hier: Antrag der KAB Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag :
Der Rat beschließt die Einführung einer Ehrenamtskarte nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sachdarstellung :
Der Rat hat die der Vorlage als Anlage beigefügte Eingabe
der KAB Emmerich in seiner Sitzung am 08.09.2009 an den Sozialausschuss
verwiesen.
Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und
Würdigung. Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere,
für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Zur Würdigung
des Engagements hat das Land Nordrhein-Westfalen die Ehrenamtskarte eingeführt.
Die Ehrenamtskarte drückt Dank und Wertschätzung für den ehrenamtlichen Einsatz
der Bürgerinnen und Bürger aus und verbindet diese Würdigung mit einem
praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das
Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte öffentliche, gemeinnützige und
private Einrichtungen vergünstigt nutzen.
Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen
teilnehmenden Kommunen. Derzeit ist es so, dass in NRW etwa 50 Kommunen an dem
Projekt teilnehmen. Bis zum Ende des Jahres werden mehr als 70 Kommunen dabei
sein. Weitere interessierte Kommunen gibt es zuhauf, die im kommenden Jahr dazu
stoßen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen Antragstellende
erfüllen:
die Begünstigten sollen ein überdurchschnittliches
Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche ausüben. Dieses Engagement
kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne
zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen.
pauschale Aufwandsentschädigungen gelten als
Ausschlusskriterium für die Vergabe. Dies gilt jedoch nicht für die Erstattung
entstandener Kosten. Geringe Aufwandsentschädigungen, die de facto als
Auslagenersatz zu betrachten sind, stellen ebenfalls kein Hindernis für die
Vergabe dar.
Mitglieder freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus
sollen in die Vergabe ausdrücklichen eingeschlossen werden, um neuen Formen des
bürgerschaftlichen Engagements gerecht zu werden.
Weitere Entscheidungen für das Vergabekonzept können sein:
A) eine Begrenzung der Zahl der ausgegebenen Ehrenamtskarten.
Auf eine Kontingentierung sollte verzichtet werden.
Hierdurch wird dokumentiert, dass ehrenamtliches Engagement rückhaltlos
akzeptiert wird. Eine Kontingentierung zwingt auch zu einer Selektion. So
könnte der Eindruck entstehen, dass es ehrenamtliches Engagement
unterschiedlicher Klassen gibt.
B) die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte
In den beteiligten Kommunen ist die Karte meist zwei Jahre
gültig, in manchen aber auch drei. Mit der längeren Geltungsdauer lässt sich
die Arbeitsbelastung reduzieren, so dass diese Variante gewählt werden sollte.
C) persönliche Voraussetzungen, die die Begünstigten
erfüllen sollen, etwa
ein Mindestalter
oder die Dauer der ehrenamtlichen
Tätigkeit
Bei den persönlichen Voraussetzungen kann die Dauer der
ehrenamtlichen Tätigkeit festgelegt werden. So könnte zur Voraussetzung gemacht
werden, dass die Begünstigten bereits
zwei, drei oder fünf Jahre ehrenamtlich tätig sind. Ein Mindestalter kann
ebenfalls festgelegt werden. Auch der Wohnsitz spielt eine Rolle. Im Regelfall
ist der Wohnsitz des Engagierten auch der Ort des Engagements. Ausnahmen sollen
jedoch gemacht werden, wenn der Engagementort in einer am Projekt
„Ehrenamtskarte“ teilnehmenden Kommune liegt, der Wohnort aber noch nicht zu
den Projektkommunen gehört. Auch überregionales Engagement (z.B. „Home
Emmerich“) sollte gefördert werden.
Vorgeschlagen wird ein Mindestalter von 16 Jahren und dass
die Begünstigten mindestens seit zwei Jahren ehrenamtlich tätig sind.
D) Zeitraum der Bewerbung
Fristen bedeuten, dass es zu einer Konzentration der
Bewerbungen und einem entsprechend hohen punktuellen Arbeitsaufwand kommt.
Empfohlen wird eine kontinuierliche Vergabe der Ehrenamtskarte.
Vorgeschlagen wird, dass zu den Punkten A bis D gemäß den
Empfehlungen entschieden wird.
Zu den Kosten: Aufgrund der
Anschubfinanzierung des Landes NRW in Höhe von 1.500 € ist in der Anfangsphase,
also in 2010, nicht mit weiteren Kosten zu rechnen.
In den kommenden Jahren sollten im Haushalt 2.000 €
eingeplant werden. Damit dürfte der Sachaufwand abgedeckt sein.
Der personelle Aufwand wird in 2010 sicherlich dem einer
Viertelstelle entsprechen. Nach der recht aufwändigen Einführungsphase ist mit
einem deutlich geringeren personellen Aufwand zu rechnen.
Von erheblichen Einnahmeausfällen der am Projekt beteiligten
städtischen Einrichtungen ist nicht auszugehen. Vielmehr kann davon ausgegangen
werden, dass berechtigte Personen die Einrichtungen mit (voll zahlenden)
Angehörigen nutzen und dadurch ein zusätzlicher Werbeeffekt entsteht.
Die weitere Vorgehensweise wird folgendermaßen sein:
Voraussetzungen für kommunale Vergünstigungen schaffen
Information der Akteure vor Ort: Vereine, Verbände,
Initiativen u.a. als Vorschlagende für die Ehrenamtskarte auf der einen,
Gewerbetreibende als Vergünstigungspartner auf der anderen Seite
Bewerbungsformular ans Ministerium für Generationen,
Familien, Frauen und Integration (MGFFI) versenden
Abschluss der Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte
zwischen dem Land und der Stadt Emmerich am Rhein.
Das Zeitfenster ab Beschluss des Rates bis zur Umsetzung und der damit verbundenen ersten Übergabe der Ehrenamtskarten umfasst etwa sechs Monate.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Folgekosten in späteren
Jahren: Die finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen stehen zur Zeit
noch nicht fest.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Gez.
Der Vorsitzende