Beschlussvorschlag :
Der Rat bestellt die nachfolgend
genannten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des
Aufsichtsrates TWE:
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Mitglied |
namentlicher Vertreter |
1. |
Bürgermeister Diks, Johannes |
Stadtkämmerster Siebers, Ulrich |
2. |
Hövelmann, Gabriele |
Brouwer, Botho |
3. |
Reintjes, Kurt |
Kulka, Irmgard |
4. |
Spiegelhoff, Werner |
Gorgs, Hans-Jürgen |
5. |
Diekman, Rolf |
Ludwig, Jan |
6. |
Labod, Jörg (SB) |
Koster, Gregor (SB) |
7. |
Beckschaefer, Christian |
Spiertz, Andre |
8. |
Bongers, Sandra |
Tepaß, Udo |
9. |
Heimanns, Klaus (SB) |
Sickelmann, Ute |
Sachdarstellung :
Gemäß § 8 Abs. 1
des Gesellschaftervertrages TWE besteht der Aufsichtsrat aus 13
Mitgliedern; die Stadt Emmerich am Rhein entsendet davon neun. Der
Bürgermeister ist unter Anrechnung der Zahl der Mitglieder der Stadt Emmerich
am Rhein geborenes Mitglied des Aufsichtsrates, somit werden acht
Mitglieder vom Rat der Stadt Emmerich gewählt. Der Aufsichtsrat wählt aus
seiner Mitte den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden. Zum
Vorsitzenden soll gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages ein durch die Stadt
entsandtes Mitglied gewählt werden. Für die durch den Rat gewählten
ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrates sind namentliche Vertreter zu
bestellen.
§ 50 Abs. 4 Satz
1 GO NRW bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in Gremien kommunaler Gesellschaften,
dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW (Einigung auf einheitlichen
Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl -
Hare-Niemeyer).
Die Verteilung
der Aufsichtsratsitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stellt sich wie
folgt dar:
3 CDU
2 SPD
2 BGE
0 oder 1 Sitz GRÜNE/ Die LINKE/ FDP; d h. Losentscheid über
die Zuteilung des
8.
Aufsichtsratssitzes.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
gez.
Der Vorsitzende