Betreff
Vorstellung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes als Anlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Emmerich am Rhein 2007 bis 2012
Vorlage
71 - 15 0052/2009
Art
Verwaltungsvorlage
Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen des Büros Pecher aus Erkath zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Im April 2008 wurde das aktualisierte Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)
der Stadt Emmerich am Rhein für den Zeitraum 2007 bis 2012 der Bezirksregierung
Düsseldorf zur Genehmigung vorgelegt. In deren Verfügung vom 07.05.2008 wurde
bescheinigt, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Jedoch wurde darin
auf den § 53 Absatz 1b des Landeswassergesetzes (LWG) NRW hingewiesen, wonach
in dem ABK auch Aussagen über eine zukünftige Niederschlagswasserbeseitigung
unter Beachtung des §51a LWG (Versickerung oder ortsnahe Einleitung von
Regenwasser) und der städtebaulichen Entwicklung enthalten sein sollen. Im ABK
wurde auf eine solche Untersuchung bereits verwiesen, deren Umsetzung erfolgte
von März bis November 2008 durch das Ingenieurbüro Pecher aus Erkrath.
Die Untersuchungen betrafen insbesondere Ortsteile, die nicht über eine
Regenwasserbeseitigung der Grundstücke mittels Misch- bzw. Regenwasserkanäle
verfügen.
Im Einzelnen sind dies die Ortsteile Praest, Vrasselt, Dornick, Hüthum,
Borghees und ein Teilgebiet im Bereich Hochelten.
Vor dem Hintergrund, dass eine ordnungsgemäße Beseitigung von
Niederschlagswasser eine grundsätzliche Bedeutung für die weitere
städtebauliche Entwicklung in diesen Ortsteilen hat, wurde gemeinsam mit der
Stadt Emmerich am Rhein folgende Zielsetzung bei der Untersuchung vereinbart:
·
Erfassung, Aufbereitung und
Zusammenstellung der vorhandenen Niederschlagsbeseitigung
·
Kategorisierung der versiegelten
Flächen in Bezug auf die notwendige Vorbehandlung des Regenwassers
·
Analyse der Vorflutsituation (Grund-
und Oberflächengewässer)
·
Erstellung eines prinzipiellen
Entwässerungskonzeptes für die
zukünftige Niederschlagswasserbeseitigung in den genannten Ortsteilen
Das Ergebnis der Untersuchung stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
Eine Niederschlagswasserbehandlung vor Einleitung in Entwässerungsgräben
oder Versickerung ins Grundwasser zum Schutze der Oberflächengewässer bzw. des
Grundwassers ist in den umliegenden Ortsteilen Emmerichs am Rhein nicht
erforderlich. Lediglich der Straßenablauf von der Bundesstraße B8 scheint
behandlungsbedürftig, was aber nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt
Emmerich am Rhein oder der Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH (TWE) liegt
und daher nicht weiter untersucht wurde.
Der von Entwässerungsgräben und Versickerungen gemeinsam genutzte
Grundwasserkörper wird bei Rheinhochwasser stark eingestaut und führt in
einzelnen Ortschaften zu nassen Kellern. Der Einfluss des lokalen
Niederschlagsgeschehens ist dabei jedoch vernachlässigbar, so dass durch eine
Umstellung der Niederschlagsentwässerung in den bestehenden Ortschaften keine
Änderung der aktuellen Verhältnisse zu erwarten ist.
Für neue Erschließungsflächen ist in Abhängigkeit vom
Grundwasserflurabstand und den Bodenverhältnissen jeweils ein Konzept zur
Niederschlagsentwässerung zu entwickeln, um eine Verschlechterung der
Entwässerungssituation im Einzugsgebiet zu vermeiden.
Kritisch ist hier der Ortsteil Vrasselt zu sehen, wo neben dem zu
geringen Flurabstand auch die Bodenverhältnisse für die Versickerung von
Niederschlagswasser nicht geeignet sind.
Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen wird für die Entwässerung
zukünftiger Erschließungen in Vrasselt eine Variante empfohlen, mit der sowohl
Niederschlagswasser als auch bei hohen Rheinwasserständen anstehendes
Grundwasser abgeleitet werden kann. Am besten ist dafür die leistungsfähige
Entwässerung mittels eines Entwässerungsgrabens geeignet.
Mit dem Ausbau des neuen geplanten Bahnkörperentwässerungsgrabens
(Betuwe) zwischen Vrasselt und Emmerich auf ein hydraulisch notwendiges Maß
soll die Entwässerungskapazität so weit erweitert werden, dass der durch
zukünftige Erschließungen anfallende Oberflächenablauf auf direktem Wege dem
Schöpfwerk Löwenberger Landwehr zugeführt werden kann. Bei Rheinniedrigwasser
sinkt der Grundwasserspiegel so stark, dass das in den Graben eingeleitete
Wasser über eine belebte Bodenzone schadlos versickert wird.
Das hier zusammengefasste Ergebnis wird in der Sitzung durch das
Ingenieurbüro Pecher ausführlicher erläutert und dargestellt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Wird im Leitbild nicht behandelt.
In Vertretung
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Dr. Wachs
Erster Beigeordneter