Beschlussvorschlag :
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
zum 31.12.2008 festzustellen,
den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die
Stadt Emmerich am
Rhein im Rahmen
der Eigenkapitalverzinsung und
b) Ausgleich des Jahresverlustes in Höhe von 15.193,66 €
durch die Entnahme aus der
allgemeinen
Rücklage (Gewinnrücklage) und
3. den Betriebsausschuss zu entlasten.
Sachdarstellung :
Mit Beschluss des Rates der Stadt Emmerich am Rhein vom
30.03.2004 wurde der ehemalige Eigenbetrieb „Abwasserwerke Emmerich“ in die
neue eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“
(KBE) mit Wirkung zum 01.01.2004 umgewandelt. Mit diesem Beschluss wurden
gleichzeitig die ehemaligen Fachbereich des Baubetriebshofs und die
Abfallentsorgung aus dem städtischen Haushalt herausgelöst, in eine
eigenbetriebsähnliche Einrichtung umgewandelt und mit dem hoheitlichen Bereich
des bestehenden Eigenbetriebs „Abwasserwerke Emmerich“ zusammengeführt.
Auch die Abwasserbeseitigung der Stadt Emmerich am Rhein
wurde ab dem Jahr 2004 neu organisiert. Mit der Gründung einer
Betriebsüberlassungsgesellschaft in Form einer GmbH (Technische Werke Emmerich
am Rhein GmbH = TWE GmbH) wurde der operative Bereich (Anlagenbetrieb,
Neuinvestitionen etc.) an die GmbH übertragen, während das Eigentum an den
bestehenden Anlagen und die hoheitlichen Aufgaben (Aufsicht, Kontrolle,
Gebührenwesen etc.) bei dem neu gegründeten Eigenbetrieb KBE verblieben. Das
Geschäftsjahr 2008 ist somit das fünfte Jahr für die KBE.
Der Betriebsausschuss der KBE hat in seiner Sitzung am
28.08.2008 das Wirtschaftsprüfungsbüro Röhricht/Schillen aus Bielefeld als
Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschuss zum 31.12.2008 gemäß § 5 Abs. 5
EigVO benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat über die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne dieser Bestellung mit Schreiben vom
24.09.2008 gemäß § 106 Abs. 2 Satz 5 GO zugestimmt. Der Prüfungsbericht des
Jahres 2008 liegt nunmehr mit der Bilanz zum 31.12.2008, der Gewinn- und
Verlustrechnung, der Erfolgsübersicht, dem Anlagennachweis und Lagebericht vor.
Die wichtigsten Eckdaten sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Herr
Hoffmann vom Büro Röhricht/Schillen wird in der Sitzung des Betriebsausschusses
am 03.09.2009 den Bericht erläutern und für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Den Mitgliedern des Betriebsausschusses sowie den im Rat vertretenen Fraktionen
ist mit der Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des
Jahresabschlusses der KBE zum 31.12.2008 zugesandt worden.
Nach § 26 Abs. 1 der EigVO berät der Betriebsausschuss über
das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes mit seinen Anlagen, bevor er zur
Feststellung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird. Gemäß
§ 4 Nr. 10 stellt dann der Rat den Jahresabschluss endgültig fest und
beschließt sogleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die
Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.
Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss (siehe Nr. 2 a) ist
anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung
am 11.12.2007 – bei der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2008 der KBE – die
Vorabführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 7 % ( = 981.732,00 €) gemäß
§ 26 Abs. 2 EigVO und § 4 Nr. c EigVO vom Grundsatz her beschlossen hat. Dieser
Betrag wurde auch bereits im Jahr 2008 in der vereinbarten Höhe an die Kämmerei
der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, über
die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbeizuführen,
sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation
des Eigenbetriebs abschließend beurteilt werden kann.
Wie der Anlage 2 zu entnehmen ist, hat die Prüfung des
Jahresabschlusses für 2008 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Röhricht/Schillen zu keinen Einwendungen geführt. Wie auch im Vorjahr konnte
der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein haben das
Geschäftsjahr 2008 mit einem positiven Jahresüberschuss in Höhe von 966.538,34
€ abgeschlossen. Damit konnte erstmals die vereinbarte Verzinsung des
Eigenkapitals in gewünschter Höhe nicht gänzlich erzielt werden. Dennoch ist es
wirtschaftlich vertretbar, die im Beschlussvorschlag unterbreitete
Eigenkapitalverzinsung zu zahlen und die Differenz in Höhe von 15.193,66 €
durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Gewinnrücklage) der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein auszugleichen. Durch die zu Beginn des
Jahres 2008 vorgenommene Gebührensenkung im Betriebszweig „Abfall“ wurde
bewusst eine Unterdeckung in Kauf genommen, die sich auch im Gesamtergebnis
niederschlägt. Mit der Gebührensenkung wurden die in der gebührenrechtlichen
Rücklage aufgelaufenen Gewinne der Vorjahre an die Bürger zurück gegeben, wie
es nach den gesetzlichen Bestimmungen des KAG vorgegeben ist. Lässt man daher die in der Sparte „Abfall“
aufgelaufenen Verluste in Höhe von 85 T€ bei der Beurteilung der
Wirtschaftlichkeit unberücksichtigt, so versetzt das Jahresergebnis die KBE
sehr wohl in die Lage, die gewünschte Eigenkapitalverzinsung ohne
Substanzverlust zu zahlen.
Insgesamt ist das Jahresergebnis der KBE im Jahr 2008 um ca.
437 T€ schlechter als im Vorjahr (siehe Anlage 4). Er liegt jedoch noch um ca.
150 T€ über den im Nachtrag für 2008 (siehe Wirtschaftsplan 2008: NT = 814 T€)
prognostiziertem Ergebnis.
Wie der Anlage 5 zu entnehmen ist, sind an diesem
Abschlussergebnis die verschiedenen Betriebszweige recht unterschiedlich
beteiligt. Wie auch in den Vorjahren ist der bilanzielle Gewinn in erster Linie
in der Abwassersparte ( = 994.024,22 €) entstanden. Doch auch die anderen
gebührenrelevanten Betriebszweige haben mit Ausnahme der Abfallsparte
bilanzielle Überschüsse erwirtschaftet. Die nicht über Gebühren finanzierten
Betriebszweige Bauhof und Grünflächenunterhaltung sind naturgemäß ausgeglichen.
Das bilanzielle Ergebnis könnte den Eindruck entstehen
lassen, dass hier eine Subventionierung durch Gebühren stattfindet. Dies ist
aber nicht der Fall, zumal ein derartiges Vorgehen nach dem KAG rechtlich
unzulässig wäre. Der Abschluss nach handelsrechtlichen Kriterien und nach den
gesetzlichen Bestimmungen des KAG weicht in einigen Punkten erheblich
voneinander ab. Die Bedeutung des vorliegenden Jahresabschlusses für die
einzelnen Gebührenhaushalte ist in einer gesonderten Vorlage zur Sitzung des
Betriebsausschusses am 03.09.2009 zusammengefasst und näher erläutert.
Trotz gestiegener Umsatzerlöse ( + 215 T€) und eines
unveränderten Betriebsführungsentgeltes für die TWE GmbH hat sich das Ergebnis
in der Abwassersparte um ca. 210 T€ gegenüber dem Vorjahr verschlechtert.
Verantwortlich für diese Entwicklung sind in erster Linie die gestiegenen
Aufwendungen für die Fertigstellung von Investitionen. So stieg hier die
Abschreibung um ca. 180 T€ und die Verzinsung um ca. 174 T€ gegenüber dem
Vorjahr.
Reduziert hat sich auch das Ergebnis im Betriebszweig
„Straßenreinigung“ ( - 41 T€). Trotz gestiegener Umsatzerlöse ( + 30 T€) konnte
das Ergebnis wegen der Vergabe der Pflege der Rheinpromenade (+ 31 T€) und dem
Anstieg der Aufwendungen für den Winterdienst (+ 47 T€) nicht besser gestaltet
werden.
Erheblich verschlechtert hat sich auch die Situation im
Betriebszweig „Abfallentsorgung“. Während im Vorjahr noch ein Überschuss von 88
T€ erwirtschaftet werden konnte, weist der Jahresabschluss für 2008 ein Minus
von 85 T€ aus. Diese Verschlechterung um
173 T€ resultiert jedoch – wie bereits oben erwähnt – aus
den Bestimmungen des KAG.
Nahezu unverändert ist die Situation im Betriebszweig
„Friedhof“. Dem Anstieg der Umsatzerlösen um ca. 27 T€ stehen Mehraufwendungen
aus der allgemeinen Teuerungsrate gegenüber, so dass das Jahresergebnis ( - 6
T€) nahezu in der gleichen Höhe ausfällt wie im Vorjahr. Mit der Fertigstellung
der Baumaßnahme auf dem Friedhof wird sich jedoch dieses Ergebnis in den
Folgejahren voraussichtlich verschlechtern.
In dem nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen
„Bauhof und Grünflächenunterhaltung“ wurde die von der Stadt Emmerich am Rhein
vorgegebene Budgetplanung (2.945 T€) erfüllt. Es verbleibt ein Überschuss von
1.639,00 €, der mit der Stadt Emmerich am Rhein auszugleichen ist. Die Kostensituation
ist in diesen Sparten gegenüber dem Vorjahr
nahezu unverändert. Die Reduzierung der Personalkosten ( - 40 T€) –
verursacht in erster Linie durch den verstärkten Einsatz von Personal im
Winterdienst – wurde durch einen Anstieg des Materialaufwands ( + 85 T€)
aufgezehrt. Der Ausgleich konnte jedoch mit einem Anstieg des Jahresbudgets um
45 T€ hergestellt werden.
Zusammenfassend lässt sich für das Wirtschaftsjahr 2008 der
KBE dennoch ein zufrieden stellendes Fazit ziehen. Unter Berücksichtigung der
Sondersituation im Bereich „Abfallentsorgung“ versetzt das bereinigte
Jahresergebnis die KBE nach wie vor in die Lage, die gewünschte
Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Emmerich am Rhein abzuführen. Mit Ausnahme
der „Abfallsparte“ werden in allen gebührenrelevanten Betriebszweigen
bilanzielle Überschüsse erwirtschaftet. Damit sind vom Grundsatz her die
Voraussetzungen für eine gewisse Gebührenkonstanz gegeben. Es bleibt jedoch die
Entwicklung im laufenden Jahr abzuwarten. Die Abwassergebühren wurden zum 01.01.2009
angehoben. Nach den damaligen Prognosen wird diese jedoch nicht ausreichend
sein im Sinne des KAG. Zudem wird vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise
erwartet, dass sich die Einnahmenseite in 2009 verschlechtern wird. Eine
Anhebung des Betriebsführungsentgeltes der TWE GmbH wird nicht erwartet.
Im Betriebszweig „Straßenreinigung“ wurde zum Jahr 2009 die
Gebühr gesenkt. Die Kostensteigerungen durch den relativ „strengen“ Winter
konnten dabei jedoch noch nicht berücksichtigt werden.
Die Unterdeckung im Betriebszweig „Abfallentsorgung“ wird
sich auch für das laufende Geschäftsjahr fortsetzen. Inwieweit die zur Deckung
vorgesehene Gebührenausgleichsrücklage zum Ende des Jahres hin aufgezehrt sein
wird, kann zur Zeit noch nicht abgesehen werden. Eine Gebührenanpassung sollte
jedoch erst für das Jahr 2011 notwendig werden.
Kein Handlungsbedarf ergibt sich gebührenmäßig im Bereich der städtischen Friedhöfe. Die vorgenommenen Veränderungen scheinen langfristig Wirkung zu zeigen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und
haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Steht die Maßnahme im Einklang mit den
Zielen des Leitbildes?
Ja. Kapitel 6.2.