Betreff
Wahl der Vertreter der Stadt Emmerich am Rhein für: a) den Umlegungsausschuss b) den Regio-Rat der Arbeitsgemeinschaft Regio-Rhein-Waal, c) die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Emmerich, Kleve, Kranenburg, Rees
Vorlage
01 - 15 0014/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Rat beschließt

zu a) und b)     die Wahl von jeweils zwei Mitgliedern des Rates sowie

                        zwei stellvertretenden Ratsmitgliedern, für die in der Vorlage

                        genannten Gremien,

zu c)                die Wahl von fünf Ratsmitgliedern und des Bürgermeisters sowie die Wahl

                        eines Ratsmitgliedes mit Beobachterstatus.

 

Umlegeausschuss

zu a)

1.

Brouwer, Botho

Jansen, Albert

 

2.

Diekman, Rolf

Mölder, Manfred

Regiorat der Arbeitsgemeinschaft Regio-Rhein-Waal

zu b)

1.

Sloot, Birgit

Kulka, Irmgard

 

2.

Hinze, Peter

Mölder, Manfred

Kommunale Arbeitsgemeinschaft Emmerich, Kleve, Kranenburg, Rees

zu c)

1.

Spiegelhoff, Werner

Heering, Karin

 

2.

Sloot, Birgit

Kulka, Irmgard

 

3.

Trüpschuch, Elke

Mölder, Manfred

 

4.

Bartels, Gerd-Wilhelm

Weicht, Sigrid

 

5.

Siebers, Sabine

Sickelmann, Ute

 

Sachdarstellung :

 

Zu a)    Umlegungsausschuss

 

Gemäß den §§ 7 und 8 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch beträgt die Amtsdauer der Mitglieder des Umlegungsausschusses fünf Jahre. Sie verbleiben im Amt, bis aus dem neu gewählten Rat die Nachfolger benannt sind. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, einschl. des Vorsitzenden, wovon zwei Mitglieder dem Rat der Stadt Emmerich angehören müssen. Ebenso sind für jedes Mitglied des Ausschusses Vertreter zu bestellen, die die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen, wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind.

 

In der letzten Wahlzeit des Rates waren in dem Ausschuss je 1 Ratsmitglied der CDU bzw. der SPD und je 1 Vertreter dieser Mitglieder benannt; dies entspricht auch der Verteilung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Hare-Niemeyer.

 

Zu b)   Regiorat der Arbeitsgemeinschaft Regio-Rhein-Waal

Die Satzung dieser Arbeitsgemeinschaft bestimmt, dass neben dem Bürgermeister, der kraft Satzung dem Regio-Rat angehört, zwei Ratsmitglieder für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu Mitgliedern des Regio-Rates gewählt werden sollen. Eine Benennung jeweiliger Stellvertreter sollte ebenfalls erfolgen. In der letzten Wahlzeit des Rates gehörten dem Regio-Rat neben dem Bürgermeister ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion und ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion an. Beide Mitglieder wurden durch jeweils 1 Mitglied der Fraktionen vertreten. Die Benennung je eines Ratsmitgliedes der CDU  sowie der SPD entspricht den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Zu c)    Kommunale Arbeitsgemeinschaft Emmerich, Kleve, Kranenburg, Rees

 

Aufgrund der Bestimmungen des § 6 der Geschäftsordnung dieser Arbeitsgemeinschaft entsenden die Mitgliedskommunen jeweils 5 Vertreter sowie den Bürgermeister in die Vollversammlung. Die in den Räten vertretenden Fraktionen, die keinen Vertreter in die Vollversammlung entsenden können, erhalten Beobachterstatus. Die Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer würde sich bei fünf Vertretern wie folgt darstellen:

 

CDU:                                       2 Vertreter

SPD:                                       1 Vertreter

BGE:                                       1 Vertreter

GRÜNE/DIE LINKE/FDP        1 Vertreter Losentscheid

 

Diese Aufteilung hat zur Folge, dass die im Losentscheid um den 5. Sitz unterliegen, keinen Vertreter in die Vollversammlung entsenden können. Aufgrund der Bestimmungen können die Fraktionen entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung eine/n Beobachter/Beobachterin entsenden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

gez.

Der Vorsitzende