Betreff
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates Technische Werke Emmerich (TWE)
Vorlage
01 - 15 0010/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Rat bestellt die nachfolgend genannten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Aufsichtsrates TWE:

 

 

 

Mitglied

namentlicher Vertreter

1.

Bürgermeister Diks, Johannes

Stadtkämmerster Siebers, Ulrich

2.

Hövelmann, Gabriele

Brouwer, Botho

3.

Reintjes, Kurt

Kulka, Irmgard

4.

Spiegelhoff, Werner

Gorgs, Hans-Jürgen

5.

Diekman, Rolf

Ludwig, Jan

6.

Labod, Jörg (SB)

Koster, Gregor (SB)

7.

Beckschaefer, Christian

Spiertz, Andre

8.

Bongers, Sandra

Tepaß, Udo

9.

Heimanns, Klaus (SB)

Sickelmann, Ute

 

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages TWE besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern; die Stadt Emmerich am Rhein entsendet davon neun. Der Bürgermeister ist unter Anrechnung der Zahl der Mitglieder der Stadt Emmerich am Rhein geborenes Mitglied des Aufsichtsrates, somit werden acht Mitglieder vom Rat der Stadt Emmerich gewählt. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden. Zum Vorsitzenden soll gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages ein durch die Stadt entsandtes Mitglied gewählt werden. Für die durch den Rat gewählten ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrates sind namentliche Vertreter zu bestellen.

 

§ 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in Gremien kommunaler Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW (Einigung auf einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl - Hare-Niemeyer).

 

Die Verteilung der Aufsichtsratsitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stellt sich wie folgt dar:

 

3                      CDU

2                      SPD

2                      BGE

0 oder 1 Sitz    GRÜNE/ Die LINKE/ FDP; d h. Losentscheid über die Zuteilung des

                        8. Aufsichtsratssitzes. 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

gez.

Der Vorsitzende