Beschlussvorschlag :
Der Rat beschließt die
1. Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein
für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW. S. 380)
hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom folgende Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung vom 19.05.2009 erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan
werden
|
die bisherigen festgesetzten Gesamtertäge EUR |
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf EUR |
Ergebnisplan Erträge Aufwendungen |
52.094.519 51.009.121 |
|
5.130.377 1.118.594 |
46.964.142 49.890.527 |
Finanzplan aus
laufender Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen
Auszahlungen aus
Investitions- und Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen
Auszahlungen |
47.663.507 47.447.280 7.147.627 8.704.073 |
- - |
5.130.377 1.118.594 - - |
42.533.130 46.328.686 7.147.627 8.704.073 |
§ 2
Der bisher festgesetzte
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige festgesetzte
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Die Verringerung der allgemeinen
Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 0 EUR um 2.926.385 EUR erhöht und damit auf 2.926.385
Euro festgesetzt.
§ 5
Der bisher festgesetzte
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§ 6
Die Steuersätze werden nicht
geändert.
§§ 7 – 9
Werden nicht geändert.
Sachdarstellung :
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch für den Haushalt
der Stadt Emmerich am Rhein Auswirkungen gezeigt. Vor allem beim
Gewerbesteueraufkommen sowie bei der Einkommen- und bei der Umsatzsteuer sind
erhebliche Einbrüche zu verzeichnen, die sich in der Verteilmasse neben wenigen
anderen Ansatzveränderungen auf eine Gesamtverschlechterung von 4.011.783 EUR
belaufen. Gegenüber dem Haushaltsplan mit einem ausgewiesen Überschuss von
1.085.398 EUR in der Ergebnisrechnung muss jetzt ein Fehlbedarf von 2.926.385
EUR zum Jahresabschluss 2009 prognostiziert werden. Zu weiteren Einzelheiten
wird auf den der Vorlage beigefügten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung
verwiesen.
Gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW hat die Gemeinde unverzüglich
eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder
Sparmöglichkeit ein erheblicher Jahresfehlbetrag entstehen wird und der
Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden
kann. Eine Änderung der Haushaltssatzung kann nur bis zum Ablauf des
Haushaltsjahres beschlossen werden.
In § 8 der Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist die Grenze der „Erheblichkeit“ auf 2.000.000 EUR festgesetzt. Darüber hinaus ist für den Jahresausgleich § 4 der Haushaltssatzung zu ändern, der bisher zum Haushaltsausgleich keine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage vorsah und nunmehr hierfür eine Entnahme von 2.926.385 EUR erforderlich wird.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Wenigereinnahmen/Verschlechterung
Haushalt 2009 i. H. v. 4.011.783 EUR. Deckung durch Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage
Leitbild :
.
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Gez.
Der Vorsitzende