hier: Fällen von Bäumen im Bereich des Bauvorhabens
Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt
der Beseitigung der Bäume nach § 6 Abs. 1 b) der Baumschutzsatzung der Stadt
Emmerich am Rhein unter der Auflage zu, dass für den Neubau eines Wohn- und
Bürohauses eine Baugenehmigung erteilt wird.
Sachdarstellung :
An der Speelberger Straße ist die Errichtung
eines Wohn- und Bürohauses geplant.
Seitens des planenden Architekten, Stefan
Driesen, ist ein Antrag auf Fällung von 3 Straßenbäumen nach § 6 Abs. 1 b) der
Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein gestellt worden (Anlage 1).
Die zu entfernenden Bäume sind in dem
beigefügten Lageplan kenntlich gemacht und mit den Ziffern 1 bis 3 bezeichnet.
Entsprechend § 7 der Baumschutzsatzung der
Stadt Emmerich am Rhein ist eine Ersatzpflanzung zu leisten, wenn auf dem
Grundstück nach § 6 Abs. 1 b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein
eine Ausnahme erteilt wird.
Wie aus den Bildern ersichtlich haben alle 3
Bäume keinen Kronenaufbau, da sie im Konkurrenzdruck der Buche stehen. Hinzu
kommt, dass der Zuwachs des Kronenaufbaus in den letzten Jahren stark
zurückgegangen ist. Ein Erhalt der Bäume wäre langfristig nicht möglich.
Vom Antragsteller werden insgesamt 6 neue Bäume gepflanzt, wobei 2 Bäume
vor dem Gebäude im Bereich der Stellplätze gepflanzt werden und die restlichen
4 Bäume wahlweise hinter dem Gebäude oder auf einem anderen Grundstück in
Abstimmung mit der Stadt Emmerich am Rhein.
Als Anlage 2 ist der Antrag des Grundstückseigentümers (IDU Baubetreuung
GmbH, Bedburg-hau) der Vorlage beigefügt. Der Ahorn hat einen Stammumfang von
rd. 0,90 m (Baum Nr. 1) und die Buche (Baum Nr. 2) hat einen Stammumfang von
rd. 2,70 m. Die genaue Lage der Bäume ist aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich.
Die Buche steht in unmittelbarer Nähe des städt. Gehweges und befindet
sich im Eingangsbereich des geplanten Wohnhauses bzw. im Zufahrtsbereich der
geplanten PKW-Einstellplätze. Die Buche weist schon zum jetzigen Zeitpunkt
derart starke Wurzelausläufer auf, dass auch bei vorsichtiger Bauweise eine
Schädigung der Wurzeln nicht auszuschließen ist. Der Bau von Parkplätzen und
eine Gestaltung des Eingangsbereiches sind im Kronenbereich des Baumes kaum
möglich. Auch die Einwirkung von Licht und Sonne ist eingeschränkt. Insofern
ist der Bestand des Baumes auf Dauer nicht gewährleistet.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die Genehmigung zum Fällen
der Buche zu erteilen.
Bei dem Ahorn handelt es sich um einen Baum, der sich in unmittelbarer
Nähe des Bauvorhabens befindet und in keiner Weise erhaltenswürdig ist.
Entsprechend § 7 der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein sind
insgesamt 4 Bäume als Ersatz zu pflanzen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und hauswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Wird im Leitbild behandelt, Kap. 1.2
In Vertretung
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Dr. Wachs
Erster Beigeordneter