Beschlussvorschlag :
Der Rat beschließt die Entsendung von
sieben Mitgliedern, wobei gemäß § 113 Abs. 2 GO NW eines dieser Mitglieder der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter sein
muss:
|
Mitglied |
Stellvertreter |
1. |
Erster Beigeordneter Dr. Wachs,
Stefan |
Stadtkämmerer Siebers, Ulrich |
2. |
Elbers, Markus |
Gorgs, Hans-Jürgen |
3. |
Gertsen, Gerhard |
Heering, Karin |
4. |
Jansen, Albert |
Sloot, Birgit |
5. |
Koster, Gregor (SB) |
Mölder, Manfred |
6. |
Bartels, Gerd |
Beckschaefer, Christian |
7. |
Gregorius-Deller, Gabriele (SB) |
Schulte, Ursula (SB) |
Sachdarstellung :
Die Zahl der
Mitglieder der Gesellschafterversammlung ist durch Gesellschaftsvertrag (§ 7)
auf 13 bestimmt. Der Rat entsendet 7 Mitglieder. Gemäß § 113 Abs. 2 GO
NW muss eines dieser Mitglieder der Bürgermeister (oder ein von ihm
vorgeschlagener Bediensteter) sein; der Rat wählt somit 6 weitere
Mitglieder in dieses Gremium.
§ 50 Abs. 4 Satz
1 GO NW bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in Gremien kommunaler
Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 GO NRW (Einigung auf einheitlichen
Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl -
Hare-Niemeyer).
Unter
Zugrundelegung des Verhältniswahlverfahrens nach Nare-Niemeyer wrde sich
folgende Vereilung ergeben:
CDU: 3 Sitze
SPD: 1 Sitz
BGE: 1 Sitz
0 oder 1Sitz GRÜNE/ DIE LINKE/ FDP; d. h.
Losentscheid über die Zuteilung des
6. Sitzes in der
Gesellschafterversammlung
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
gez.
Der Vorsitzende