Betreff
Vorlage des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2008 mit zugehörigem Prüfungsbericht und Verwendungsbeschluss
Vorlage
70 - 14 1146/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,

den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2008 festzustellen,

den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:

a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am

    Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

b) Ausgleich des Jahresverlustes in Höhe von 15.193,66 € durch die Entnahme aus der

          allgemeinen Rücklage (Gewinnrücklage) und

3.    den Betriebsausschuss zu entlasten.

Sachdarstellung :

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Emmerich am Rhein vom 30.03.2004 wurde der ehemalige Eigenbetrieb „Abwasserwerke Emmerich“ in die neue eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE) mit Wirkung zum 01.01.2004 umgewandelt. Mit diesem Beschluss wurden gleichzeitig die ehemaligen Fachbereich des Baubetriebshofs und die Abfallentsorgung aus dem städtischen Haushalt herausgelöst, in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung umgewandelt und mit dem hoheitlichen Bereich des bestehenden Eigenbetriebs „Abwasserwerke Emmerich“ zusammengeführt.

 

Auch die Abwasserbeseitigung der Stadt Emmerich am Rhein wurde ab dem Jahr 2004 neu organisiert. Mit der Gründung einer Betriebsüberlassungsgesellschaft in Form einer GmbH (Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH = TWE GmbH) wurde der operative Bereich (Anlagenbetrieb, Neuinvestitionen etc.) an die GmbH übertragen, während das Eigentum an den bestehenden Anlagen und die hoheitlichen Aufgaben (Aufsicht, Kontrolle, Gebührenwesen etc.) bei dem neu gegründeten Eigenbetrieb KBE verblieben. Das Geschäftsjahr 2008 ist somit das fünfte Jahr für die KBE.

 

Der Betriebsausschuss der KBE hat in seiner Sitzung am 28.08.2008 das Wirtschaftsprüfungsbüro Röhricht/Schillen aus Bielefeld als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschuss zum 31.12.2008 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat über die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne dieser Bestellung mit Schreiben vom 24.09.2008 gemäß § 106 Abs. 2 Satz 5 GO zugestimmt. Der Prüfungsbericht des Jahres 2008 liegt nunmehr mit der Bilanz zum 31.12.2008, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Erfolgsübersicht, dem Anlagennachweis und Lagebericht vor. Die wichtigsten Eckdaten sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Herr Hoffmann vom Büro Röhricht/Schillen wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 03.09.2009 den Bericht erläutern und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Den Mitgliedern des Betriebsausschusses sowie den im Rat vertretenen Fraktionen ist mit der Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der KBE zum 31.12.2008 zugesandt worden.

Nach § 26 Abs. 1 der EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes mit seinen Anlagen, bevor er zur Feststellung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird. Gemäß § 4 Nr. 10 stellt dann der Rat den Jahresabschluss endgültig fest und beschließt sogleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss (siehe Nr. 2 a) ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 11.12.2007 – bei der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2008 der KBE – die Vorabführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 7 % ( = 981.732,00 €) gemäß § 26 Abs. 2 EigVO und § 4 Nr. c EigVO vom Grundsatz her beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch bereits im Jahr 2008 in der vereinbarten Höhe an die Kämmerei der  Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbeizuführen, sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs abschließend beurteilt werden kann.

Wie der Anlage 2 zu entnehmen ist, hat die Prüfung des Jahresabschlusses für 2008 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Röhricht/Schillen zu keinen Einwendungen geführt. Wie auch im Vorjahr konnte der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein haben das Geschäftsjahr 2008 mit einem positiven Jahresüberschuss in Höhe von 966.538,34 € abgeschlossen. Damit konnte erstmals die vereinbarte Verzinsung des Eigenkapitals in gewünschter Höhe nicht gänzlich erzielt werden. Dennoch ist es wirtschaftlich vertretbar, die im Beschlussvorschlag unterbreitete Eigenkapitalverzinsung zu zahlen und die Differenz in Höhe von 15.193,66 € durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Gewinnrücklage) der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein auszugleichen. Durch die zu Beginn des Jahres 2008 vorgenommene Gebührensenkung im Betriebszweig „Abfall“ wurde bewusst eine Unterdeckung in Kauf genommen, die sich auch im Gesamtergebnis niederschlägt. Mit der Gebührensenkung wurden die in der gebührenrechtlichen Rücklage aufgelaufenen Gewinne der Vorjahre an die Bürger zurück gegeben, wie es nach den gesetzlichen Bestimmungen des KAG vorgegeben ist.  Lässt man daher die in der Sparte „Abfall“ aufgelaufenen Verluste in Höhe von 85 T€ bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit unberücksichtigt, so versetzt das Jahresergebnis die KBE sehr wohl in die Lage, die gewünschte Eigenkapitalverzinsung ohne Substanzverlust zu zahlen.

 

Insgesamt ist das Jahresergebnis der KBE im Jahr 2008 um ca. 437 T€ schlechter als im Vorjahr (siehe Anlage 4). Er liegt jedoch noch um ca. 150 T€ über den im Nachtrag für 2008 (siehe Wirtschaftsplan 2008: NT = 814 T€) prognostiziertem Ergebnis.

Wie der Anlage 5 zu entnehmen ist, sind an diesem Abschlussergebnis die verschiedenen Betriebszweige recht unterschiedlich beteiligt. Wie auch in den Vorjahren ist der bilanzielle Gewinn in erster Linie in der Abwassersparte ( = 994.024,22 €) entstanden. Doch auch die anderen gebührenrelevanten Betriebszweige haben mit Ausnahme der Abfallsparte bilanzielle Überschüsse erwirtschaftet. Die nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweige Bauhof und Grünflächenunterhaltung sind naturgemäß ausgeglichen.

Das bilanzielle Ergebnis könnte den Eindruck entstehen lassen, dass hier eine Subventionierung durch Gebühren stattfindet. Dies ist aber nicht der Fall, zumal ein derartiges Vorgehen nach dem KAG rechtlich unzulässig wäre. Der Abschluss nach handelsrechtlichen Kriterien und nach den gesetzlichen Bestimmungen des KAG weicht in einigen Punkten erheblich voneinander ab. Die Bedeutung des vorliegenden Jahresabschlusses für die einzelnen Gebührenhaushalte ist in einer gesonderten Vorlage zur Sitzung des Betriebsausschusses am 03.09.2009 zusammengefasst und näher erläutert.

 

Trotz gestiegener Umsatzerlöse ( + 215 T€) und eines unveränderten Betriebsführungsentgeltes für die TWE GmbH hat sich das Ergebnis in der Abwassersparte um ca. 210 T€ gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Verantwortlich für diese Entwicklung sind in erster Linie die gestiegenen Aufwendungen für die Fertigstellung von Investitionen. So stieg hier die Abschreibung um ca. 180 T€ und die Verzinsung um ca. 174 T€ gegenüber dem Vorjahr.

 

Reduziert hat sich auch das Ergebnis im Betriebszweig „Straßenreinigung“ ( - 41 T€). Trotz gestiegener Umsatzerlöse ( + 30 T€) konnte das Ergebnis wegen der Vergabe der Pflege der Rheinpromenade (+ 31 T€) und dem Anstieg der Aufwendungen für den Winterdienst (+ 47 T€) nicht besser gestaltet werden.

 

Erheblich verschlechtert hat sich auch die Situation im Betriebszweig „Abfallentsorgung“. Während im Vorjahr noch ein Überschuss von 88 T€ erwirtschaftet werden konnte, weist der Jahresabschluss für 2008 ein Minus von 85 T€ aus. Diese Verschlechterung um

173 T€ resultiert jedoch – wie bereits oben erwähnt – aus den Bestimmungen des KAG.

Nahezu unverändert ist die Situation im Betriebszweig „Friedhof“. Dem Anstieg der Umsatzerlösen um ca. 27 T€ stehen Mehraufwendungen aus der allgemeinen Teuerungsrate gegenüber, so dass das Jahresergebnis ( - 6 T€) nahezu in der gleichen Höhe ausfällt wie im Vorjahr. Mit der Fertigstellung der Baumaßnahme auf dem Friedhof wird sich jedoch dieses Ergebnis in den Folgejahren voraussichtlich verschlechtern.

In dem nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen „Bauhof und Grünflächenunterhaltung“ wurde die von der Stadt Emmerich am Rhein vorgegebene Budgetplanung (2.945 T€) erfüllt. Es verbleibt ein Überschuss von 1.639,00 €, der mit der Stadt Emmerich am Rhein auszugleichen ist. Die Kostensituation ist in diesen Sparten gegenüber dem Vorjahr  nahezu unverändert. Die Reduzierung der Personalkosten ( - 40 T€) – verursacht in erster Linie durch den verstärkten Einsatz von Personal im Winterdienst – wurde durch einen Anstieg des Materialaufwands ( + 85 T€) aufgezehrt. Der Ausgleich konnte jedoch mit einem Anstieg des Jahresbudgets um 45 T€ hergestellt werden.

Zusammenfassend lässt sich für das Wirtschaftsjahr 2008 der KBE dennoch ein zufrieden stellendes Fazit ziehen. Unter Berücksichtigung der Sondersituation im Bereich „Abfallentsorgung“ versetzt das bereinigte Jahresergebnis die KBE nach wie vor in die Lage, die gewünschte Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Emmerich am Rhein abzuführen. Mit Ausnahme der „Abfallsparte“ werden in allen gebührenrelevanten Betriebszweigen bilanzielle Überschüsse erwirtschaftet. Damit sind vom Grundsatz her die Voraussetzungen für eine gewisse Gebührenkonstanz gegeben. Es bleibt jedoch die Entwicklung im laufenden Jahr abzuwarten. Die Abwassergebühren wurden zum 01.01.2009 angehoben. Nach den damaligen Prognosen wird diese jedoch nicht ausreichend sein im Sinne des KAG. Zudem wird vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise erwartet, dass sich die Einnahmenseite in 2009 verschlechtern wird. Eine Anhebung des Betriebsführungsentgeltes der TWE GmbH wird nicht erwartet.

 

Im Betriebszweig „Straßenreinigung“ wurde zum Jahr 2009 die Gebühr gesenkt. Die Kostensteigerungen durch den relativ „strengen“ Winter konnten dabei jedoch noch nicht berücksichtigt werden.

Die Unterdeckung im Betriebszweig „Abfallentsorgung“ wird sich auch für das laufende Geschäftsjahr fortsetzen. Inwieweit die zur Deckung vorgesehene Gebührenausgleichsrücklage zum Ende des Jahres hin aufgezehrt sein wird, kann zur Zeit noch nicht abgesehen werden. Eine Gebührenanpassung sollte jedoch erst für das Jahr 2011 notwendig werden.     

Kein Handlungsbedarf ergibt sich gebührenmäßig im Bereich der städtischen Friedhöfe. Die vorgenommenen Veränderungen scheinen langfristig Wirkung zu zeigen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?

      Ja. Kapitel 6.2.