Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Vorsitzenden sowie der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Vorlage
01 - 15 0011/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

ALTERNATIVE A (INTERFRAKTIONELLE EINIGUNG)

Die Mitglieder des Rates treffen folgende Entscheidungen :

1. Sie stellen fest, dass sich die Ratsfraktionen über die Verteilung der

    Ausschussvorsitze / stellvertretenden Ausschussvorsitze wie folgt geeinigt haben :

 

 

Ausschuss      

Ausschussvorsitz

Stellvertretender Ausschussvorsitz

 

 

 

 

1.

ASE

CDU-Fraktion

 

SPD-Fraktion

 

2.

KBE

SPD-Fraktion

 

CDU-Fraktion

 

3.

KKK

CDU-Fraktion

 

CDU-Fraktion

 

4.

SchA

BGE-Fraktion

CDU-Fraktion

 

5.

SA

Liste GRÜNE/FDP/

Linke-Fraktion

SPD-Fraktion

6.

RPA

CDU-Fraktion

Liste GRÜNE/FDP/

Linke-Fraktion

7.

VA

SPD-Fraktion

BGE-Fraktion

8.

WahlprA

CDU-Fraktion

CDU-Fraktion


 

2. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Fraktionen folgende Ausschuss-

    vorsitzende/ stellvertretende Ausschussvorsitzende bestimmt haben:

 

 

 

Ausschuss      

Ausschussvorsitze/r

Stellvertretende/r Ausschussvorsitzende/r

 

 

 

 

1.

ASE

Herr  Jansen

Herr Hinze

2.

KBE

Herr Diekman

Frau Hövelmann

3.

KKK

Frau Kulka

Herr Elbers

4.

SchA

Frau Bongers

Herr Gorgs

5.

SA

Frau Sickelmann

Frau Offergeld

6.

RPA

Herr Spiegelhoff

NN

7.

VA

Herr Mölder

Herr Spiertz

8.

WahlprA

Herr Ulrich

NN

 

 

 

 

ALTERNATIVE B (KEINE INTERFRAKTIONELLE EINIGUNG)

Die Mitglieder des Rates treffen folgende Entscheidungen:

1. Für die Zuteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze wird das

    Höchstzahlenverfahren

    a) fortgesetzt

         oder

    b) von vorne begonnen.

 

2. Aufgrund der Reihenfolge der Höchstzahlen sowie der Entscheidung zu 1.

    haben die Fraktionen die Ausschussvorsitze/stellvertretenden Aus-

    schussvorsitze wie folgt benannt:

 

 

Ausschuss      

Ausschussvorsitz

Stellvertretender Ausschussvorsitz

 

 

 

 

1.

 

…-Fraktion

…-Fraktion

2.

 

…-Fraktion

…-Fraktion

3.

 

…-Fraktion

…-Fraktion

4.

 

…-Fraktion

…-Fraktion

5.

 

…-Fraktion

…-Fraktion

6.

 

…-Fraktion

…-Fraktion

7.

 

…-Fraktion

…-Fraktion

8.

 

…-Fraktion

…-Fraktion


 

 

Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Fraktionen folgende Ausschussvorsitzende/

stellvertretende Ausschussvorsitzende bestimmt haben:

 

 

Ausschuss      

Ausschussvorsitze/r

Stellvertretende/r Ausschussvorsitzende/r

 

 

 

 

1.

 

Frau / Herr

Frau/ Herr

2.

 

Frau / Herr

Frau/ Herr

3.

 

Frau / Herr

Frau/ Herr

4.

 

Frau / Herr

Frau/ Herr

5.

 

Frau / Herr

Frau/ Herr

6.

 

Frau / Herr

Frau/ Herr

7.

 

Frau / Herr

Frau/ Herr

8-

 

Frau / Herr

Frau/ Herr

 

 

 

Sachdarstellung :

 

1. Allgemeines

Zu Vorsitzenden in den Ausschüssen können nur stimmberechtigte Ratsmitglieder bestellt werden. Das nachstehend unter 2. beschriebene Verfahren über die Verteilung und Zuteilung der Ausschussvorsitze (§ 58 Abs. 5 GO NRW) betrifft die nach der Gemeindeordnung zu bildenden Pflichtausschüsse, die freiwilligen Ausschüsse sowie den Schulausschuss und den Wahlprüfungsausschuss.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind

- der Haupt- und Finanzausschuss (HFA)

- der Jugendhilfeausschuss (JHA).

 

Den Vorsitz im HFA führt der Bürgermeister. Der HFA wählt aus seiner Mitte

einen oder mehrere Vertreter der Vorsitzenden (§ 57 Abs. 3 GO NRW).

Die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören (Ratsmitglieder), gewählt (§ 4 Abs. 5 AG KJHG).

 

Es verbleiben somit nachfolgend genannte 8 Ausschüsse :

 

Ausschuss für Stadtentwicklung

Betriebsausschuss KBE

Kulturausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

Schulausschuss

Sozialausschuss

Vergabeausschuss

Wahlprüfungsausschuss

 


 

 

2. Verfahren nach § 58 Abs. 5 GO NRW

 

2.1 Verteilung der Ausschussvorsitze nach Einigung

Die Fraktionen können sich über die Verteilung der Ausschussvorsitze einigen. Am Einigungsverfahren müssen alle Fraktionen des Rates beteiligt sein. Die Einigung ist durch Erklärung der Fraktionsvorsitzenden in der Ratssitzung festzustellen. Falls dieser Einigung nicht von einem Fünftel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (hier : mindestens 8 Ratsmitglieder) widersprochen wird, bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörigen stimmberechtigten Ratsmitglieder.

 

2.2 Zuteilung der Ausschussvorsitze im Zugriffsverfahren.

Falls eine Einigung nach Ziff. 2.1 nicht zustande kommt oder der Einigung von mindestens 8 Ratsmitgliedern widersprochen wird, sind die Ausschussvorsitze nach dem Zugriffsverfahren zu verteilen.

Den Fraktionen werden die Ausschussvorsitze nach den Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (dHondt).. Mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen.

Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat.

Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörigen stimmberechtigten Ratsmitglieder.

Auf der Grundlage der Sitzverteilung nach der Kommunalwahl am  30. August 2009 errechnen sich folgende Höchstzahlen, falls kein Zusammenschluss einzelner Fraktionen erfolgt, wie nachfolgend dargestellt :

 

 

 

CDU

Rang

SPD

Rang

BGE

Rang

Grüne

Rang

Linke

Rang

FDP

Rang

Teiler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

15

1

8

2

7

4

2

14 (Los)

2

14 (Los)

2

14 (Los)

2

7,5

3

4

6

3,5

8

1

 

1

 

1

 

3

5

5

2,67

10

2,33

12

 

 

 

 

 

 

4

3,75

7

2

14 (Los)

1,75

 

 

 

 

 

 

 

5

3

9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

2.3 Stellvertretende Ausschussvorsitze

 

Für die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gelten die vorstehend beschriebenen Verfahrensregeln entsprechend.

Die Ratsmitglieder entscheiden vor Beginn des Verfahrens, ob das Zugriffsverfahren für die stellvertretenden Vorsitzenden im Anschluss an die Bestimmung der Vorsitzenden fortgesetzt oder von vorn begonnen werden soll.

 

Die Verteilung der Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen würde für die einzelnen Fraktionen folgendes Ergebnis bringen :

 

1. Höchstzahl = 15                Zugriff CDU                                Anzahl Vorsitze CDU = 4

2. Höchstzahl =    8               Zugriff SPD                                Anzahl Vorsitze SPD = 2

3. Höchstzahl =  7,5              Zugriff CDU                                Anzahl Vorsitze BGE = 2

4. Höchstzahl =  7                 Zugriff BGE

5. Höchstzahl =  5                 Zugriff CDU

6. Höchstzahl =  4                 Zugriff SPD

7. Höchstzahl = 3,75             Zugriff CDU

8. Höchstzahl = 3,5               Zugriff BGE

 

Entscheidet sich der Rat für eine Wiederholung des Zugriffverfahrens für die stellvertretenden Vorsitzenden, würde sich hier die gleiche Verteilung ergeben.

 

Bei einer Entscheidung für die Fortsetzung des Zugriffverfahrens zur Benennung der stellvertretenden Vorsitzenden würde sich die Verteilung wie folgt darstellen :

 

09. Höchstzahl  = 3               Zugriff CDU

10. Höchstzahl  = 2,67          Zugriff SPD

11. Höchstzahl  = 2,5            Zugriff CDU

12. Höchstzahl  = 2,33          Zugriff BGE

13. Höchstzahl =  2,14          Zugriff CDU

14. Höchstzahl = 2                Zugriff Lostentscheid SPD /GRÜNE/DIE LINKE/FDP

15. Höchstzahl = 2                Zugriff Verlierer Losentscheid SPD /GRÜNE/DIE LINKE /FDP

16. Höchstzahl = 2                Zugriff Verlierer Losentscheid SPD/GRÜNE/DIE LINKE/FDP

 

Anzahl stv. Vorsitze CDU =                3

Anzahl stv. Vorsitze SPD =                1od.2

Anzahl stv. Vorsitze BGE =               1

Anzahl stv. Vorsitze Grüne = 0 od1

Anzahl stv. Vorsitze DIE LINKE =       0 od1

Anzahl stv. Vorsitze FDP =                0 od1

Gemäß § 58 Abs. 5 Satz 2 GO NW ist es zulässig, dass sich mehrere Fraktionen zusammenschließen. Bei der Durchführung des Zugreifverfahrens ist eine Fraktionsgemeinschaft nur dann zu berücksichtigen, wenn sie rechtzeitig und unmissverständlich auf einen Zusammenschuss zum Zwecke eines gemeinsamen Zugriffs auf die Ausschussvorsitze bzw. stv. Ausschussvorsitze hingewiesen hat.

 

Die Berechnungsvariante A stellt dar, wie sich das Zugreifverfahren bei einem Zusammenschluss von 2 Fraktionen mit je 2 Mitgliedern und

die Berechnungsvariante B stellt dar, wie sich das Zugreifverfahren bei einem

Zusammenschluss von 3 Fraktionen mit je 2 Mitgliedern gestalten würde.

 

 

Berechnungsvariante A

Zusammenschluss von 2 Fraktionen mit je 2 Mitgliedern

 

 

Verteilung nach d`Hondt

 

 

CDU

SPD

BGE

Zussammenschluss Fraktion A/B

Fraktion C

 

 

 

 

 

15

8

7

4

2

1

15

CDU

 

 

 

 

 

 

 

2

8

SPD

 

: 1

15

8

7

4

2

3

7,5

 CDU

 

: 2

7,5

4

3,5

2

1

4

7

 BGE

 

: 3

5,00

2,67

2,33

1,33

0,67

5

5

 CDU

 

: 4

3,75

2,00

1,75

1,00

0,50

6

4

Zugriff Los SPD /Fraktionszus.

 

: 5

3,00

1,60

1,40

0,80

0,40

7

4

Zugriff Verl. SPD/Fraktionszus.

 

: 6

2,50

1,33

1,17

0,67

0,33

8

3,75

CDU

 

: 7

2,14

1,14

1,00

0,57

0,29

9

     3,5

Zugriff BGE

 

: 8

1,875

1

0,875

0,5

0,25

10

3

 Zugriff CDU

 

: 9

1,67

0,89

0,78

0,44

0,22

11

2,67

 Zugriff SPD

 

: 10

1,5

0,8

0,7

0,4

0,2

12

2,5

 Zugriff CDU

 

 

 

 

 

 

 

13

2,33

 Zugriff BGE

 

 

 

 

 

 

 

14

2,14

Zugriff CDU

 

 

 

 

 

 

 

15

         2

 Zugriff Verl. Los SPD/Fr.A+B/Fr.C.

 

 

 

 

 

 

 

16

 

 Zugriff Verl. Los SPD/Fr.A+B/Fr.C.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Die Verteilung der Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen würde für die einzelnen Fraktionen folgendes Ergebnis bringen :

 

1. Höchstzahl = 15                Zugriff CDU                                Anzahl Vorsitze CDU                    = 4

2. Höchstzahl =    8               Zugriff SPD                                Anzahl Vorsitze SPD                    = 2

3. Höchstzahl =  7,5              Zugriff CDU                                Anzahl Vorsitze BGE                    = 1

4. Höchstzahl =  7                 Zugriff BGE                                Anzahl Vorsitze Fraktionsgem.  = 1

5. Höchstzahl =  5                 Zugriff CDU

6. Höchstzahl =  4                 Zugriff  Los SPD/ Fraktionszs.

7. Höchstzahl =  4                 Zugriff  Verlierer Los SPD/Fraktionszs.

8. Höchstzahl = 3,75             Zugriff CDU

 

Entscheidet sich der Rat für eine Wiederholung des Zugriffverfahrens für die stellvertretenden Vorsitzenden, würde sich hier die gleiche Verteilung ergeben.

 

Bei einer Entscheidung für die Fortsetzung des Zugriffverfahrens zur Benennung der stellvertretenden Vorsitzenden würde sich die Verteilung wie folgt darstellen :

9.   Höchstzahl =  3,5            Zugriff BGE

10. Höchstzahl  = 3               Zugriff CDU

11. Höchstzahl  = 2,67          Zugriff SPD

12. Höchstzahl  = 2,5            Zugriff CDU

13. Höchstzahl  = 2,33          Zugriff BGE

14. Höchstzahl = 2,14           Zugriff CDU

14. Höchstzahl = 2                Zugriff Lostentscheid SPD /Fraktionsgem A+B./ Fraktion C

15. Höchstzahl = 2                Zugriff Verlierer Losents. SPD /Fraktionsgem A+B./Frak. C

 

Anzahl stv. Vorsitze CDU                   = 3

Anzahl stv. Vorsitze SPD                   = 1 od. 2

Anzahl stv. Vorsitze BGE                  = 2

Anzahl stv. Vorsitze Fr. A+B              = 0 od. 1

Anzahl stv. Vorsitze Fr. C                  = 0 od. 1

 

 

Berechnungsvariante B

Zusammenschluss von 3 Fraktionen mit je 2 Mitgliedern


 

Verteilung nach d`Hondt

 

 

 

CDU

SPD

BGE

Zussammenschluss Fraktion A/B/C

 

 

 

 

 

 

15

8

7

6

 

1

15

CDU

 

 

 

 

 

 

 

2

8

SPD

 

:  1

15

8

7

6

 

3

7,5

 CDU

 

:   2

7,5

4

3,5

3

 

4

7

 BGE

 

:  3

5,00

2,67

2,33

2,00

 

5

6

Zugriff Fr. A/B/C

 

:  4

3,75

2,00

1,75

1,50

 

6

5

Zugriff CDU

 

:   5

3,00

1,60

1,40

1,20

 

7

4

 Zugriff SPD

 

:  6

2,50

1,33

1,17

1,00

 

8

3,75

CDU

 

:  7

2,14

1,14

1,00

0,86

 

9

3,5

Zugriff BGE

 

:  8

1,875

1

0,875

0,75

 

10

3

Zugriff Los CDU / Fr. A+B+C

 

:   9

1,67

0,89

0,78

0,67

 

11

3

 Zugriff Verlierer Los CDU /     Fr. A+B+C

 

 

:10

1,5

0,8

0,7

0,6

 

12

2,67

Zugriff SPD

 

 

 

 

 

 

 

13

2,5

 Zugriff CDU

 

 

 

 

 

 

 

14

2,33

 Zugriff BGE

 

 

 

 

 

 

 

15

2,14

 Zugriff CDU

 

 

 

 

 

 

 

16

2,00

Zugriff Verl. Los SPD/Fr.A+B/Fr.C.

 

 

 

Die Verteilung der Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen würde für die einzelnen Fraktionen folgendes Ergebnis bringen :

 

1. Höchstzahl = 15                Zugriff CDU                                Anzahl Vorsitze CDU                    = 4

2. Höchstzahl =    8               Zugriff SPD                                Anzahl Vorsitze SPD                    = 2

3. Höchstzahl =  7,5              Zugriff CDU                                Anzahl Vorsitze BGE                    = 1

4. Höchstzahl =  7                 Zugriff BGE                                Anzahl Vorsitze Fraktionsgem.  = 1

5. Höchstzahl =  6                 Zugriff Fraktion A+B+C

6. Höchstzahl =  5                 Zugriff  CDU

7. Höchstzahl =  4                 Zugriff  SPD

8. Höchstzahl = 3,75             Zugriff CDU

Entscheidet sich der Rat für eine Wiederholung des Zugriffverfahrens für die stellvertretenden Vorsitzenden, würde sich hier die gleiche Verteilung ergeben.

 

Bei einer Entscheidung für die Fortsetzung des Zugriffverfahrens zur Benennung der stellvertretenden Vorsitzenden würde sich die Verteilung wie folgt darstellen :

 

9.   Höchstzahl =  3,5            Zugriff BGE

10. Höchstzahl  = 3               Zugriff Losentscheid CDU / Fraktionszus. A+B+C

11. Höchstzahl = 3                Zugriff Verlierer Losentscheid CDU / Fraktionszus. A+B+C

12. Höchstzahl  = 2,67          Zugriff SPD

13. Höchstzahl  = 2,5            Zugriff CDU

14. Höchstzahl  = 2,33          Zugriff BGE

15. Höchstzahl = 2,14           Zugriff CDU

16. Höchstzahl = 2                Zugriff Lostentscheid SPD /Fraktionszus. A+B.+C/ Fraktion C

 

Anzahl stv. Vorsitze CDU                   = 3

Anzahl stv. Vorsitze SPD                   = 1 od. 2

Anzahl stv. Vorsitze BGE                  = 2

Anzahl stv. Vorsitze Fr. A+B+C          = 1 od. 2

                              

 

 

 

Gemäß § 40 Abs. 2 GO NW hat der Bürgermeister kein Stimmrecht

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltjahr  vorgesehen. Haushaltsstelle: 1.100.01.01.01.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

Gez.

Der Vorsitzende