Betreff
Einführung einer Ehrenamtskarte,
hier: Antrag der KAB Emmerich am Rhein
Vorlage
07 - 15 0034/2009/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Rat beschließt die Einführung einer Ehrenamtskarte nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat hat die der Vorlage als Anlage beigefügte Eingabe der KAB Emmerich in seiner Sitzung am 08.09.2009 an den Sozialausschuss verwiesen.

 

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Zur Würdigung des Engagements hat das Land Nordrhein-Westfalen die Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte drückt Dank und Wertschätzung für den ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger aus und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte öffentliche, gemeinnützige und private Einrichtungen vergünstigt nutzen.

 

Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen teilnehmenden Kommunen. Derzeit ist es so, dass in NRW etwa 50 Kommunen an dem Projekt teilnehmen. Bis zum Ende des Jahres werden mehr als 70 Kommunen dabei sein. Weitere interessierte Kommunen gibt es zuhauf, die im kommenden Jahr dazu stoßen werden.

 

Folgende Voraussetzungen müssen Antragstellende erfüllen:

 

die Begünstigten sollen ein überdurchschnittliches Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen.

 

pauschale Aufwandsentschädigungen gelten als Ausschlusskriterium für die Vergabe. Dies gilt jedoch nicht für die Erstattung entstandener Kosten. Geringe Aufwandsentschädigungen, die de facto als Auslagenersatz zu betrachten sind, stellen ebenfalls kein Hindernis für die Vergabe dar.

 

Mitglieder freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus sollen in die Vergabe ausdrücklichen eingeschlossen werden, um neuen Formen des bürgerschaftlichen Engagements gerecht zu werden.

 

Weitere Entscheidungen für das Vergabekonzept können sein:

 

A) eine Begrenzung der Zahl der ausgegebenen Ehrenamtskarten.

 

Auf eine Kontingentierung sollte verzichtet werden. Hierdurch wird dokumentiert, dass ehrenamtliches Engagement rückhaltlos akzeptiert wird. Eine Kontingentierung zwingt auch zu einer Selektion. So könnte der Eindruck entstehen, dass es ehrenamtliches Engagement unterschiedlicher Klassen gibt.

 

B) die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte

 

In den beteiligten Kommunen ist die Karte meist zwei Jahre gültig, in manchen aber auch drei. Mit der längeren Geltungsdauer lässt sich die Arbeitsbelastung reduzieren, so dass diese Variante gewählt werden sollte.

C) persönliche Voraussetzungen, die die Begünstigten erfüllen sollen, etwa   

     ein Mindestalter oder die Dauer der  ehrenamtlichen Tätigkeit

 

Bei den persönlichen Voraussetzungen kann die Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit festgelegt werden. So könnte zur Voraussetzung gemacht werden, dass die  Begünstigten bereits zwei, drei oder fünf Jahre ehrenamtlich tätig sind. Ein Mindestalter kann ebenfalls festgelegt werden. Auch der Wohnsitz spielt eine Rolle. Im Regelfall ist der Wohnsitz des Engagierten auch der Ort des Engagements. Ausnahmen sollen jedoch gemacht werden, wenn der Engagementort in einer am Projekt „Ehrenamtskarte“ teilnehmenden Kommune liegt, der Wohnort aber noch nicht zu den Projektkommunen gehört. Auch überregionales Engagement (z.B. „Home Emmerich“) sollte gefördert werden.

Vorgeschlagen wird ein Mindestalter von 16 Jahren und dass die Begünstigten mindestens seit zwei Jahren ehrenamtlich tätig sind.

 

D) Zeitraum der Bewerbung

 

Fristen bedeuten, dass es zu einer Konzentration der Bewerbungen und einem entsprechend hohen punktuellen Arbeitsaufwand kommt. Empfohlen wird eine kontinuierliche Vergabe der Ehrenamtskarte.

 

Vorgeschlagen wird, dass zu den Punkten A bis D gemäß den Empfehlungen entschieden wird.

 

 

Zu den Kosten: Aufgrund der Anschubfinanzierung des Landes NRW in Höhe von 1.500 € ist in der Anfangsphase, also in 2010, nicht mit weiteren Kosten zu rechnen.

In den kommenden Jahren sollten im Haushalt 2.000 € eingeplant werden. Damit dürfte der Sachaufwand abgedeckt sein.

 

Der personelle Aufwand wird in 2010 sicherlich dem einer Viertelstelle entsprechen. Nach der recht aufwändigen Einführungsphase ist mit einem deutlich geringeren personellen Aufwand zu rechnen.

 

Von erheblichen Einnahmeausfällen der am Projekt beteiligten städtischen Einrichtungen ist nicht auszugehen. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass berechtigte Personen die Einrichtungen mit (voll zahlenden) Angehörigen nutzen und dadurch ein zusätzlicher Werbeeffekt entsteht.

 

Die weitere Vorgehensweise wird folgendermaßen sein:

 

Voraussetzungen für kommunale Vergünstigungen schaffen

Information der Akteure vor Ort: Vereine, Verbände, Initiativen u.a. als Vorschlagende für die Ehrenamtskarte auf der einen, Gewerbetreibende als Vergünstigungspartner auf der anderen Seite

Bewerbungsformular ans Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration (MGFFI) versenden

Abschluss der Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte zwischen dem Land und der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Das Zeitfenster ab Beschluss des Rates bis zur Umsetzung und der damit verbundenen ersten Übergabe der Ehrenamtskarten umfasst etwa sechs Monate.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Folgekosten in späteren Jahren: Die finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen stehen zur Zeit noch nicht fest.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

Gez.

Der Vorsitzende