Stellungnahme
der Verwaltung:
Verweisung an den Sozialausschuss.
Begründung:
Die Einführung der Ehrenamtskarte ist ein Projekt des Landes
NRW. Mittelfristig wird angestrebt, dass sich möglichst alle Kommunen an dem
Projekt zur Einführung der Ehrenamtskarte beteiligen und dadurch landesweit
Vergünstigungen für Ehrenamtscardinhaber eingeräumt werden. Bislang beteiligen
sich schon zwei Kreise und 23 Kommunen an dem Projekt.
Die Ehrenamtskarte soll ein Dankeschön für geleistetes
überdurchschnittliches bürgerschaftliches Engagement sein. Sie soll an
Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden, die sich über das normale Maß hinaus
engagieren und nicht bereits auf anderem Wege ein Würdigung ihrer Arbeit
erhalten haben. Die Karte richtet sich insbesondere an die stillen Helferinnen
und Helfer in Vereinen, Institutionen, die keine Gegenleistung für ihre
Tätigkeit erhalten. Sie soll allen Personen zugute kommen, die sich in
besonderem Maße in sozialen, kirchlichen, kulturellen oder auch sportlichen
Bereichen für die Gesellschaft einsetzen.
Ehrenamtskarteninhaber erhalten Ermäßigung beim
Eintrittspreis in öffentlichen und privaten Einrichtungen. Die Karte gilt in
allen Städten, Gemeinden und Kreises des Landes, die sich als Partner an dem
Projekt beteiligen. Darüber hinaus gewährt auch das Land NRW in seinen
Einrichtungen Ermäßigungen (siehe anhängendes Verzeichnis).
Folgende Voraussetzungen müssen die Antragssteller erfüllen:
1.) mindestens
fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche (250 Stunden/Jahr)
leisten,
2.) bereits
mindesten zwei Jahre ehrenamtlich tätig gewesen sein
3.) ehrenamtliche
Arbeit ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung
leisten,
die über Erstattung von Kosten hinausgeht
4.) Person muss
über 16 Jahre sein.
In einem persönlichen Gespräch am 18. August mit Herrn
Puttkammer von der antragsstellenden KAB wurde über die weitere Vorgehensweise
gesprochen.
Klar war den Beteiligten, dass die Ehrenamtskarte – auf
Emmerich am Rhein bezogen – nur wenige Vorteile mit sich bringen würde. Aus dem
Grunde wurde vorgeschlagen, eine kreisweite Einführung einer Ehrenamtskarte
anzuregen.
In die Überlegungen wurde auch mit einbezogen, für die Ehrenamtler eine Feier durchzuführen und auf dieser auch engagierte Menschen auszuzeichnen.
Sachdarstellung:
sh. Anlage
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen
Auswirkungen.
Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?
ohne Belang