Betreff
1.Nachtragshaushaltssatzung 2009
Vorlage
02 - 15 0050/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Rat beschließt die

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2009

 

Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW. S. 380) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom           folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 19.05.2009 erlassen:

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

die

bisherigen

festgesetzten

Gesamtertäge

 

 

 

EUR

 

erhöht

um

 

 

 

 

EUR

 

vermindert

um

 

 

 

 

EUR

und damit der

Gesamtbetrag

des

Haushaltsplans

 einschl.

Nachträge

festgesetzt auf

EUR

Ergebnisplan

 

Erträge

Aufwendungen

 

 

52.094.519

51.009.121

 

 

 

 

5.130.377

1.118.594

 

 

46.964.142

49.890.527

Finanzplan

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

 

 

47.663.507

47.447.280

 

 

 

7.147.627

8.704.073

 

 

 

 

 

 

 

 

-

-

 

 

 

 

5.130.377

1.118.594

 

 

 

-

-

 

 

 

 

42.533.130

46.328.686

 

 

 

7.147.627

8.704.073

 

 

§ 2

 

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.

 

§ 3

 

Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

 

§ 4

                       

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 EUR um 2.926.385 EUR erhöht und damit auf 2.926.385 Euro festgesetzt.

§ 5

 

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

 

§ 6

 

Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

§§ 7 – 9

 

Werden nicht geändert.

 

Sachdarstellung :

 

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch für den Haushalt der Stadt Emmerich am Rhein Auswirkungen gezeigt. Vor allem beim Gewerbesteueraufkommen sowie bei der Einkommen- und bei der Umsatzsteuer sind erhebliche Einbrüche zu verzeichnen, die sich in der Verteilmasse neben wenigen anderen Ansatzveränderungen auf eine Gesamtverschlechterung von 4.011.783 EUR belaufen. Gegenüber dem Haushaltsplan mit einem ausgewiesen Überschuss von 1.085.398 EUR in der Ergebnisrechnung muss jetzt ein Fehlbedarf von 2.926.385 EUR zum Jahresabschluss 2009 prognostiziert werden. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den der Vorlage beigefügten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung verwiesen.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Jahresfehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann. Eine Änderung der Haushaltssatzung kann nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres beschlossen werden.

 

In § 8 der Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist die Grenze der „Erheblichkeit“ auf 2.000.000 EUR festgesetzt. Darüber hinaus ist für den Jahresausgleich § 4 der Haushaltssatzung zu ändern, der bisher zum Haushaltsausgleich keine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage vorsah und nunmehr hierfür eine Entnahme von 2.926.385  EUR erforderlich wird.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Wenigereinnahmen/Verschlechterung Haushalt 2009 i. H. v. 4.011.783 EUR. Deckung durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage

 

 

Leitbild :

 

.

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

Gez.

Der Vorsitzende