Beschlussvorschlag :
Der Rat wählt
1. .........................................................
2. .........................................................
zu ehrenamtlichen Stellvertretern des
Bürgermeisters.
Sachdarstellung :
Gemäß § 67 Abs.
1 Gemeindeordnung sowie § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am
Rhein wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten
den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.
§ 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung bestimmt, dass bei der Wahl der Stellvertreter
des Bürgermeisters nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang
geheim abgestimmt wird.
Erster
Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an der ersten Stelle des
Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, Zweiter
Stellvertreter, wer an vorderster oder noch nicht in Anspruch genommener Stelle
des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.
Zwischen Wahlvorschlägen
mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit
entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los.
Die Wahl der Stellvertreter des
Bürgermeisters erfolgt grundsätzlich in einem einzigen Wahlgang. Abgestimmt wird
entweder über die vorliegenden Wahlvorschläge oder über einen von allen
Ratsmitgliedern gebilligten einheitlichen Wahlvorschlag. Die Wahl erfolgt
grundsätzlich in geheimer Abstimmung. Wird über einen einheitlichen
Wahlvorschlag abgestimmt, auf den sich alle Ratsmitglieder vorher geeinigt
haben, so sind die in diesem Wahlvorschlag genannten Personen zu
Stellvertreter/innen des Bürgermeisters gewählt, wenn der Wahlvorschlag ohne
Gegenstimmen angenommen wird. Unschädlich sind Stimmenthaltungen sowie ungültige
Stimmen.
Die Maßnahme hat keine finanz- und
haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes in Kapitel 6.1.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und
haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes in Kapitel 6.1.
Gez.
Johannes Diks
Bürgermeister