006 die Art der Ausführung derartiger Anlagen festgelegt. Der Beschluss
lautet wie folgt:
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für die
hausnahe Gastronomiezone eine frühjahrs- bzw. herbst-/wintertaugliche Nutzung
in mobiler Form zu ermöglichen:
Markisen bis zur Fahrgasse,
Aufstockung des individuellen Windschutzes bis zur
kompletten Schließung (Aufnahme des vorhandenen Materials (kein Plastik)).
Auf Grundlage der vorgenannten Vorgaben sind die
Einzellösungen mit der Verwaltung zu erarbeiten; die Lösungen sind dem
Ausschuss vorzustellen.
Die vorgenannte Nutzung ist zeitlich zu begrenzen.“
Der Betreiber des Restaurants „Rheineck“ hat den Antrag
gestellt, eine Markisenanlage vor dem Restaurant an der Rheinpromenade zu
errichten.
Es handelt sich hierbei um eine aufgeständerte
Markisenanlage. Die Aluminiumteile der Markisenanlage werden in Anlehnung an
die vor dem Haus installierte Balkonanlage in weiß (RAL 9016 „verkehrsweiß“)
ausgeführt; Tuchfarbe rot, wie die vorhandenen Sonnenschirme auf der
Rheinpromenade.
Eine seitliche Schließung oberhalb des Windschutzes ist
nicht vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Markisenanlage zu
genehmigen.
In der Genehmigung ist darauf hinzuweisen, dass für den Fall einer beabsichtigten seitlichen Schließung der Markisenanlage für die Herbst- bzw. Wintermonate hierfür eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen
Auswirkungen.
Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?
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Ja. Kapitel .
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ohne Belang