Betreff
Neubau eines Wohn- und Bürohauses auf dem Grundstück Speelberger Straße, 46446 Emmerich am Rhein,
hier: Fällen von Bäumen im Bereich des Bauvorhabens
Vorlage
05 - 15 0053/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung der Bäume nach § 6 Abs. 1 b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unter der Auflage zu, dass für den Neubau eines Wohn- und Bürohauses eine Baugenehmigung erteilt wird.

 

Sachdarstellung :

An der Speelberger Straße ist die Errichtung eines Wohn- und Bürohauses geplant.

 

Seitens des planenden Architekten, Stefan Driesen, ist ein Antrag auf Fällung von 3 Straßenbäumen nach § 6 Abs. 1 b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein gestellt worden (Anlage 1).

 

Die zu entfernenden Bäume sind in dem beigefügten Lageplan kenntlich gemacht und mit den Ziffern 1 bis 3 bezeichnet.

Entsprechend § 7 der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist eine Ersatzpflanzung zu leisten, wenn auf dem Grundstück nach § 6 Abs. 1 b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein eine Ausnahme erteilt wird.

 

Wie aus den Bildern ersichtlich haben alle 3 Bäume keinen Kronenaufbau, da sie im Konkurrenzdruck der Buche stehen. Hinzu kommt, dass der Zuwachs des Kronenaufbaus in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist. Ein Erhalt der Bäume wäre langfristig nicht möglich.

 

Vom Antragsteller werden insgesamt 6 neue Bäume gepflanzt, wobei 2 Bäume vor dem Gebäude im Bereich der Stellplätze gepflanzt werden und die restlichen 4 Bäume wahlweise hinter dem Gebäude oder auf einem anderen Grundstück in Abstimmung mit der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Als Anlage 2 ist der Antrag des Grundstückseigentümers (IDU Baubetreuung GmbH, Bedburg-hau) der Vorlage beigefügt. Der Ahorn hat einen Stammumfang von rd. 0,90 m (Baum Nr. 1) und die Buche (Baum Nr. 2) hat einen Stammumfang von rd. 2,70 m. Die genaue Lage der Bäume ist aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich.

 

Die Buche steht in unmittelbarer Nähe des städt. Gehweges und befindet sich im Eingangsbereich des geplanten Wohnhauses bzw. im Zufahrtsbereich der geplanten PKW-Einstellplätze. Die Buche weist schon zum jetzigen Zeitpunkt derart starke Wurzelausläufer auf, dass auch bei vorsichtiger Bauweise eine Schädigung der Wurzeln nicht auszuschließen ist. Der Bau von Parkplätzen und eine Gestaltung des Eingangsbereiches sind im Kronenbereich des Baumes kaum möglich. Auch die Einwirkung von Licht und Sonne ist eingeschränkt. Insofern ist der Bestand des Baumes auf Dauer nicht gewährleistet.

Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die Genehmigung zum Fällen der Buche zu erteilen.

 

Bei dem Ahorn handelt es sich um einen Baum, der sich in unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens befindet und in keiner Weise erhaltenswürdig ist. Entsprechend § 7 der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein sind insgesamt 4 Bäume als Ersatz zu pflanzen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und hauswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Wird im Leitbild behandelt, Kap. 1.2

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

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      Dr. Wachs

Erster Beigeordneter