Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie, im Verfahren wie vorgestellt, Stellung zu nehmen.
Begründung:
Mit dem Inkrafttreten der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am 22.12.2000 und ihrer Umsetzung in nationales
Recht wird nun europaweit angestrebt, alle Oberflächen-gewässer, deren
Einzugsgebiet größer als 10 km 2 ist und
alle Grundwasserkörper in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu
versetzen oder zumindest ein gleich-lautendes Potential zu erreichen, welches
eine positive Fortentwicklung erst möglich macht.
In den Jahren 2000-2004 wurden alle
Gewässer intensiv auf ihre biologischen, chemischen und strukturellen Parameter
hin untersucht. Es schloss sich eine Monitoringsphase an, innerhalb derer der
Untersuchungsumfang, die Zahl der Messstationen wie auch die der Parameter
erweitert wurde, und die nun dauerhaft fortgeführt wird. Auf dieser Grundlage
wurden inzwischen unter Beteiligung der Fachöffentlichkeit
Bewirtschaftungspläne entwickelt, die in sog. Programmmaßnahmen münden. Diese
Programmmaßnahmen beinhalten in sehr allgemeiner Form die Arten von Maßnahmen,
die man in einer Flußgebietseinheit umsetzen möchte, um dem Ziel des guten
Gewässerzustandes näher zu kommen. Sie sind noch nicht verortet, wohl aber mit
einem Qualitätsziel ausgestattet und werden nach Brüssel gemeldet. Ihre
Konkretisierung soll erst nach dem Beschluss über die Bewirtschaftungspläne und
nach der Meldung zwischen dem Träger der Umsetzung der WRRL, hier der
Bezirksregierung Düsseldorf, und den einzelnen Maßnahmenträgern erfolgen.
Es gibt jedoch auch
Einzelmaßnahmen, die im Hinblick auf ihre Lage und Trägerschaft bereits sehr
konkret von der Bezirksregierung in die Vorschläge mit aufgenommen wurden.
Meist handelt es sich dabei um Studien oder Projektvorschläge an Gewässern, die
bereits zum Zeitpunkt der Status-Quo-Erfassung bereits bestanden und bekannt
waren. (dazu zählen u.a. die ökologische Verbindungszone entlang der
Landwehren, oder das Projekt des NABU über die Anlage einer Nebenrinne in der
Emmericher Ward).
Augenblicklich läuft noch bis zum
21. Juni 2009 das Anhörungsverfahren an dem sich jeder Bürger, jede Behörde wie
auch die Fachöffentlichkeit in Form einer eigenen Stellungnahme beteiligen
kann.
Die umfangreichsten Informationen
zum Thema WRRL erhalten sie im Internet unter: www.flussgebiete.nrw.de. Um einen Weg
durch die Vielzahl an Fachinformationen zu weisen, sollte man sich an den
Flussgebieten orientieren, an denen das Emmericher Stadtgebiet einen Anteil
hat. Allgemeines findet man unter ‚Flussgebiete in NRW’, Spezifisches unter
‚Niers/Schwalm’ => Teileinzugsgebiet Deltarhein, Planungseinheit 1600 für
die Wild und den Netterdenschen Kanal, für Informationen über die Löwenberger
Landwehr oder den Rhein klickt man auf
‚Rheingraben Nord’ => Planungseinheiten 1000 und 1500.
Darüber hinaus werden die
Informationen in sog. Planungseinheiten (PE-) – Steckbriefen zusammengefasst,
die drei wichtigsten Steckbriefe können Sie (in Auszügen) den Anlagen zur
Vorlage entnehmen. Außerdem hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) Broschüren
regionsspezifisch herausgegeben, die zur Sitzung an die Teilnehmer verteilt
werden.
In der Sitzung wird die Verwaltung
zusätzliche Erläuterungen in Form einer Präsentation geben. Außerdem ist daran
gedacht, dass der Deichverband Bislich - Landesgrenze, vertreten durch seinen
Geschäftsführer Herrn Friedrich, als einer der zukünftigen Maßnahmenträger,
ggfs. noch konkretere Auskünfte zu möglichen bzw. angemeldeten Maßnahmen am
Grenzgewässer geben kann.
In Anbetracht der Informationsflut
zu diesem Thema und der Tatsache, dass neben den schon genannten
Informationsmöglichkeiten die Verwaltung auch den kompletten
Bewirtschaftungsplan für Nordrhein-Westfalen samt Anhang und das dazugehörige
Maßnahmenprogramm als Textfassung zur Einsichtnahme vorhält, beschränkt sich
der Vorlagentext auf die Programm- oder
Einzelmaßnahmen, die für Emmerich am Rhein diskutiert werden.
Das bislang überblickbare Ausmaß
von Maßnahmen im Bereich der Stadt Emmerich am Rhein oder näherer Umgebung kann
wie folgt zusammengefasst werden:
für die Löwenberger Landwehr ( PE
RHE_1000, WKG_RHE_1002):
Optimierung der Betriebsweise von
Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Niederschlagswasser in
Trennsystemen (Maßnahmenträger Stadt)
Überprüfung der
Gewässerverträglichkeit von Einleitungen aus Misch- und Niederschlagswasser
(ggfs. Erstellung von Konzeptionen/Studien/Gutachten) (Maßnahmenträger Stadt)
Landwirtschaftliche Beratung gemäß
Rahmenvereinbarung (Aufgabe Landwirtschaft)
nvestigatives Monitoring zur
Klärung der Ursachen der Belastung mit Metallen (- nicht gesetzl. verbindlich),
sonstige anthropogene Belastungen, vertiefende Untersuchungen
und Kontrollen (Land NRW)
Maßnahmen zur Herstellung der
linearen Durchgängigkeit von wasserbaulichen Anlagen, Fischdurchgängigkeit
vorhandener Querbauwerke (Maßnahmenträger Deichverband)
Maßnahmen zur Vitalisierung des
Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils,
Umsetzung des Maßnahmenplanes ökologische Verbindungszone
Millinger Meer - Rijnstrangen (Trittsteinbiotope) (Maßnahmenträger Deichverband)
Investigatives Monitoring zur
Klärung der Defizite in der Gewässerflora (Maßnahmenträger Land NRW)
Der
Grundwasserkörper befindet sich in einem guten mengenmäßigen und chemischen
Zustand, so dass keine Maßnahmen erforderlich werden.
für den Rhein zwischen Wesel und
Kleve (PE RHE_1500, WKG RHE_1501):
Neubau oder Anpassung bzw.
Ertüchtigung von Kläranlagen, mit Anpassungen sind größere bauliche Maßnahmen
gemeint, welche nicht unter die anderen möglichen Maßnahmen an Kläranlagen fallen. (Maßnahmenträger Städte)
Erstellen von
Konzeptionen/Studien/Gutachten zu Maßnahmen an der Gewässer-morhpologie
(Maßnahmenträger Land)
Neubau und Anpassung von Anlagen
zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Mischwasser
(Maßnahmenträger Städte) Optimierung der Betriebsweise von
Kläranlagen (Maßnahmenträger Städte)
Neubau und Anpassung von Anlagen
zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Niederschlagswasser in
Trennsystemen (Maßnahmenträger Städte)
strukturelle Maßnahmen zur
morphologischen Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer-
oder Sohlgestaltung inkl. begleitender Maßnahmen, Grundlage ist die
Maßnahmenplanung an Bundeswasserstraßen in NRW: als mögliche Maßnahme
wird hier im Rahmen der Wasserkörpersteckbriefe folgendes genannt: Anlage einer Neben- bzw. einer Flutrinne im FFH-Gebiet
Dornicker Ward,( mögl. Maßnahmenträger NABU gemeinsam mit dem Land), einzige emmerich-spezifische Maßnahme in WKG RHE 1501
Für die Wild bzw. Netterdenscher
Kanal (PE DEL_1600, WKG DEL_1601):
Neubau und Anpassung von Anlagen
zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Niederschlagswasser in
Trennsystemen (Maßnahmenträger Stadt
Emmerich a.Rh.)
Landwirtschaft Beratung gemäß
Rahmenvereinbarung (Maßnahmenträger Landwirtschaft)
Maßnahmen zur Herstellung der
linearen Durchgängigkeit an wasserbaulichen Anlagen, Umsetzung des Konzeptes
‚Ökologische Verbindungszone’, (Maßnahmenträger Deichverband)
Wasserhaushaltsmaßnahmen zur
Reduzierung von nutzungsbedingten Abfluss-spitzen, (mögl. Maßnahme im Gewerbegebiet
der Gemeinde s'Heerenberg)
Maßnahmen zur Anpassung/
Optimierung der Gewässerunterhaltung, (z. B. Strahlwirkung, Entwicklung von
Trittsteinen im Profil fördern, Maßnahmen aus dem Konzept "Ökologische Verbindungszone")
(Maßnahmenträger Deichverband)
Maßnahmen zur Verbesserung von
Habitaten im Uferbereich (z.B. Gehölzentwicklung), (Maßnahmenträger
Deichverband)
Der
Grundwasserkörper befindet sich in einem guten mengenmäßigen aber schlechten
chemischen Zustand aufgrund signifikanter Nitratbelastungen, die allgemein dem
Eintrag aus der Landwirtschaft zugeschrieben werden. Entsprechend wird
verwiesen auf die geplante intensive Beratung der Landwirte, die Gegenstand
einer Rahmenvereinbarung mit der Landwirtschaftskammer ist.
Es bleibt festzustellen, dass die
stadtseitig zu verantwortenden Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was im
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) ohnehin vereinbart worden ist. Ohnehin bleibt
abzuwarten, welche Einzelmaßnahmen zukünftig aus den hier genannten
Programmmaßnahmen in Absprache mit allen Beteiligten abgeleitet werden.
Entsprechend wird auch die städtische Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan
abgefasst werden.
Der Ablauf des Verfahrens sieht
vor, zunächst in einem Zeitraum bis 2015 erste Maßnahmen realisiert zu haben.
Danach kann und wird die Programmlaufzeit zweimal noch um jeweils sechs Jahre
verlängert werden.
Für die Finanzierung der
Maßnahmen stellt das Land NRW für 2010 und die Folgejahre 80 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung, jede Maßnahme wird mit bis zu 80
% seitens des Landes gefördert. |
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Wenn auf der Ebene von Detailmaßnahmen
im Kommenden Jahr konkrete Ergebnisse erzielt werden sollten, wird die
Verwaltung unaufgefordert diese der Politik erneut vortragen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen
Auswirkungen.
Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?
Nein