Betreff
Errichtung einer Markisenanlage, Rheinpromenade 5, Restaurant "Franz"
Vorlage
05 - 14 1074/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen Errichtung einer Markisenanlage (siehe Anlagepläne 1 und 2) vor dem Restaurant „Franz“, Rheinpromenade 5, zu.

In der Genehmigung ist darauf hinzuweisen, dass für den Fall einer beabsichtigten seitlichen Schließung der Markisenanlage für die Herbst- bzw. Wintermonate im Sinne des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 hierfür eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist und die Planung vor Genehmigung im Fachausschuss vorzustellen ist.

Sachdarstellung :

Betreffend der Errichtung von Markisenanlagen an der Rheinpromenade hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 28.11.2006 die Art der Ausführung derartiger Anlagen festgelegt. Der Beschluss lautet wie folgt:

 

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für die hausnahe Gastronomiezone eine frühjahrs- bzw. herbst-/wintertaugliche Nutzung in mobiler Form zu ermöglichen:

Markisen bis zur Fahrgasse,

Aufstockung des individuellen Windschutzes bis zur kompletten Schließung (Aufnahme des vorhandenen Materials (kein Plastik)).

 

Auf Grundlage der vorgenannten Vorgaben sind die Einzellösungen mit der Verwaltung zu erarbeiten; die Lösungen sind dem Ausschuss vorzustellen.

Die vorgenannte Nutzung ist zeitlich zu begrenzen.“

 

Der Betreiber des Restaurants „Franz“ hat den Antrag gestellt, eine Markisenanlage vor dem Restaurant an der Rheinpromenade 5 zu errichten.

Es handelt sich hierbei um eine aufgeständerte Markisenanlage. Die Metallteile der Markisenanlage werden in Anlehnung an die vor dem Haus installierte Balkonanlage aluminiumfarbend (RAL 9006 weiss-aluminium) ausgeführt; Tuchfarbe rot, wie die vorhandenen Sonnenschirme auf der Rheinpromenade.

 

Hinsichtlich der seitlichen Schließung wird von Seiten des Antragstellers eine Prinzipskizze vorgelegt (Anlage 3).

Diese sieht eine seitliche Schließung mittels Ganzglasscheiben vor, wie sie im Ladenbau Verwendung findet, die sich bis unter den Balkon wegschieben lassen. Diese Elemente sollen nur seitlich angebracht werden und im Bedarfsfall ausgefahren werden.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine derartige Lösung nicht der oben angeführten Beschlussfassung entspricht, da hier eine ganzjährige Lösung im Sinne des Schließens geplant ist.

Der Beschluss sieht ausdrücklich eine mobile Aufstockung des individuellen Windschutzes lediglich für die Herbst-/Wintermonate vor. Von daher ist diese Lösung abzulehnen.

 

Um eine Errichtung der Markisenanlage zu ermöglichen, wird empfohlen, der Errichtung der Markisenanlage, wie sie aus den Anlageplänen 1 und 2 hervorgeht, zuzustimmen.

In der Genehmigung ist darauf hinzuweisen, dass für den Fall einer beabsichtigten seitlichen Schließung der Markisenanlage für die Herbst- bzw. Wintermonate im Sinne des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 hierfür eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist und die Planung vor Genehmigung dem Fachausschuss vorzustellen ist.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?

 

 

 

Ja. Kapitel .

 

X

 

ohne Belang