hier: 1. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag :
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
1. die
Begründung zur Kenntnis zu nehmen und
2. die mit Anlage 1 bezeichnete 1. Nachtragssatzung zur Änderung
der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein vom 21.12.2005.
Sachdarstellung :
Die rechtliche Grundlage der Betriebssatzung der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) ist unter Anderem die
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO). Mit Änderungsverordnung
vom 5. August 2009 wurde in der Eigenbetriebsverordnung auch der Paragraph 26,
der sich mit der Rechenschaft befasst geändert. Der Jahresabschluss und der
Lagebericht sind danach bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des
Wirtschaftsjahres aufzustellen. Die Möglichkeit in der Betriebssatzung einen
längeren Zeitraum zu wählen entfällt mit der Änderungsverordnung, so dass eine
Änderung der Betriebssatzung notwendig wird.
Der § 15 der Betriebssatzung hatte bisher folgenden
Wortlaut:
Jahresabschluss, Lagebericht,
Erfolgsübersicht
Der Jahresabschluss, der
Lagebericht und die Erfolgsübersicht sind bis zum Ablauf von sechs Monaten
nach Ende des Wirtschaftsjahres vom Betriebsleiter aufzustellen und über den
Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Die zukünftige Fassung des § 15 lautet wie folgt:
Jahresabschluss, Lagebericht,
Erfolgsübersicht
Der Jahresabschluss, der
Lagebericht und die Erfolgsübersicht sind bis zum Ablauf von drei Monaten nach
Ende des Wirtschaftsjahres vom Betriebsleiter aufzustellen und über den
Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Die Betriebsleitung empfiehlt, die als Anlage 1 gekennzeichnete 1.
Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Kommunalbetriebe Emmerich am
Rhein (KBE) vom 21.12.2005 zu beschließen.
Anlage
1
1.
Nachtragssatzung vom 16.12.2009 zur Änderung der Betriebssatzung der
Kommunalbetriebe
Emmerich
am Rhein vom 21.12.2005
Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchst. f), 107 Abs. 2, Satz 2
und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert
durch das Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW S. 380), in Verbindung mit
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom
16.11.2004 (GV NRW 2004 S. 644) zuletzt geändert durch Artikel I der Verordnung
zur Änderung von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des
Gemeindewirtschaftsrechts vom 5. August 2009 (GV.NRW 2009, S. 438) hat der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom nachfolgende 1. Nachtragssatzung
beschlossen:
Artikel
1
§ 15 erhält folgende Neufassung:
Jahresabschluss, Lagebericht,
Erfolgsübersicht
Der Jahresabschluss, der
Lagebericht und die Erfolgsübersicht sind bis zum Ablauf von drei Monaten nach
Ende des Wirtschaftsjahres vom Betriebsleiter aufzustellen und über den Bürgermeister
dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1.Januar 2010 in Kraft.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes
Gez.
Der Vorsitzende