hier: 7. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag :
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt,
1. die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur
Kenntnis zu nehmen
und
2. die mit Anlage 1 gekennzeichnete 7. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung
vom 12.12.1996 zur
Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein
vom 12.12.1996 in der zurzeit gültigen Fassung.
Sachdarstellung :
Die Höhe der
Abwassergebühren wird primär bestimmt durch die zwei Kostenfaktoren:
1. Das
Betriebsführungsentgeld der TWE GmbH und
2. Die
kalkulatorischen Kosten für die Investitionen
In Folge des Anstieges dieser beiden
Faktoren ist die Abwassergebühr zum 01.01.2009 um 9,84 % angehoben worden. Obgleich
bereits bei der Kalkulation und den Planungen für den Wirtschaftsplan 2009 von
einem Rückgang der Einleitungsmenge im Bereich der Großeinleiter ausgegangen
wurde, liegen die voraussichtlichen Abwassermengen für das Jahr 2009 noch um
ca. 90.000 cbm unter dem kalkulatorischen Ansatz. Dies ist eine Folge der
gesamtwirtschaftlichen Situation, die sich in rückläufigen Produktionsmengen
und somit auch geringeren Abwassermengen wiederspiegelt. Insgesamt belaufen sich die Verluste der
Umsatzerlöse bei den Großeinleitern auf ca. 600 T€. Zwar wird für 2010 wieder
mit einem leichten Anstieg der Abwassermenge in diesem Bereich gerechnet, doch
es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Situation schnell grundlegend
ändern wird.
Obwohl die TWE GmbH vor dem Hintergrund
der allgemeinen Preisentwicklung das Betriebsführungsentgeld für 2010 um 2,3 %
(ca. 80 T€) senken wird, werden sich durch die weitere Fertigstellung von
Investitionsmaßnahmen die Aufwendungen für die kalkulatorischen Kosten um ca.
200 T€ erhöhen. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass eine
Gebührenanpassung im Betriebszweig „Abwasser“ unumgänglich ist.
Die Kalkulation der Gebühren im
Abwasserbereich richtet sich im Bezug auf die zu berücksichtigenden Kosten nach
den Vorgaben des KAG. Die Berechnung nach dieser Vorschrift unterscheidet sich
von der kaufmännischen in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für
Abschreibung und Verzinsung, die hier erheblich höher sind als bei der
bilanziellen Darstellung, da u.a. der Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der
tatsächliche Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird. Unter Berücksichtigung
dieses Sachverhaltes wird für das Jahr 2009 zur Zeit sogar ein Defizit von ca.
1,4 MIO € in der gesamten Abwassersparte unterstellt. Dies unterstreicht, dass für
2010 Handlungsbedarf für eine Gebührenanpassung besteht.
Die nachfolgende Kalkulation der
Abwassergebühr nach dem KAG beruht auf dem Prinzip „Kostendeckung“. Danach wäre
eine Anhebung von ca. 18 % der Abwassergebühren notwendig. Eine derartige
Erhöhung lässt sich zur Zeit jedoch aus wirtschaftlichen und politischen
Gründen nicht realisieren. Die Betriebsleitung schlägt daher im Sinne einer
kontinuierlichen Gebührenentwicklung eine Gebührenerhöhung vor, die einen
Normalhaushalt mit ca. 4 % belasten wird.
A) Klärwerksgebühr
B) Kanalbenutzungsgebühr
C) Abwassergebühr, setzt sich aus
A) und B) zusammen
D) Würdigung der
wirtschaftspolitischen Situation
A) Kalkulation der
Klärwerksgebühr
1.) Berechnungsgrundlage
Wassermenge und Schmutzfracht
cbm
kg/CSB
a) Schmutzwasser Haushalte 1.300.000 34,76% 1.105.065
34,10% E 1
b) Schmutzwasser Großeinleiter
680.531 18,19% 1.387.670 42,82% E 2
Schmutzwasser Gesamt 1.980.607 52,95% 2.492.735
76,92 %
Niederschlagswasser: 1.760.000 47,05%
748.000 23,08 % E 3
Summe: 3.740.607 100 % 3.240.7325 100
%
2.) Ansatzfähige Kosten:
Zu Vergleichszwecken ist das
Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2008 mitaufgeführt.
Ist 2008 Kalkulation
2010
2.1 Materialaufwand 3.298.364,77 € 3.380.000,00 € E 4
2.2 Personalaufwand 35.770,10 € 32.000,00 €
2.3 Sonst. betr. Aufwand 68.835,07 € 40.000,00 €
2.4 kalk. Abschreibung 709.787,18 € 750.633,40 € E 5
2.5 kalk. Verzinsung 609.468,58 € 630.735,56 € E 6
2.6 Umlage Verwaltung 132.490,08 € 159.000,00 €
Gesamtkosten:
4.854.715,78 € 4.992.368,96 €
abzügl. Benutzungsentgelt 857.139,75 € 800.000,00 €
abzügl. Anteil Abwassergeb.Großeinl. 80.105,65 € 75.000,00 €
Summe ansatzfähige Kosten: 3.917.470,38 €
4.117.368,96 €
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2008
erhöhen sich die umlagefähigen Kosten um rd. 200 T€ = 5,10 %.
Erläuterungen:
Zu E 1 Bei der
Wassermenge der Haushalte wurde die Entwicklung bis 2008 mit einem geringen
Zuschlag für die weitere Entwicklung veranschlagt.
Es
wurde wie bisher eine durchschnittliche Konzentration von
0,850
kg/CSB je cbm unterstellt. Die Frischwassermenge 2008 betrug 1.323.147 cbm.
Zu E 2 Bei der
Wassermenge der Großeinleiter wurde anhand von einigen exemplarischen Betrieben
die bis September 2009 angefalleneWassermenge auf das gesamte Jahr
hochgerechnet. Da aber für 2010 wieder mit einem leichten Anstieg im Verhältnis
zu 2009 zu rechnen ist, wurde für die Kalkulation ein etwas höherer Wert
berücksichtigt. Es wurde die individuell ermittelte Konzentration (kg CSB/cbm)
veranschlagt.
Zu E 3 Bei der
bebauten/befestigten Fläche wurde die Entwicklung bis 2008 mit einem geringen
Zuschlag für die weitere Entwicklung veranschlagt. Bei der Ermittlung der von
den bebauten/befestigten Flächen abgeleiteten Niederschlagswasser wurde
ebenfalls vom Mittel der letzten fünf Jahre ausgegangen.
2004 853,2 mm
2005 790,3 mm
2006 757,9 mm
2007 1.044,4 mm
2008 857,1 mm
Summe
4.302,9 mm : 5 Jahre = rd. 860,6
mm
Die
Schmutzfrachtkonzentration für Niederschlagswasser beträgt unverändert 0,425
kg/cbm. Insgesamt beträgt die zugrundezulegende befestigte Fläche 2.480.005 qm.
Zu E 4 Die
Betriebsführung in der Abwasserbeseitigung – Bereiche Klärwerk, Kanalnetz und
Fäkalienabfuhr – erfolgt seit dem 01.09.2004 durch die TWE GmbH. Das zu
zahlende Betriebsführungsentgelt wurde in dem zwischen der Stadt Emmerich am
Rhein und der TWE GmbH abgeschlossenen LIMV in einer Summe festgeschrieben. Die
Verteilung nach Kostenstellen erfolgt auf der Grundlage der Kostenstruktur der
TWE GmbH nach den Ist-Zahlen des Jahres 2008.
Der
in dieser Kalkulation veranschlagte Anteil beinhaltet auch die festgelegte
Reduzierung des Betriebsführungsentgeltes der TWE GmbH ab dem 01.01.2010.
Zu E 5 Die Höhe
des jeweiligen Abschreibungsbetrages ergibt sich aus dem
erfassten
Anlagevermögen zum 31.12.2008, sowie der im Wirtschaftsplan 2009 und 2010
aufgeführten weiteren Investitionen.
Zu E 6 Der Betrag
der Verzinsung für diese Kalkulation ermittelt sich auf der Basis des
Anschaffungswertes abzüglich der linearen Abschreibung und gewährter Zuschüsse.
3. Zuordnung des Aufwandes zu den
Parametern Wasser und CSB
Die auf Gebühren zu verteilende Summe
wird zu 23 % dem Parameter Wasser und zu 77 % dem Parameter CSB zugeordnet. Die
Aufteilung erfolgt nach den jeweiligen Investitionsgütern.
Anteil Wasser 23 % 946.994,86 €
Anteil CSB 77 % 3.170.374,10 €
4.117.368,96 €
4. Ermittlung der kostendeckenden
Gebühr
Für Schmutzwasser:
Wassermengenabhängige Gebühr je cbm
zugeord. Kosten 946.994,86 €
Wassermenge 3.740.607 cbm
Gebühr je cbm 0,25 €
Schmutzfrachtabhängige Gebühr kg/CSB/cbm
zugeord. Kosten
3.170.374,10 €
kg CSB 3.240.735
Gebühr kg/CSB 0,98 €
Für normales häusliches Abwasser wird
nach wie vor eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm unterstellt. Dies
ergibt eine Gebühr von
0,83 €/cbm
Für Großeinleiter mit individuell
ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel der Satzung
davon abweichende Gebührensätze.
Für Niederschlagswasser:
Ausgehend von obiger Berechnung ergibt
sich für die Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:
Wassermengenabhängig:
1.760.000 cbm x
0,25 €/cbm = 440.000,00 €
Schmutzfrachtabhängig:
748.000
kg CSB x 0,98 €/kg CSB = 733.040,00 €
Summe: 1.173.040,00 €
Bei 2.480.005 qm bebauter und befestigter Fläche ergibt sich ein
Gebührensatz von
1.173.040,00 € :
2.508.000 qm = 0,47 €/qm
B) Kalkulation der
Kanalbenutzungsgebühr:
1.) Berechnungsgrundlagen
qm cbm
% Erl.
a) Schmutzwasser Haushalte 1.300.076 34,76 E 1
b) Schmutzwasser Großeinleiter 680.531 18,19 E 2
Schmutzwasser gesamt 1.980.607 52,95
c)
Niederschlagswasser 2.480.005 1.760.000 47,05 E 3
Kalkulationsgrundlage 2.480.005 3.740.607 100,00
2.) Ansatzfähige Kosten:
Zu Vergleichszwecken ist das
Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2008 mitaufgeführt.
Ist 2008 Kalkulation
2010
2.1 Materialaufwand 1.456.465,15 €
1.545.000,00 € E 4
2.2 Personalaufwand 35.770,05 € 32.000,00 €
2.3 Sonst. betr. Aufwand 28.304,22 € 32.000,00 €
2.4 kalk. Abschreibung 1.808.312,00 €
1.930.000,00 € E 5
2.5 kalk. Verzinsung 2.071.336,56 €
2.280.000,00 € E 6
2.6 Umlage Verwaltung 132.790,08 € 159.000,00 €
Gesamtkosten: 5.532.978,06 €
5.978.000,00 €
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2008
erhöhen sich die umlagefähigen Kosten um rd. 445 T€ = 8 %.
Hinsichtlich der Erläuterungen wird auf
die Ausführungen unter (A) Kalkulation Klärwerksgebühr verwiesen.
3.) Zuordnung der ansatzfähigen
Kosten:
Die oben ausgewiesenen Gesamtkosten sind
zunächst um den kalkulatorischen Kostenanteil zu verringern, der ausschließlich
durch die Schmutzwasserkanalisation verursacht werden. Es ergibt sich folgende
Berechnung:
Aufwand Insgesamt: 5.978.000,00
€
./. Abschreibung Anteil SW 1.021.912,14
€
./. Verzinsung Anteil SW 1.207.232,99
€
3.748.854,87
€
Die Kosten für die
Mischwasserkanalisation sind nach dem unter 1 aufgeführten Verhältnis
aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:
Für Niederschlagswasser:
3.748.854,87 € davon 47,05 %= 1.763.836,22 €
Für Schmutzwasser:
3.748.854,87 € davon 52,95 % = 1.985.018,65
€
zzgl. Kosten für Schmutzwasser: 2.229.145,13
€
Summe: 4.214.163,78
€
Kosten insgesamt: 5.979.999,00
€
4. Ermittlung der kostendeckenden
Gebühr
Für Schmutzwasser: 4.14.163,78 € / 1.980.607 cbm =gerundet 2,13
€/cbm
Für Niederschlagswasser: 1.763.836,22 € / 2.480.005 qm = 0,71
€/qm
C) Abwassergebühr insgesamt:
Klärwerksgebühr:
Bisher ab 1.1.2010
Wassermengenabhängige Gebühr: 0,25 €/cbm 0,25
€/cbm
Schmutzfrachtabhängige Gebühr: 0,85 €/kg CSB/cbm
0,98 €/kg CSB/cbm
d.h. für häusl. Abwasser
Für Schmutzwasser 0,97 €/cbm 1,08 €/cbm
Für Niederschlagswasser 0,38 €/qm 0,47 €/qm
Kanalbenutzungsgebühr:
Für Schmutzwasser 1,86 €/cbm 2,13 €/cbm
Für
Niederschlagswasser
0,59 €/qm 0,71 €/qm
Zusammenfassung (Normaleinleiter) Erhöhung
in %
Für
Schmutzwasser 2,83
€/cbm 3,21
€/cbm 13,42
Für
Niederschlagswasser 0,97
€/qm 1,18
€/qm 21,65
D) Würdigung der
wirtschaftspolitischen Situation
Das KAG verlangt bei der Kostenrechnung
eine gleichförmige Anpassung der Gebühren zur Deckung der anfallenden Kosten.
Bereits bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 hat sich, wie auch in der
Kalkulation für 2010 eine notwendige Gebührenerhöhung von 18 % für die
Abwassergebühren ergeben. Für das Jahr 2009 hat der Rat der Stadt Emmerich zu
Gunsten der Bürger nur eine Erhöhung von 9,84 % beschlossen. Mit diesem
Beschluss wurde dokumentiert, dass eine Anpassung der Gebühren der nach KAG
berechneten Sätze nicht gewünscht ist und stattdessen eine geringe aber
kontinuierliche Anpassung vorgenommen werden soll.
Bei einer Gebührenerhöhung von 4 %
ergeben sich folgende Abwassergebühren:
Bisher plus 4 %
Klärwerksgebühr:
Wassermengenabhängige Gebühr: 0,25 €/cbm 0,25
€/cbm
Schmutzfrachtabhängige Gebühr: 0,85 €/kg CSB/cbm
0,89 €/kg CSB/cbm
d.h. für häusl. Abwasser
Für Schmutzwasser 0,97 €/cbm 1,01 €/cbm
Für Niederschlagswasser 0,38 €/qm 0,40 €/qm
Kanalbenutzungsgebühr:
Für Schmutzwasser 1,86 €/cbm 1,93 €/cbm
Für Niederschlagswasser 0,59 €/qm 0,61 €/qm
Zusammenfassung (Normaleinleiter) Erhöhung
in %
Für
Schmutzwasser 2,83
€/cbm 2,94
€/cbm 3,88
Für
Niederschlagswasser 0,97
€/qm 1,01
€/qm 4,12
Vergleichsberechnung für
Musterhaushalt
4-Personenhaushalt – 160 cbm
Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche
Klärwerksgebühr Bisher
plus 4 %
Für 160 cbm 155,20 € 161,60 €
Für 150 qm 57,00 € 60,00
€
Kanalbenutzungsgebühr:
Für 160 cbm 297,60 € 308,80 €
Für 150 qm 88,50 € 91,50 €
Summe: 598,30
€ 621,90 €
Differenz: 23,60
€
Dies entspricht 3,95 %
Die Betriebsleitung empfiehlt die
Kalkulation der Gebühren zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1
gekennzeichnete 7. Nachtragssatzung der Gebührensatzung vom 12.12.1996 zur
Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996 zu beschließen.
Anlage
7. Nachtragssatzung vom 16.12.2009
zur Gebührensatzung vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich
am Rhein vom 12. 12.1996.
Aufgrund der §§ 7 und 8 in Verbindung
mit § 41 Abs. 1 Satz 2 f und 76 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) , zuletzt geändert durch
Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW S. 380), der §§ 64 und 65 des Wassergesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen – LWG – vom 25.06.1995 (GV NW S. 926), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GV NW S. 708 ff), der §§ 1 und 9 Abs. 1
bis 3 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer
(Abwasserabgabengesetz) vom 18.01.2005 (BGBL S. 114) sowie der §§ 4, 6 und 7
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom
21.10.1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW
S. 394) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am folgende 7.
Nachtragssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 5
Gebühren- und
Abgabensatz
Der § 5 Abs. 1 bis 3 erhält
folgende Neufassung:
(1) Die Gebührensätze für die Inanspruchnahme
der städt. Abwasseranlage
(ohne Klärwerk) betragen
a) je
cbm Schmutzwasser 1,93
€
b) je
qm angeschlossener Grundstücksfläche 0,61
€
(2) Die Gebührensätze für die Inanspruchnahme
des städt. Klärwerkes betragen
a) je
cbm Schmutzwasser 1,01
€
b) je
qm angeschlossener Grundstücksfläche 0,40
€
Es wird bei Abwasser aus Haushaltungen
und Kleinbetrieben von 850 mg/l und bei
Niederschlagswasser von 425 mg/l in der durchmischten Probe ausgegangen.
(3) Bei Großeinleitern im Sinne des § 4 Abs.
4 dieser Satzung erhebt die Stadt
aufgrund von abweichend festgelegten
oder durch Abwasseruntersuchungen
gemessenen CSB-Konzentrationen für
die Inanspruchnahme des städt.
Klärwerks eine
wasserabhängige
Gebühr von 0,25 €/cbm Abwasser
schmutzfrachtabhängige
Gebühr von 0,89 €/kg CSB x kg/CSB/cbm
Für
Niederschlagswasser wird von 425 mg CSB/l in der durchmischten Probe
ausgegangen.
Die Abwasseruntersuchungen werden von der Stadt Emmerich
am
Rhein – auch auf Antrag des Betriebes – veranlasst. Die Kosten der Unter-
suchung
trägt bei einer erstmaligen und niedrigeren Einstufung die Stadt, bei
höheren
Einstufungen der Gebührenpflichtige und bei gleichbleibender
Einstufung
der Veranlasser der Untersuchung.
Die
Stadt bestimmt Art, Anzahl und Zeitpunkt der Untersuchungen, wobei men-
genabhängige
Tagesmischproben entnommen werden.
Sofern
mengenmäßige Proben nicht entnommen werden können, werden
zeitabhängige
Tagesmischproben genommen. Als CSB wird das arithmetische
Mittel
aller Messungen innerhalb eines Erhebungszeitraumes zugrunde gelegt.
Der
so ermittelte CSB gilt für das Jahr, in dem die geänderte Konzentration
(CSB)
festgestellt wurde.
Artikel 2
§ 9
Inkrafttreten
Diese 7. Nachtragssatzung tritt am
01.01.2010 in Kraft. Die
Höhe der Abwassergebühren wird primär bestimmt durch die zwei Kostenfaktoren:
1. Das
Betriebsführungsentgeld der TWE GmbH und
2. Die
kalkulatorischen Kosten für die Investitionen
In Folge des Anstieges dieser beiden Faktoren ist die
Abwassergebühr zum 01.01.2009 um 9,84 % angehoben worden. Obgleich bereits bei
der Kalkulation und den Planungen für den Wirtschaftsplan 2009 von einem
Rückgang der Einleitungsmenge im Bereich der Großeinleiter ausgegangen wurde,
liegen die voraussichtlichen Abwassermengen für das Jahr 2009 noch um ca.
90.000 cbm unter dem kalkulatorischen Ansatz. Dies ist eine Folge der
gesamtwirtschaftlichen Situation, die sich in rückläufigen Produktionsmengen
und somit auch geringeren Abwassermengen wiederspiegelt. Insgesamt belaufen sich die Verluste der
Umsatzerlöse bei den Großeinleitern auf ca. 600 T€. Zwar wird für 2010 wieder
mit einem leichten Anstieg der Abwassermenge in diesem Bereich gerechnet, doch
es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Situation schnell grundlegend
ändern wird.
Obwohl die TWE GmbH vor dem Hintergrund der allgemeinen
Preisentwicklung das Betriebsführungsentgeld für 2010 um 2,3 % (ca. 80 T€)
senken wird, werden sich durch die weitere Fertigstellung von
Investitionsmaßnahmen die Aufwendungen für die kalkulatorischen Kosten um ca.
200 T€ erhöhen. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass eine
Gebührenanpassung im Betriebszweig „Abwasser“ unumgänglich ist.
Die Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich richtet sich
im Bezug auf die zu berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben des KAG. Die
Berechnung nach dieser Vorschrift unterscheidet sich von der kaufmännischen in
erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung,
die hier erheblich höher sind als bei der bilanziellen Darstellung, da u.a. der
Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche Anschaffungswert zu
Grunde gelegt wird. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes wird für das
Jahr 2009 zur Zeit sogar ein Defizit von ca. 1,4 MIO € in der gesamten
Abwassersparte unterstellt. Dies unterstreicht, dass für 2010 Handlungsbedarf
für eine Gebührenanpassung besteht.
Die nachfolgende Kalkulation der Abwassergebühr nach dem KAG
beruht auf dem Prinzip „Kostendeckung“. Danach wäre eine Anhebung von ca. 18 %
der Abwassergebühren notwendig. Eine derartige Erhöhung lässt sich zur Zeit
jedoch aus wirtschaftlichen und politischen Gründen nicht realisieren. Die
Betriebsleitung schlägt daher im Sinne einer kontinuierlichen
Gebührenentwicklung eine Gebührenerhöhung vor, die einen Normalhaushalt mit ca.
4 % belasten wird.
A) Klärwerksgebühr
B) Kanalbenutzungsgebühr
C) Abwassergebühr, setzt sich aus A) und B) zusammen
D) Würdigung der wirtschaftspolitischen Situation
A) Kalkulation der Klärwerksgebühr
1.) Berechnungsgrundlage Wassermenge und Schmutzfracht
cbm
kg/CSB
a) Schmutzwasser Haushalte 1.300.000 34,76% 1.105.065
34,10% E 1
b) Schmutzwasser Großeinleiter 680.531 18,19% 1.387.670 42,82% E 2
Schmutzwasser Gesamt 1.980.607 52,95% 2.492.735
76,92 %
Niederschlagswasser: 1.760.000 47,05%
748.000 23,08 % E 3
Summe: 3.740.607 100 % 3.240.7325 100
%
2.) Ansatzfähige Kosten:
Zu Vergleichszwecken ist das Jahresergebnis für das
Wirtschaftsjahr 2008 mitaufgeführt.
Ist 2008 Kalkulation
2010
2.1 Materialaufwand 3.298.364,77
€ 3.380.000,00 € E 4
2.2 Personalaufwand 35.770,10 € 32.000,00 €
2.3 Sonst. betr. Aufwand 68.835,07 € 40.000,00 €
2.4 kalk. Abschreibung 709.787,18 € 750.633,40 € E 5
2.5 kalk. Verzinsung 609.468,58 € 630.735,56 € E 6
2.6 Umlage Verwaltung 132.490,08 € 159.000,00 €
Gesamtkosten: 4.854.715,78 €
4.992.368,96 €
abzügl. Benutzungsentgelt 857.139,75 € 800.000,00 €
abzügl. Anteil Abwassergeb.Großeinl. 80.105,65 € 75.000,00 €
Summe ansatzfähige Kosten: 3.917.470,38
€ 4.117.368,96 €
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2008 erhöhen sich die
umlagefähigen Kosten um rd. 200 T€ =
5,10 %.
Erläuterungen:
Zu E 1 Bei der Wassermenge der Haushalte
wurde die Entwicklung bis 2008 mit einem geringen Zuschlag für die weitere
Entwicklung veranschlagt.
Es wurde wie bisher eine
durchschnittliche Konzentration von
0,850 kg/CSB je cbm
unterstellt. Die Frischwassermenge 2008 betrug 1.323.147 cbm.
Zu E 2 Bei der Wassermenge der
Großeinleiter wurde anhand von einigen exemplarischen Betrieben die bis
September 2009 angefalleneWassermenge auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Da
aber für 2010 wieder mit einem leichten Anstieg im Verhältnis zu 2009 zu
rechnen ist, wurde für die Kalkulation ein etwas höherer Wert berücksichtigt.
Es wurde die individuell ermittelte Konzentration (kg CSB/cbm) veranschlagt.
Zu E 3 Bei der bebauten/befestigten Fläche
wurde die Entwicklung bis 2008 mit einem geringen Zuschlag für die weitere
Entwicklung veranschlagt. Bei der Ermittlung der von den bebauten/befestigten
Flächen abgeleiteten Niederschlagswasser wurde ebenfalls vom Mittel der letzten
fünf Jahre ausgegangen.
2004 853,2 mm
2005 790,3 mm
2006 757,9 mm
2007 1.044,4 mm
2008 857,1 mm
Summe 4.302,9 mm : 5 Jahre
= rd. 860,6 mm
Die
Schmutzfrachtkonzentration für Niederschlagswasser beträgt unverändert 0,425
kg/cbm. Insgesamt beträgt die zugrundezulegende befestigte Fläche 2.480.005 qm.
Zu E 4 Die Betriebsführung in der
Abwasserbeseitigung – Bereiche Klärwerk, Kanalnetz und Fäkalienabfuhr – erfolgt
seit dem 01.09.2004 durch die TWE GmbH. Das zu zahlende Betriebsführungsentgelt
wurde in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der TWE GmbH
abgeschlossenen LIMV in einer Summe festgeschrieben. Die Verteilung nach
Kostenstellen erfolgt auf der Grundlage der Kostenstruktur der TWE GmbH nach
den Ist-Zahlen des Jahres 2008.
Der in dieser
Kalkulation veranschlagte Anteil beinhaltet auch die festgelegte Reduzierung
des Betriebsführungsentgeltes der TWE GmbH ab dem 01.01.2010.
Zu E 5 Die Höhe des jeweiligen
Abschreibungsbetrages ergibt sich aus dem
erfassten Anlagevermögen
zum 31.12.2008, sowie der im Wirtschaftsplan 2009 und 2010 aufgeführten
weiteren Investitionen.
Zu E 6 Der Betrag der Verzinsung für diese
Kalkulation ermittelt sich auf der Basis des Anschaffungswertes abzüglich der
linearen Abschreibung und gewährter Zuschüsse.
3. Zuordnung des Aufwandes zu den Parametern Wasser und CSB
Die auf Gebühren zu verteilende Summe wird zu 23 % dem
Parameter Wasser und zu 77 % dem Parameter CSB zugeordnet. Die Aufteilung
erfolgt nach den jeweiligen Investitionsgütern.
Anteil Wasser 23 % 946.994,86 €
Anteil CSB 77
%
3.170.374,10 €
4.117.368,96 €
4. Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser:
Wassermengenabhängige Gebühr je cbm
zugeord. Kosten 946.994,86
€
Wassermenge 3.740.607 cbm
Gebühr je cbm 0,25 €
Schmutzfrachtabhängige Gebühr kg/CSB/cbm
zugeord. Kosten 3.170.374,10 €
kg CSB 3.240.735
Gebühr kg/CSB 0,98 €
Für normales häusliches Abwasser wird nach wie vor eine
Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm unterstellt. Dies ergibt eine
Gebühr von
0,83 €/cbm
Für Großeinleiter mit individuell ermittelten Schmutzfrachten
ergeben sich nach der Berechnungsformel der Satzung davon abweichende
Gebührensätze.
Für Niederschlagswasser:
Ausgehend von obiger Berechnung ergibt sich für die
Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:
Wassermengenabhängig:
1.760.000 cbm x 0,25 €/cbm =
440.000,00 €
Schmutzfrachtabhängig:
748.000 kg
CSB x 0,98 €/kg CSB = 733.040,00 €
Summe: 1.173.040,00 €
Bei 2.480.005 qm bebauter und befestigter Fläche ergibt sich ein Gebührensatz
von
1.173.040,00 €
: 2.508.000 qm = 0,47 €/qm
B) Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühr:
1.) Berechnungsgrundlagen
qm cbm
% Erl.
a) Schmutzwasser Haushalte 1.300.076 34,76 E 1
b) Schmutzwasser Großeinleiter
680.531 18,19 E 2
Schmutzwasser gesamt 1.980.607 52,95
c) Niederschlagswasser 2.480.005 1.760.000 47,05 E 3
Kalkulationsgrundlage 2.480.005 3.740.607 100,00
2.) Ansatzfähige Kosten:
Zu Vergleichszwecken ist das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr
2008 mitaufgeführt.
Ist 2008 Kalkulation
2010
2.1 Materialaufwand 1.456.465,15
€ 1.545.000,00 € E 4
2.2 Personalaufwand 35.770,05 € 32.000,00 €
2.3 Sonst. betr. Aufwand 28.304,22 € 32.000,00 €
2.4 kalk. Abschreibung 1.808.312,00
€ 1.930.000,00 € E 5
2.5 kalk. Verzinsung 2.071.336,56
€ 2.280.000,00 € E 6
2.6 Umlage Verwaltung 132.790,08 € 159.000,00 €
Gesamtkosten: 5.532.978,06
€ 5.978.000,00 €
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2008 erhöhen sich die
umlagefähigen Kosten um rd. 445 T€ = 8 %.
Hinsichtlich der Erläuterungen wird auf die Ausführungen
unter (A) Kalkulation Klärwerksgebühr verwiesen.
3.) Zuordnung der ansatzfähigen Kosten:
Die oben ausgewiesenen Gesamtkosten sind zunächst um den
kalkulatorischen Kostenanteil zu verringern, der ausschließlich durch die
Schmutzwasserkanalisation verursacht werden. Es ergibt sich folgende
Berechnung:
Aufwand Insgesamt: 5.978.000,00
€
./. Abschreibung Anteil SW 1.021.912,14
€
./. Verzinsung Anteil SW 1.207.232,99
€
3.748.854,87
€
Die Kosten für die Mischwasserkanalisation sind nach dem
unter 1 aufgeführten Verhältnis aufzuteilen. Es ergeben sich folgende
Kostenanteile:
Für Niederschlagswasser:
3.748.854,87 € davon 47,05 %= 1.763.836,22 €
Für Schmutzwasser:
3.748.854,87 €
davon 52,95 % = 1.985.018,65 €
zzgl. Kosten für Schmutzwasser: 2.229.145,13 €
Summe: 4.214.163,78
€
Kosten insgesamt: 5.979.999,00
€
4. Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser: 4.14.163,78
€ / 1.980.607 cbm =gerundet 2,13 €/cbm
Für Niederschlagswasser: 1.763.836,22
€ / 2.480.005 qm = 0,71 €/qm
C) Abwassergebühr insgesamt:
Klärwerksgebühr:
Bisher ab 1.1.2010
Wassermengenabhängige Gebühr: 0,25 €/cbm 0,25 €/cbm
Schmutzfrachtabhängige Gebühr: 0,85 €/kg CSB/cbm 0,98 €/kg CSB/cbm
d.h. für häusl. Abwasser
Für Schmutzwasser 0,97
€/cbm 1,08 €/cbm
Für Niederschlagswasser 0,38
€/qm 0,47 €/qm
Kanalbenutzungsgebühr:
Für Schmutzwasser 1,86
€/cbm 2,13 €/cbm
Für Niederschlagswasser 0,59 €/qm 0,71 €/qm
Zusammenfassung (Normaleinleiter) Erhöhung
in %
Für Schmutzwasser 2,83 €/cbm 3,21 €/cbm 13,42
Für Niederschlagswasser 0,97 €/qm 1,18 €/qm 21,65
D) Würdigung der wirtschaftspolitischen Situation
Das KAG verlangt bei der Kostenrechnung eine gleichförmige
Anpassung der Gebühren zur Deckung der anfallenden Kosten. Bereits bei der Gebührenkalkulation
für das Jahr 2009 hat sich, wie auch in der Kalkulation für 2010 eine
notwendige Gebührenerhöhung von 18 % für die Abwassergebühren ergeben. Für das
Jahr 2009 hat der Rat der Stadt Emmerich zu Gunsten der Bürger nur eine
Erhöhung von 9,84 % beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde dokumentiert, dass
eine Anpassung der Gebühren der nach KAG berechneten Sätze nicht gewünscht ist
und stattdessen eine geringe aber kontinuierliche Anpassung vorgenommen werden
soll.
Bei einer Gebührenerhöhung von 4 % ergeben sich folgende
Abwassergebühren:
Bisher plus 4 %
Klärwerksgebühr:
Wassermengenabhängige Gebühr: 0,25 €/cbm 0,25 €/cbm
Schmutzfrachtabhängige Gebühr: 0,85 €/kg CSB/cbm 0,89 €/kg CSB/cbm
d.h. für häusl. Abwasser
Für Schmutzwasser 0,97
€/cbm 1,01 €/cbm
Für Niederschlagswasser 0,38
€/qm 0,40 €/qm
Kanalbenutzungsgebühr:
Für Schmutzwasser 1,86
€/cbm 1,93 €/cbm
Für Niederschlagswasser
0,59 €/qm 0,61 €/qm
Zusammenfassung (Normaleinleiter) Erhöhung
in %
Für Schmutzwasser 2,83 €/cbm 2,94 €/cbm 3,88
Für Niederschlagswasser 0,97 €/qm 1,01 €/qm 4,12
Vergleichsberechnung für Musterhaushalt
4-Personenhaushalt – 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm
befestigte Fläche
Klärwerksgebühr Bisher plus 4 %
Für 160 cbm 155,20
€ 161,60 €
Für 150 qm 57,00 € 60,00
€
Kanalbenutzungsgebühr:
Für 160 cbm 297,60
€ 308,80 €
Für 150 qm 88,50 € 91,50 €
Summe: 598,30
€ 621,90 €
Differenz: 23,60
€
Dies entspricht 3,95
%
Die Betriebsleitung empfiehlt die Kalkulation der Gebühren
zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 7. Nachtragssatzung
der Gebührensatzung vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich
am Rhein vom 12.12.1996 zu beschließen.
Anlage
7. Nachtragssatzung vom 16.12.2009 zur Gebührensatzung vom
12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.
12.1996.
Aufgrund der §§ 7 und 8 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2
f und 76 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
14.07.1994 (GV NW S. 666) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW
S. 380), der §§ 64 und 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen –
LWG – vom 25.06.1995 (GV NW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom
11.12.2007 (GV NW S. 708 ff), der §§ 1 und 9 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über
Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz) vom
18.01.2005 (BGBL S. 114) sowie der §§ 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW S. 394) hat der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am folgende 7.
Nachtragssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 5
Gebühren- und Abgabensatz
Der § 5 Abs. 1 bis 3 erhält folgende Neufassung:
(1) Die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der städt.
Abwasseranlage
(ohne
Klärwerk) betragen
a) je cbm Schmutzwasser 1,93
€
b) je qm angeschlossener Grundstücksfläche 0,61 €
(2) Die Gebührensätze für die Inanspruchnahme des städt.
Klärwerkes betragen
a)
je cbm Schmutzwasser 1,01
€
b) je qm angeschlossener Grundstücksfläche 0,40 €
Es
wird bei Abwasser aus Haushaltungen und Kleinbetrieben von 850 mg/l und bei Niederschlagswasser von 425 mg/l in
der durchmischten Probe ausgegangen.
(3) Bei Großeinleitern im Sinne des § 4 Abs. 4 dieser Satzung
erhebt die Stadt
aufgrund
von abweichend festgelegten oder durch Abwasseruntersuchungen
gemessenen
CSB-Konzentrationen für die Inanspruchnahme des städt.
Klärwerks
eine
wasserabhängige Gebühr von 0,25 €/cbm Abwasser
schmutzfrachtabhängige
Gebühr von 0,89 €/kg CSB x kg/CSB/cbm
Für
Niederschlagswasser wird von 425 mg CSB/l in der durchmischten Probe
ausgegangen.
Die Abwasseruntersuchungen werden von der Stadt Emmerich
am
Rhein – auch auf Antrag des Betriebes – veranlasst. Die Kosten der Unter-
suchung
trägt bei einer erstmaligen und niedrigeren Einstufung die Stadt, bei
höheren
Einstufungen der Gebührenpflichtige und bei gleichbleibender
Einstufung
der Veranlasser der Untersuchung.
Die
Stadt bestimmt Art, Anzahl und Zeitpunkt der Untersuchungen, wobei men-
genabhängige
Tagesmischproben entnommen werden.
Sofern
mengenmäßige Proben nicht entnommen werden können, werden
zeitabhängige
Tagesmischproben genommen. Als CSB wird das arithmetische
Mittel
aller Messungen innerhalb eines Erhebungszeitraumes zugrunde gelegt.
Der
so ermittelte CSB gilt für das Jahr, in dem die geänderte Konzentration
(CSB)
festgestellt wurde.
Artikel 2
§ 9
Inkrafttreten
Diese 7. Nachtragssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes. Kapitel 3.1
Gez.
Der Vorsitzende