Betreff
Wahl und Verpflichtung der Ortsvorsteher/innen
Vorlage
01 - 15 0003/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

Der Rat wählt die Ortsvorsteher/innen unter Berücksichtigung der in den einzelnen Ortsteilen erzielten Stimmverhältnisse.

 

Sachdarstellung :

Gemäß § 39 Abs. 2 Gemeindeordnung i. V. m. den §§ 1 und 12 Abs. 1 der Hauptsatzung wählt der Rat für die Ortsteile Borghees, Dornick, Hüthum, Klein-Netterden, Praest und Vrasselt Ortsvorsteher/innen. Gemäß § 39 Abs. 6 der Gemeindeordnung wählt der Rat die Ortsvorsteher/innen unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Ortsteil erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Sie müssen in dem Ortsteil, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.

 

In den Ortsteilen wurde wie folgt gewählt:

 

Ortsteil

CDU

SPD

BGE

Bündnis 90/

Die Grünen

FDP

Die Linke

Borghees

119

12

34

15

14

5

Dornick

154

96

29

11

6

5

Elten

987

317

269

131

100

59

Hüthum

593

232

423

59

76

41

Klein-Netterden

200

61

73

33

15

16

Praest

359

220

105

23

20

26

Vrasselt

311

340

119

9

37

21

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes in Kapitel 6.1.

 

 

 

 

Gez.

 

Johannes Diks

Bürgermeister