hier: 1) Vorstellung der Planung
2) Fällen von Bäumen im Bereich des Bauvorhabens
Beschlussvorschlag :
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung der Bäume nach § 6 Abs. 1 b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unter der Auflage zu, dass für den Neubau einer Einfachschulsporthalle eine Baugenehmigung erteilt wird.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Die Planung zum Neubau einer Einfachschulsporthalle mit Nebenräumen wird in der Sitzung von Herrn Arch. Stefan Driesen vorgestellt.
Zu 2)
Herr Architekt Stefan Driesen hat den als Anlage 1 beigefügten Antrag zur Beseitigung von Bäumen nach § 6 Abs. 1 b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein gestellt.
Die zu entfernenden Bäume sind in dem beigefügten Lageplan kenntlich gemacht und mit den Ziffern 1 bis 6 bezeichnet. Die Bäume Nr. 1 und 2 fallen aufgrund ihres Stammumfangs nicht unter den Schutz der Baumschutzsatzung.
Entsprechend § 7 der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist eine Ersatzpflanzung zu leisten, wenn auf dem Grundstück nach § 6 Abs. 1 b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein eine Ausnahme erteilt wird.
Auf dem Grundstück ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich. Aus diesem Grund wird eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1.500,00 € festgelegt, die dann für spätere Baumaßnahmen der Stadt Emmerich am Rhein zweckgebunden verwendet wird.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2009 vorgesehen, Produkt-Nr. 7.0000420.715,
Ausgleichszahlung in Höhe von 1.500,00 €
Leitbild:
Wird im Leitbild behandelt, Kapitel 2
In Vertretung
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Dr. Wachs
Erster Beigeordneter