Betreff
Änderung der Betriebssatzung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein vom 21.12.2005,
hier: 1. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 15 0056/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der  Rat der Stadt Emmerich am Rhein  beschließt,

1. die Begründung  zur Kenntnis zu nehmen und

2. die mit Anlage 1 bezeichnete 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein vom 21.12.2005.

 

Sachdarstellung :

 

Die rechtliche Grundlage der Betriebssatzung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) ist unter Anderem die Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO). Mit Änderungsverordnung vom 5. August 2009 wurde in der Eigenbetriebsverordnung auch der Paragraph 26, der sich mit der Rechenschaft befasst geändert. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind danach bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Die Möglichkeit in der Betriebssatzung einen längeren Zeitraum zu wählen entfällt mit der Änderungsverordnung, so dass eine Änderung der Betriebssatzung notwendig wird.

 

Der § 15 der Betriebssatzung hatte bisher folgenden Wortlaut:

 

Jahresabschluss, Lagebericht, Erfolgsübersicht

 

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsüber­sicht sind bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres vom Betriebsleiter aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Die zukünftige Fassung des § 15 lautet wie folgt:

 

Jahresabschluss, Lagebericht, Erfolgsübersicht

 

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsüber­sicht sind bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres vom Betriebsleiter aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt,  die als Anlage 1 gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) vom 21.12.2005 zu beschließen.

 

 

 

Anlage 1

 

1. Nachtragssatzung vom 16.12.2009 zur Änderung der Betriebssatzung der Kommunalbetriebe

Emmerich am Rhein vom 21.12.2005

 

Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchst. f), 107 Abs. 2, Satz 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW S. 380), in Verbindung mit Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV NRW 2004 S. 644) zuletzt geändert durch Artikel I der Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Gemeindewirtschaftsrechts vom 5. August 2009 (GV.NRW 2009, S. 438) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom           nachfolgende 1. Nachtragssatzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

§ 15 erhält folgende Neufassung:

 

Jahresabschluss, Lagebericht, Erfolgsübersicht

 

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsüber­sicht sind bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres vom Betriebsleiter aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am 1.Januar 2010 in Kraft.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes

Gez.

Der Vorsitzende