Betreff
Errichtung einer Lagerhalle mit Büroräumen und Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Kattegatweg 9, 11, Gemarkung Elten, Flur 3, Flurstück 1388, 1459, 1461,
Vorlage
05 - 14 1073/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung der Bäume nach § 6 Abs. 1 Buchst. b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu.

Sachdarstellung :

Der Grundstückseigentümer hat den als Anlage beigefügten Antrag zur Beseitigung von Bäumen nach § 6 Abs. 1 Buchst. b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein gestellt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, die im Lageplan durch X gekennzeichneten nach der Baumschutzsatzung geschützten Bäume zu fällen.

Bei den anderen auf dem Grundstück stehenden Bäumen handelt es sich um Bäume, die nicht unter den Schutz der Satzung fallen (siehe hierzu auch die entsprechenden Anlagen).

 

Entsprechend § 7 der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich ist eine Ersatzpflanzung zu leisten, wenn auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Buchst. b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein eine Ausnahme erteilt wird.

 

Da entsprechender Ersatz auf dem Grundstück nicht möglich ist, bietet der Eigentümer der Stadt Emmerich am Rhein an, ein Ersatzgeld in Höhe von 8.100,00 Euro zu zahlen, das dann für spätere Baumpflanzmaßnahmen der Stadt Emmerich am Rhein zweckgebunden verwendet werden kann.

 

Gleichzeitig beantragt der Bauherr auf dem Nachbargrundstück (Waldgrundstück im Eigentum der Stadt Emmerich am Rhein) die in unmittelbarer Nähe stehenden und mit der Krone in das Grundstück hineinragenden Bäume zu fällen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Forstbeamtin können diese Bäume ebenfalls gefällt werden. Auch hier hat der Antragsteller der Verwaltung mitgeteilt, dass die im Lageplan dargestellten Bäume auf seine Kosten gefällt werden und ein Ersatzgeld für eine Ersatzpflanzung i. H. v. 1.200,00 Euro gezahlt wird.

 

Der Antragsteller hat für das beantragte Bauvorhaben einen positiven Vorbescheid erhalten.

 

Neben der Auflage zur Zahlung des Ersatzgeldes wird zur Auflage gemacht, dass eine Fällung der Bäume erst dann durchgeführt werden kann, wenn für das Bauvorhaben eine entsprechende Baugenehmigung erteilt wird und das Bauvorhaben auch tatsächlich realisiert wird.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

Die Maßnahme ist im Haushaltjahr 2009 vorgesehen. Haushaltsstelle: Produkt-Nr. 7.000.42.07.15, Ausgleichszahlung i. H. v. 9.300 Euro

 

Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?

 

X

 

Ja. Kapitel 2.