Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage
beschriebenen Errichtung einer Markisenanlage (siehe Anlagepläne 1 und 2) vor
dem Restaurant „Franz“, Rheinpromenade 5, zu.
In der Genehmigung ist darauf hinzuweisen, dass für den Fall einer beabsichtigten seitlichen Schließung der Markisenanlage für die Herbst- bzw. Wintermonate im Sinne des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 hierfür eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist und die Planung vor Genehmigung im Fachausschuss vorzustellen ist.
Sachdarstellung :
Betreffend der Errichtung von Markisenanlagen an der
Rheinpromenade hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am
28.11.2006 die Art der Ausführung derartiger Anlagen festgelegt. Der Beschluss
lautet wie folgt:
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für die
hausnahe Gastronomiezone eine frühjahrs- bzw. herbst-/wintertaugliche Nutzung
in mobiler Form zu ermöglichen:
Markisen bis zur Fahrgasse,
Aufstockung des individuellen Windschutzes bis zur
kompletten Schließung (Aufnahme des vorhandenen Materials (kein Plastik)).
Auf Grundlage der vorgenannten Vorgaben sind die
Einzellösungen mit der Verwaltung zu erarbeiten; die Lösungen sind dem
Ausschuss vorzustellen.
Die vorgenannte Nutzung ist zeitlich zu begrenzen.“
Der Betreiber des Restaurants „Franz“ hat den Antrag
gestellt, eine Markisenanlage vor dem Restaurant an der Rheinpromenade 5 zu
errichten.
Es handelt sich hierbei um eine aufgeständerte
Markisenanlage. Die Metallteile der Markisenanlage werden in Anlehnung an die
vor dem Haus installierte Balkonanlage aluminiumfarbend (RAL 9006
weiss-aluminium) ausgeführt; Tuchfarbe rot, wie die vorhandenen Sonnenschirme
auf der Rheinpromenade.
Hinsichtlich der seitlichen Schließung wird von Seiten des
Antragstellers eine Prinzipskizze vorgelegt (Anlage 3).
Diese sieht eine seitliche Schließung mittels
Ganzglasscheiben vor, wie sie im Ladenbau Verwendung findet, die sich bis unter
den Balkon wegschieben lassen. Diese Elemente sollen nur seitlich angebracht
werden und im Bedarfsfall ausgefahren werden.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine derartige
Lösung nicht der oben angeführten Beschlussfassung entspricht, da hier eine
ganzjährige Lösung im Sinne des Schließens geplant ist.
Der Beschluss sieht ausdrücklich eine mobile Aufstockung des
individuellen Windschutzes lediglich für die Herbst-/Wintermonate vor. Von
daher ist diese Lösung abzulehnen.
Um eine Errichtung der Markisenanlage zu ermöglichen, wird
empfohlen, der Errichtung der Markisenanlage, wie sie aus den Anlageplänen 1
und 2 hervorgeht, zuzustimmen.
In der Genehmigung ist darauf hinzuweisen, dass für den Fall einer beabsichtigten seitlichen Schließung der Markisenanlage für die Herbst- bzw. Wintermonate im Sinne des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 hierfür eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist und die Planung vor Genehmigung dem Fachausschuss vorzustellen ist.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen
Auswirkungen.
Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?
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Ja. Kapitel .
X |
ohne Belang