Betreff
Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Vorlage
05 - 14 1110/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie, im Verfahren wie vorgestellt, Stellung zu nehmen.

Begründung:

Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am 22.12.2000 und ihrer Umsetzung in nationales Recht wird nun europaweit angestrebt, alle Oberflächen-gewässer, deren Einzugsgebiet größer als 10 km 2 ist  und alle Grundwasserkörper in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen oder zumindest ein gleich-lautendes Potential zu erreichen, welches eine positive Fortentwicklung erst möglich macht.

 

In den Jahren 2000-2004 wurden alle Gewässer intensiv auf ihre biologischen, chemischen und strukturellen Parameter hin untersucht. Es schloss sich eine Monitoringsphase an, innerhalb derer der Untersuchungsumfang, die Zahl der Messstationen wie auch die der Parameter erweitert wurde, und die nun dauerhaft fortgeführt wird. Auf dieser Grundlage wurden inzwischen unter Beteiligung der Fachöffentlichkeit Bewirtschaftungspläne entwickelt, die in sog. Programmmaßnahmen münden. Diese Programmmaßnahmen beinhalten in sehr allgemeiner Form die Arten von Maßnahmen, die man in einer Flußgebietseinheit umsetzen möchte, um dem Ziel des guten Gewässerzustandes näher zu kommen. Sie sind noch nicht verortet, wohl aber mit einem Qualitätsziel ausgestattet und werden nach Brüssel gemeldet. Ihre Konkretisierung soll erst nach dem Beschluss über die Bewirtschaftungspläne und nach der Meldung zwischen dem Träger der Umsetzung der WRRL, hier der Bezirksregierung Düsseldorf, und den einzelnen Maßnahmenträgern erfolgen.

 

Es gibt jedoch auch Einzelmaßnahmen, die im Hinblick auf ihre Lage und Trägerschaft bereits sehr konkret von der Bezirksregierung in die Vorschläge mit aufgenommen wurden. Meist handelt es sich dabei um Studien oder Projektvorschläge an Gewässern, die bereits zum Zeitpunkt der Status-Quo-Erfassung bereits bestanden und bekannt waren. (dazu zählen u.a. die ökologische Verbindungszone entlang der Landwehren, oder das Projekt des NABU über die Anlage einer Nebenrinne in der Emmericher Ward).

 

Augenblicklich läuft noch bis zum 21. Juni 2009 das Anhörungsverfahren an dem sich jeder Bürger, jede Behörde wie auch die Fachöffentlichkeit in Form einer eigenen Stellungnahme beteiligen kann.

 

Die umfangreichsten Informationen zum Thema WRRL erhalten sie im Internet unter: www.flussgebiete.nrw.de. Um einen Weg durch die Vielzahl an Fachinformationen zu weisen, sollte man sich an den Flussgebieten orientieren, an denen das Emmericher Stadtgebiet einen Anteil hat. Allgemeines findet man unter ‚Flussgebiete in NRW’, Spezifisches unter ‚Niers/Schwalm’ => Teileinzugsgebiet Deltarhein, Planungseinheit 1600 für die Wild und den Netterdenschen Kanal, für Informationen über die Löwenberger Landwehr  oder den Rhein klickt man auf ‚Rheingraben Nord’ => Planungseinheiten 1000 und 1500.

 

Darüber hinaus werden die Informationen in sog. Planungseinheiten (PE-) – Steckbriefen zusammengefasst, die drei wichtigsten Steckbriefe können Sie (in Auszügen) den Anlagen zur Vorlage entnehmen. Außerdem hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) Broschüren regionsspezifisch herausgegeben, die zur Sitzung an die Teilnehmer verteilt werden.

In der Sitzung wird die Verwaltung zusätzliche Erläuterungen in Form einer Präsentation geben. Außerdem ist daran gedacht, dass der Deichverband Bislich - Landesgrenze, vertreten durch seinen Geschäftsführer Herrn Friedrich, als einer der zukünftigen Maßnahmenträger, ggfs. noch konkretere Auskünfte zu möglichen bzw. angemeldeten Maßnahmen am Grenzgewässer geben kann.

 

In Anbetracht der Informationsflut zu diesem Thema und der Tatsache, dass neben den schon genannten Informationsmöglichkeiten die Verwaltung auch den kompletten Bewirtschaftungsplan für Nordrhein-Westfalen samt Anhang und das dazugehörige Maßnahmenprogramm als Textfassung zur Einsichtnahme vorhält, beschränkt sich der Vorlagentext  auf die Programm- oder Einzelmaßnahmen, die für Emmerich am Rhein diskutiert werden.

 

Das bislang überblickbare Ausmaß von Maßnahmen im Bereich der Stadt Emmerich am Rhein oder näherer Umgebung kann wie  folgt zusammengefasst werden:

 

für die Löwenberger Landwehr ( PE RHE_1000, WKG_RHE_1002):

 

Optimierung der Betriebsweise von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Niederschlagswasser in Trennsystemen (Maßnahmenträger  Stadt)

Überprüfung der Gewässerverträglichkeit von Einleitungen aus Misch- und Niederschlagswasser (ggfs. Erstellung von Konzeptionen/Studien/Gutachten)  (Maßnahmenträger Stadt)

Landwirtschaftliche Beratung gemäß Rahmenvereinbarung (Aufgabe Landwirtschaft)

nvestigatives Monitoring zur Klärung der Ursachen der Belastung mit Metallen (- nicht gesetzl. verbindlich), sonstige anthropogene Belastungen, vertiefende                                    Untersuchungen und Kontrollen (Land NRW)

Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit von wasserbaulichen Anlagen, Fischdurchgängigkeit vorhandener Querbauwerke (Maßnahmenträger                         Deichverband)

Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils, Umsetzung des Maßnahmenplanes ökologische                        Verbindungszone Millinger Meer - Rijnstrangen (Trittsteinbiotope) (Maßnahmenträger Deichverband)

Investigatives Monitoring zur Klärung der Defizite in der Gewässerflora (Maßnahmenträger Land NRW)

 

Der Grundwasserkörper befindet sich in einem guten mengenmäßigen und chemischen Zustand, so dass keine Maßnahmen erforderlich werden.

 

für den Rhein zwischen Wesel und Kleve (PE RHE_1500, WKG RHE_1501):

 

Neubau oder Anpassung bzw. Ertüchtigung von Kläranlagen, mit Anpassungen sind größere bauliche Maßnahmen gemeint, welche nicht unter die anderen möglichen           Maßnahmen an Kläranlagen fallen. (Maßnahmenträger  Städte)

Erstellen von Konzeptionen/Studien/Gutachten zu Maßnahmen an der Gewässer-morhpologie (Maßnahmenträger  Land)

Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Mischwasser (Maßnahmenträger  Städte)         Optimierung der Betriebsweise von Kläranlagen (Maßnahmenträger  Städte)

Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Niederschlagswasser in Trennsystemen (Maßnahmenträger  Städte)

strukturelle Maßnahmen zur morphologischen Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung inkl. begleitender Maßnahmen,                    Grundlage ist die  Maßnahmenplanung an Bundeswasserstraßen in NRW: als mögliche Maßnahme wird hier im Rahmen der Wasserkörpersteckbriefe folgendes genannt:           Anlage einer  Neben- bzw. einer Flutrinne im FFH-Gebiet Dornicker Ward,( mögl. Maßnahmenträger NABU gemeinsam mit dem Land),  einzige emmerich-spezifische             Maßnahme in WKG RHE 1501

 

Für die Wild bzw. Netterdenscher Kanal (PE DEL_1600, WKG DEL_1601):

 

Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Niederschlagswasser in Trennsystemen (Maßnahmenträger  Stadt Emmerich a.Rh.)

Landwirtschaft Beratung gemäß Rahmenvereinbarung (Maßnahmenträger Landwirtschaft)

Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an wasserbaulichen Anlagen, Umsetzung des Konzeptes ‚Ökologische Verbindungszone’, (Maßnahmenträger            Deichverband)

Wasserhaushaltsmaßnahmen zur Reduzierung von nutzungsbedingten Abfluss-spitzen, (mögl. Maßnahme im Gewerbegebiet der Gemeinde s'Heerenberg)

Maßnahmen zur Anpassung/ Optimierung der Gewässerunterhaltung, (z. B. Strahlwirkung, Entwicklung von Trittsteinen im Profil fördern, Maßnahmen aus dem Konzept     "Ökologische Verbindungszone") (Maßnahmenträger Deichverband)

Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. Gehölzentwicklung), (Maßnahmenträger Deichverband)

 

 

Der Grundwasserkörper befindet sich in einem guten mengenmäßigen aber schlechten chemischen Zustand aufgrund signifikanter Nitratbelastungen, die allgemein dem Eintrag aus der Landwirtschaft zugeschrieben werden. Entsprechend wird verwiesen auf die geplante intensive Beratung der Landwirte, die Gegenstand einer Rahmenvereinbarung mit der Landwirtschaftskammer ist.

 

                                                   

Es bleibt festzustellen, dass die stadtseitig zu verantwortenden Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) ohnehin vereinbart worden ist. Ohnehin bleibt abzuwarten, welche Einzelmaßnahmen zukünftig aus den hier genannten Programmmaßnahmen in Absprache mit allen Beteiligten abgeleitet werden. Entsprechend wird auch die städtische Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan abgefasst werden.

 

Der Ablauf des Verfahrens sieht vor, zunächst in einem Zeitraum bis 2015 erste Maßnahmen realisiert zu haben. Danach kann und wird die Programmlaufzeit zweimal noch um jeweils sechs Jahre verlängert werden.

 

Für die Finanzierung der Maßnahmen stellt das Land NRW für 2010 und die Folgejahre  80 Mio. Euro pro Jahr zur  Verfügung, jede Maßnahme wird mit bis zu 80 % seitens des Landes gefördert.

 

 

 

Wenn auf der Ebene von Detailmaßnahmen im Kommenden Jahr konkrete Ergebnisse erzielt werden sollten, wird die Verwaltung unaufgefordert diese der Politik erneut vortragen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?

 

      Nein