Beschlussvorschlag :
Der Rat beschließt
zu a) und b) die Wahl von jeweils zwei Mitgliedern des Rates sowie
zwei
stellvertretenden Ratsmitgliedern, für die in der Vorlage
genannten Gremien,
zu c) die
Wahl von fünf Ratsmitgliedern und des Bürgermeisters sowie die Wahl
eines
Ratsmitgliedes mit Beobachterstatus.
Umlegeausschuss |
|||
zu
a) |
1. |
Brouwer,
Botho |
Jansen,
Albert |
|
2. |
Diekman,
Rolf |
Mölder,
Manfred |
Regiorat
der Arbeitsgemeinschaft Regio-Rhein-Waal |
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zu
b) |
1. |
Sloot,
Birgit |
Kulka,
Irmgard |
|
2.
|
Hinze,
Peter |
Mölder,
Manfred |
Kommunale
Arbeitsgemeinschaft Emmerich, Kleve, Kranenburg, Rees |
|||
zu
c) |
1. |
Spiegelhoff,
Werner |
Heering,
Karin |
|
2. |
Sloot,
Birgit |
Kulka,
Irmgard |
|
3. |
Trüpschuch,
Elke |
Mölder,
Manfred |
|
4. |
Bartels,
Gerd-Wilhelm |
Weicht,
Sigrid |
|
5. |
Siebers,
Sabine |
Sickelmann,
Ute |
Sachdarstellung :
Zu a) Umlegungsausschuss
Gemäß den §§ 7
und 8 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch beträgt die Amtsdauer der
Mitglieder des Umlegungsausschusses fünf Jahre. Sie verbleiben im Amt, bis aus
dem neu gewählten Rat die Nachfolger benannt sind. Der Umlegungsausschuss
besteht aus fünf Mitgliedern, einschl. des Vorsitzenden, wovon zwei Mitglieder
dem Rat der Stadt Emmerich angehören müssen. Ebenso sind für jedes Mitglied des
Ausschusses Vertreter zu bestellen, die die gleichen Voraussetzungen erfüllen
müssen, wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind.
In der letzten
Wahlzeit des Rates waren in dem Ausschuss je 1 Ratsmitglied der CDU bzw. der
SPD und je 1 Vertreter dieser Mitglieder benannt; dies entspricht auch der
Verteilung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Hare-Niemeyer.
Zu b) Regiorat der Arbeitsgemeinschaft
Regio-Rhein-Waal
Die Satzung
dieser Arbeitsgemeinschaft bestimmt, dass neben dem Bürgermeister, der kraft
Satzung dem Regio-Rat angehört, zwei Ratsmitglieder für die Dauer der
Wahlzeit des Rates zu Mitgliedern des Regio-Rates gewählt werden sollen. Eine
Benennung jeweiliger Stellvertreter sollte ebenfalls erfolgen. In der letzten
Wahlzeit des Rates gehörten dem Regio-Rat neben dem Bürgermeister ein
Ratsmitglied der CDU-Fraktion und ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion an. Beide
Mitglieder wurden durch jeweils 1 Mitglied der Fraktionen vertreten. Die
Benennung je eines Ratsmitgliedes der CDU
sowie der SPD entspricht den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Zu c) Kommunale Arbeitsgemeinschaft Emmerich,
Kleve, Kranenburg, Rees
Aufgrund der
Bestimmungen des § 6 der Geschäftsordnung dieser Arbeitsgemeinschaft entsenden
die Mitgliedskommunen jeweils 5 Vertreter sowie den Bürgermeister in die
Vollversammlung. Die in den Räten vertretenden Fraktionen, die keinen Vertreter
in die Vollversammlung entsenden können, erhalten Beobachterstatus. Die
Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer würde sich bei fünf Vertretern wie folgt
darstellen:
CDU: 2
Vertreter
SPD: 1
Vertreter
BGE: 1
Vertreter
GRÜNE/DIE
LINKE/FDP 1 Vertreter Losentscheid
Diese Aufteilung
hat zur Folge, dass die im Losentscheid um den 5. Sitz unterliegen, keinen
Vertreter in die Vollversammlung entsenden können. Aufgrund der Bestimmungen
können die Fraktionen entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung
eine/n Beobachter/Beobachterin entsenden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
gez.
Der Vorsitzende