Betreff
Stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
hier: Bestellung
Vorlage
01 - 15 0007/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Rat beschließt, den Stadtbrandinspektor Gregor Amting mit Wirkung vom 01.11.2009 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Wehrführer für die Dauer von 6 Jahren zu bestellen.

Sachdarstellung :

 

Gem. § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) wird der stellvertretende Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters

für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit er nicht hauptamtlich ist, ist er zum Ehrenbeamten zu bestellen.

 

Für die Bestellung ist der Rat der Stadt Emmerich am Rhein zuständig.

 

Der stellvertretende Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein, Stadtbrandinspektor Gregor Amting, ist durch Ratsbeschluss vom 14.10.2003 mit Wirkung vom 01.11.2003 für die Dauer von sechs Jahren bestellt worden.

 

Nach Ablauf der sechs Jahre ist eine erneute Beschlussfassung notwendig.

 

Vor der Ernennung hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören.

 

Aufgrund des Ergebnisses der gemäß § 11 (FSHG) am 08.10.2009 durchgeführten Anhörung der aktiven Mitglieder einschl. Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein schlägt der Kreisbrandmeister Herr Paul-Heinz Böhmer vor, den bisherigen stellvertretenden Wehrführer, Herrn Stadtbrandinspektor Gregor Amting mit Wirkung vom 01.11.2009 erneut zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein zu bestellen.

 

Herr Amting erfüllt die für dieses Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

gez.

Der Vorsitzende