Betreff
Vorstellung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes als Anlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Emmerich am Rhein 2007 bis 2012
Vorlage
71 - 15 0052/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen des Büros Pecher aus Erkath zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

Im April 2008 wurde das aktualisierte Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Emmerich am Rhein für den Zeitraum 2007 bis 2012 der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorgelegt. In deren Verfügung vom 07.05.2008 wurde bescheinigt, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Jedoch wurde darin auf den § 53 Absatz 1b des Landeswassergesetzes (LWG) NRW hingewiesen, wonach in dem ABK auch Aussagen über eine zukünftige Niederschlagswasserbeseitigung unter Beachtung des §51a LWG (Versickerung oder ortsnahe Einleitung von Regenwasser) und der städtebaulichen Entwicklung enthalten sein sollen. Im ABK wurde auf eine solche Untersuchung bereits verwiesen, deren Umsetzung erfolgte von März bis November 2008 durch das Ingenieurbüro Pecher aus Erkrath.

Die Untersuchungen betrafen insbesondere Ortsteile, die nicht über eine Regenwasserbeseitigung der Grundstücke mittels Misch- bzw. Regenwasserkanäle verfügen.

Im Einzelnen sind dies die Ortsteile Praest, Vrasselt, Dornick, Hüthum, Borghees und ein Teilgebiet im Bereich Hochelten.

Vor dem Hintergrund, dass eine ordnungsgemäße Beseitigung von Niederschlagswasser eine grundsätzliche Bedeutung für die weitere städtebauliche Entwicklung in diesen Ortsteilen hat, wurde gemeinsam mit der Stadt Emmerich am Rhein folgende Zielsetzung bei der Untersuchung vereinbart:

·         Erfassung, Aufbereitung und Zusammenstellung der vorhandenen Niederschlagsbeseitigung

·         Kategorisierung der versiegelten Flächen in Bezug auf die notwendige Vorbehandlung des Regenwassers

·         Analyse der Vorflutsituation (Grund- und Oberflächengewässer)

·         Erstellung eines prinzipiellen Entwässerungskonzeptes  für die zukünftige Niederschlagswasserbeseitigung in den genannten Ortsteilen

Das Ergebnis der Untersuchung stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:

Eine Niederschlagswasserbehandlung vor Einleitung in Entwässerungsgräben oder Versickerung ins Grundwasser zum Schutze der Oberflächengewässer bzw. des Grundwassers ist in den umliegenden Ortsteilen Emmerichs am Rhein nicht erforderlich. Lediglich der Straßenablauf von der Bundesstraße B8 scheint behandlungsbedürftig, was aber nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Emmerich am Rhein oder der Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH (TWE) liegt und daher nicht weiter untersucht wurde.

Der von Entwässerungsgräben und Versickerungen gemeinsam genutzte Grundwasserkörper wird bei Rheinhochwasser stark eingestaut und führt in einzelnen Ortschaften zu nassen Kellern. Der Einfluss des lokalen Niederschlagsgeschehens ist dabei jedoch vernachlässigbar, so dass durch eine Umstellung der Niederschlagsentwässerung in den bestehenden Ortschaften keine Änderung der aktuellen Verhältnisse zu erwarten ist.

Für neue Erschließungsflächen ist in Abhängigkeit vom Grundwasserflurabstand und den Bodenverhältnissen jeweils ein Konzept zur Niederschlagsentwässerung zu entwickeln, um eine Verschlechterung der Entwässerungssituation im Einzugsgebiet zu vermeiden.

Kritisch ist hier der Ortsteil Vrasselt zu sehen, wo neben dem zu geringen Flurabstand auch die Bodenverhältnisse für die Versickerung von Niederschlagswasser nicht geeignet sind.

Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen wird für die Entwässerung zukünftiger Erschließungen in Vrasselt eine Variante empfohlen, mit der sowohl Niederschlagswasser als auch bei hohen Rheinwasserständen anstehendes Grundwasser abgeleitet werden kann. Am besten ist dafür die leistungsfähige Entwässerung mittels eines Entwässerungsgrabens geeignet.

Mit dem Ausbau des neuen geplanten Bahnkörperentwässerungsgrabens (Betuwe) zwischen Vrasselt und Emmerich auf ein hydraulisch notwendiges Maß soll die Entwässerungskapazität so weit erweitert werden, dass der durch zukünftige Erschließungen anfallende Oberflächenablauf auf direktem Wege dem Schöpfwerk Löwenberger Landwehr zugeführt werden kann. Bei Rheinniedrigwasser sinkt der Grundwasserspiegel so stark, dass das in den Graben eingeleitete Wasser über eine belebte Bodenzone schadlos versickert wird.

Das hier zusammengefasste Ergebnis wird in der Sitzung durch das Ingenieurbüro Pecher ausführlicher erläutert und dargestellt.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild:

 

Wird im Leitbild nicht behandelt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

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      Dr. Wachs

Erster Beigeordneter