hier:1) Bericht zur durchgeführten Offenlage und Behördenbeteiligung
2) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag :
Zu 1)
Der Rat nimmt den Bericht zur durchgeführten Offenlage und zur
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur
Kenntnis.
Zu 2)
Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
Nr. P 3/1
-Raiffeisenstraße / Nord- mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs.
1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der Bebauungsplan dahin gehend geändert,
dass die überbaubare Fläche auf dem Grundstück Grüne Str. 150, Gemarkung
Praest, Flur 3, Flurstück 74, unter Beibehaltung ihrer Tiefe von 16,0 m auf die
östliche Grundstücksteilfläche ausgedehnt und mit der überbaubaren Fläche auf
dem Nachbargrundstück Grüne Str. 156, Gemarkung Praest, Flur 3, Flurstück 1156,
zusammengefasst wird.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem nach § 13 BauGB
durchgeführten vereinfachten Änderungsverfahren erfolgte in Form einer
öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 02.09.2009 bis 02.10.2009. Parallel
hierzu wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen dieser beiden Beteiligungen wurden weder seitens der
Bürgerschaft noch seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange Anregungen zur geplanten Änderung vorgetragen. Der beiliegende
Änderungsentwurf der Offenlage kann daher unverändert und ohne Ergänzung der in
der Begründung beinhalteten Abwägung als Satzung beschlossen werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und hauswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme wird im Leitbild, Kapitel 1, Ziel 2, behandelt.
In Vertretung
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Dr. Wachs
Erster Beigeordneter