Betreff
Wahl der Vertreter der Stadt Emmerich am Rhein für die Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing GmbH
Vorlage
01 - 15 0015/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Rat beschließt die Entsendung von sieben Mitgliedern, wobei gemäß § 113 Abs. 2 GO NW eines dieser Mitglieder der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter sein muss:

 

 

 

Mitglied

Stellvertreter

1.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs, Stefan

Stadtkämmerer Siebers, Ulrich

2.

Elbers, Markus

Gorgs, Hans-Jürgen

3.

Gertsen, Gerhard

Heering, Karin

4.

Jansen, Albert

Sloot, Birgit

5.

Koster, Gregor (SB)

Mölder, Manfred

6.

Bartels, Gerd

Beckschaefer, Christian

7.

Gregorius-Deller, Gabriele (SB)

Schulte, Ursula (SB)

 

 

Sachdarstellung :

 

Die Zahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung ist durch Gesellschaftsvertrag (§ 7) auf 13 bestimmt. Der Rat entsendet 7 Mitglieder. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW muss eines dieser Mitglieder der Bürgermeister (oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter) sein; der Rat wählt somit 6 weitere Mitglieder in dieses Gremium.

 

§ 50 Abs. 4 Satz 1 GO NW bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in Gremien kommunaler Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 GO NRW (Einigung auf einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl - Hare-Niemeyer).

 

Unter Zugrundelegung des Verhältniswahlverfahrens nach Nare-Niemeyer wrde sich folgende Vereilung ergeben:

 

CDU:   3 Sitze

SPD:   1 Sitz

BGE:   1 Sitz

0 oder  1Sitz GRÜNE/ DIE LINKE/ FDP; d. h. Losentscheid über die Zuteilung des

            6. Sitzes in der Gesellschafterversammlung

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

gez.

Der Vorsitzende