hier: Bestellung
Beschlussvorschlag :
Der Rat beschließt, den Stadtbrandinspektor Gregor Amting mit Wirkung vom 01.11.2009 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Wehrführer für die Dauer von 6 Jahren zu bestellen.
Sachdarstellung :
Gem. § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die
Hilfeleistungen bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) wird der
stellvertretende Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des
Kreisbrandmeisters
für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit er nicht
hauptamtlich ist, ist er zum Ehrenbeamten zu bestellen.
Für die Bestellung ist der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
zuständig.
Der stellvertretende Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Emmerich am Rhein, Stadtbrandinspektor Gregor Amting, ist durch Ratsbeschluss
vom 14.10.2003 mit Wirkung vom 01.11.2003 für die Dauer von sechs Jahren
bestellt worden.
Nach Ablauf der sechs Jahre ist eine erneute
Beschlussfassung notwendig.
Vor der Ernennung hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr
anzuhören.
Aufgrund des Ergebnisses der gemäß § 11 (FSHG) am 08.10.2009
durchgeführten Anhörung der aktiven Mitglieder einschl. Jugendfeuerwehr der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein schlägt der
Kreisbrandmeister Herr Paul-Heinz Böhmer vor, den bisherigen stellvertretenden
Wehrführer, Herrn Stadtbrandinspektor Gregor Amting mit Wirkung vom 01.11.2009
erneut zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Emmerich am Rhein zu bestellen.
Herr Amting erfüllt die für dieses Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
gez.
Der Vorsitzende