Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung der Bäume nach § 6 Abs. 1 Buchst. b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu.
Sachdarstellung :
Der Grundstückseigentümer hat den als Anlage beigefügten
Antrag zur Beseitigung von Bäumen nach § 6 Abs. 1 Buchst. b) der
Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein gestellt.
Der Bauherr beabsichtigt, die im Lageplan durch X
gekennzeichneten nach der Baumschutzsatzung geschützten Bäume zu fällen.
Bei den anderen auf dem Grundstück stehenden Bäumen handelt
es sich um Bäume, die nicht unter den Schutz der Satzung fallen (siehe hierzu
auch die entsprechenden Anlagen).
Entsprechend § 7 der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich ist
eine Ersatzpflanzung zu leisten, wenn auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Buchst.
b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein eine Ausnahme erteilt
wird.
Da entsprechender Ersatz auf dem Grundstück nicht möglich
ist, bietet der Eigentümer der Stadt Emmerich am Rhein an, ein Ersatzgeld in
Höhe von 8.100,00 Euro zu zahlen, das dann für spätere Baumpflanzmaßnahmen der
Stadt Emmerich am Rhein zweckgebunden verwendet werden kann.
Gleichzeitig beantragt der Bauherr auf dem Nachbargrundstück
(Waldgrundstück im Eigentum der Stadt Emmerich am Rhein) die in unmittelbarer
Nähe stehenden und mit der Krone in das Grundstück hineinragenden Bäume zu
fällen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Forstbeamtin können diese Bäume
ebenfalls gefällt werden. Auch hier hat der Antragsteller der Verwaltung
mitgeteilt, dass die im Lageplan dargestellten Bäume auf seine Kosten gefällt
werden und ein Ersatzgeld für eine Ersatzpflanzung i. H. v. 1.200,00 Euro
gezahlt wird.
Der Antragsteller hat für das beantragte Bauvorhaben einen
positiven Vorbescheid erhalten.
Neben der Auflage zur Zahlung des Ersatzgeldes wird zur
Auflage gemacht, dass eine Fällung der Bäume erst dann durchgeführt werden
kann, wenn für das Bauvorhaben eine entsprechende Baugenehmigung erteilt wird
und das Bauvorhaben auch tatsächlich realisiert wird.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltjahr 2009 vorgesehen. Haushaltsstelle:
Produkt-Nr. 7.000.42.07.15, Ausgleichszahlung i. H. v. 9.300 Euro
Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?
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Ja. Kapitel 2.