Beschlussvorschlag :
Die Stadt
Emmerich am Rhein bestellt die nachfolgenden Mitglieder in die
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NW :
Lfd. Nr. |
Mitglied |
stellv. Mitglied |
1. |
Bürgermeister Diks, Johannes |
Erster Beigeordneter Dr. Wachs, Stefan |
2. |
Gertsen, Gerhard |
Ulrich, Herbert |
3. |
Kulka, Irmgard |
Brink ten, Johannes |
4. |
Hinze, Peter |
Trüpschuch, Elke |
5 |
Tepaß, Udo |
Beckschaefer, Christian |
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein ist
ordentliches Mitglied des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes
(NW StGB), dessen Hauptaufgabe darin besteht, die Belange seiner Mitglieder
gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungsbehörden zu vertreten
sowie seine Mitglieder zu beraten und zu betreuen.
Hauptorgan des NW StGB ist die
Mitgliederversammlung. Sie muss als ordentliche Mitgliederversammlung gemäß § 8
der Geschäftsordnung des NW StGB im Rahmen einer Wahlperiode der
Gemeindevertretungen des Landes NW zweimal zusammentreten. Sie entscheidet
insbesondere über die Satzung und ihre Änderung, über die Festsetzung von
Umlagen, über die Wahl der Mitglieder des Präsidiums, des Hauptausschusses des
NW StGB, über die Wahl der vom NW StGB zu entsendenden Vertreter in die
Mitgliederversammlung, den Hauptausschuss und das Präsidium des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes.
Für die Mitgliederversammlung stellt die
Stadt Emmerich am Rhein nach § 8 Abs. 2 der Satzung des NW StGB fünf
Vertreter; für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu bestellen. Die
Vertreter und die Stellvertreter sind vom Rat zu wählen.
Hierbei ist §
113 (2) GO NW zu beachten, wonach dann, wenn mehr als ein Vertreter zu
bestellen ist, der Bürgermeister oder ein von ihm zu benennender Beamter oder
Angestellter dazu zählen muss. Ein Mitglied und dessen Stellvertreter werden
somit durch den Bürgermeister bestimmt. Die übrigen vier Mitglieder bzw. deren
persönliche Stellvertreter werden durch den Rat gewählt (§ 50 (4) i. Verb. mit §
50 (3) GO NW). Die Wahl erfolgt entweder durch einheitlichen Wahlvorschlag oder
nac den Grundsätzen der Verhältniswahl
Bei
Zugrundelegung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer ergibt sich folgende
Verteilung
CDU 2
Vertreter
SPD 1
Vertreter
BGE 1
Vertreter
GRÜNE/ DIE
LINKE/ FDP 0 oder 1 Vertreter
(Losentscheid) über den 5. zu vergebenden Sitz)
Für jedes
Mitglied der Mitgliederversammlung ist ein persönlicher Stellvertreter zu
bestellen
Darüber hinaus können Gastdelegierte ohne Stimmrecht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
gez.
Der Vorsitzende