Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996,
hier: 7. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 15 0057/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,

1. die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis zu nehmen

    und

2. die mit Anlage 1 gekennzeichnete 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung 

    vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein     

    vom 12.12.1996 in der zurzeit gültigen Fassung.

Sachdarstellung :

 

Die Höhe der Abwassergebühren wird primär bestimmt durch die zwei Kostenfaktoren:

1.         Das Betriebsführungsentgeld der TWE GmbH und

2.         Die kalkulatorischen Kosten für die Investitionen

 

In Folge des Anstieges dieser beiden Faktoren ist die Abwassergebühr zum 01.01.2009 um 9,84 % angehoben worden. Obgleich bereits bei der Kalkulation und den Planungen für den Wirtschaftsplan 2009 von einem Rückgang der Einleitungsmenge im Bereich der Großeinleiter ausgegangen wurde, liegen die voraussichtlichen Abwassermengen für das Jahr 2009 noch um ca. 90.000 cbm unter dem kalkulatorischen Ansatz. Dies ist eine Folge der gesamtwirtschaftlichen Situation, die sich in rückläufigen Produktionsmengen und somit auch geringeren Abwassermengen wiederspiegelt.  Insgesamt belaufen sich die Verluste der Umsatzerlöse bei den Großeinleitern auf ca. 600 T€. Zwar wird für 2010 wieder mit einem leichten Anstieg der Abwassermenge in diesem Bereich gerechnet, doch es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Situation schnell grundlegend ändern wird.

Obwohl die TWE GmbH vor dem Hintergrund der allgemeinen Preisentwicklung das Betriebsführungsentgeld für 2010 um 2,3 % (ca. 80 T€) senken wird, werden sich durch die weitere Fertigstellung von Investitionsmaßnahmen die Aufwendungen für die kalkulatorischen Kosten um ca. 200 T€ erhöhen. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass eine Gebührenanpassung im Betriebszweig „Abwasser“ unumgänglich ist.

Die Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich richtet sich im Bezug auf die zu berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben des KAG. Die Berechnung nach dieser Vorschrift unterscheidet sich von der kaufmännischen in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung, die hier erheblich höher sind als bei der bilanziellen Darstellung, da u.a. der Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes wird für das Jahr 2009 zur Zeit sogar ein Defizit von ca. 1,4 MIO € in der gesamten Abwassersparte unterstellt. Dies unterstreicht, dass für 2010 Handlungsbedarf für eine Gebührenanpassung besteht.

Die nachfolgende Kalkulation der Abwassergebühr nach dem KAG beruht auf dem Prinzip „Kostendeckung“. Danach wäre eine Anhebung von ca. 18 % der Abwassergebühren notwendig. Eine derartige Erhöhung lässt sich zur Zeit jedoch aus wirtschaftlichen und politischen Gründen nicht realisieren. Die Betriebsleitung schlägt daher im Sinne einer kontinuierlichen Gebührenentwicklung eine Gebührenerhöhung vor, die einen Normalhaushalt mit ca. 4 % belasten wird.

 

A) Klärwerksgebühr

 

B) Kanalbenutzungsgebühr

 

C) Abwassergebühr, setzt sich aus A) und B) zusammen

 

D) Würdigung der wirtschaftspolitischen Situation

 

A) Kalkulation der Klärwerksgebühr

1.) Berechnungsgrundlage Wassermenge und Schmutzfracht

                                                                  cbm                                                      kg/CSB

 

a) Schmutzwasser Haushalte          1.300.000              34,76%                  1.105.065          34,10%      E 1

b) Schmutzwasser Großeinleiter        680.531              18,19%                  1.387.670          42,82%      E 2

Schmutzwasser Gesamt                   1.980.607              52,95%                 2.492.735          76,92 %

Niederschlagswasser:                      1.760.000              47,05%                    748.000           23,08 %    E 3

 

Summe:                                                                3.740.607              100    %                 3.240.7325           100  %

2.) Ansatzfähige Kosten:

Zu Vergleichszwecken ist das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2008 mitaufgeführt.

 

                                                                            Ist 2008                   Kalkulation 2010

2.1 Materialaufwand                            3.298.364,77 €               3.380.000,00 €         E 4

2.2 Personalaufwand                              35.770,10 €                     32.000,00 €

2.3 Sonst. betr. Aufwand                        68.835,07 €                     40.000,00 €

2.4 kalk. Abschreibung                          709.787,18 €                   750.633,40 €         E 5

2.5 kalk. Verzinsung                              609.468,58 €                   630.735,56 €         E 6

2.6 Umlage Verwaltung                         132.490,08 €                   159.000,00 €

Gesamtkosten:                                  4.854.715,78 €    4.992.368,96 €

abzügl. Benutzungsentgelt                    857.139,75 €                  800.000,00 €        

abzügl. Anteil Abwassergeb.Großeinl.     80.105,65 €                    75.000,00 €

Summe ansatzfähige Kosten:                        3.917.470,38 €               4.117.368,96 €

 

Im Vergleich zum Jahresabschluss 2008 erhöhen sich die umlagefähigen Kosten um rd. 200  T€ = 5,10 %.

 

 

Erläuterungen:

Zu E 1             Bei der Wassermenge der Haushalte wurde die Entwicklung bis 2008 mit einem geringen Zuschlag für die weitere Entwicklung veranschlagt.

                        Es wurde wie bisher eine durchschnittliche Konzentration von

                        0,850 kg/CSB je cbm unterstellt. Die Frischwassermenge 2008 betrug                       1.323.147 cbm.

Zu E 2             Bei der Wassermenge der Großeinleiter wurde anhand von einigen exemplarischen Betrieben die bis September 2009 angefalleneWassermenge auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Da aber für 2010 wieder mit einem leichten Anstieg im Verhältnis zu 2009 zu rechnen ist, wurde für die Kalkulation ein etwas höherer Wert berücksichtigt. Es wurde die individuell ermittelte Konzentration (kg CSB/cbm) veranschlagt.  

                  

 

Zu E 3             Bei der bebauten/befestigten Fläche wurde die Entwicklung bis 2008 mit einem geringen Zuschlag für die weitere Entwicklung veranschlagt. Bei der Ermittlung der von den bebauten/befestigten Flächen abgeleiteten Niederschlagswasser wurde ebenfalls vom Mittel der letzten fünf Jahre ausgegangen.

                        2004                             853,2 mm

                        2005                             790,3 mm

                        2006                             757,9 mm

                        2007                          1.044,4 mm

                        2008                             857,1 mm

Summe                           4.302,9 mm : 5 Jahre =  rd. 860,6 mm

                       

                        Die Schmutzfrachtkonzentration für Niederschlagswasser beträgt unverändert 0,425 kg/cbm. Insgesamt beträgt die zugrundezulegende befestigte Fläche 2.480.005 qm.

Zu E 4             Die Betriebsführung in der Abwasserbeseitigung – Bereiche Klärwerk, Kanalnetz und Fäkalienabfuhr – erfolgt seit dem 01.09.2004 durch die TWE GmbH. Das zu zahlende Betriebsführungsentgelt wurde in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der TWE GmbH abgeschlossenen LIMV in einer Summe festgeschrieben. Die Verteilung nach Kostenstellen erfolgt auf der Grundlage der Kostenstruktur der TWE GmbH nach den Ist-Zahlen des Jahres 2008.

                        Der in dieser Kalkulation veranschlagte Anteil beinhaltet auch die festgelegte Reduzierung des Betriebsführungsentgeltes der TWE GmbH ab dem 01.01.2010.

 

Zu E 5             Die Höhe des jeweiligen Abschreibungsbetrages ergibt sich aus dem

                        erfassten Anlagevermögen zum 31.12.2008, sowie der im Wirtschaftsplan 2009 und 2010 aufgeführten weiteren  Investitionen.

 

Zu E 6             Der Betrag der Verzinsung für diese Kalkulation ermittelt sich auf der Basis des Anschaffungswertes abzüglich der linearen Abschreibung und gewährter Zuschüsse.

 

3. Zuordnung des Aufwandes zu den Parametern Wasser und CSB

Die auf Gebühren zu verteilende Summe wird zu 23 % dem Parameter Wasser und zu 77 % dem Parameter CSB zugeordnet. Die Aufteilung erfolgt nach den jeweiligen Investitionsgütern.

Anteil Wasser            23 %                                946.994,86 €

Anteil CSB                   77 %                             3.170.374,10 €

                                                                                     4.117.368,96 €

 

4. Ermittlung der kostendeckenden Gebühr

Für Schmutzwasser:

 

Wassermengenabhängige Gebühr je cbm

zugeord. Kosten                     946.994,86 €

Wassermenge                                      3.740.607 cbm

Gebühr je cbm                                              0,25 €

 

Schmutzfrachtabhängige Gebühr kg/CSB/cbm

 

zugeord. Kosten                    3.170.374,10 €

kg CSB                                         3.240.735

Gebühr kg/CSB                                     0,98 €

 

Für normales häusliches Abwasser wird nach wie vor eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm unterstellt. Dies ergibt eine Gebühr von

                                                                  0,83 €/cbm

Für Großeinleiter mit individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel der Satzung davon abweichende Gebührensätze.

 

Für Niederschlagswasser:

Ausgehend von obiger Berechnung ergibt sich für die Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:

 

Wassermengenabhängig:

1.760.000 cbm   x    0,25 €/cbm       =                                     440.000,00 €

Schmutzfrachtabhängig:

748.000 kg CSB        x         0,98 €/kg CSB               =         733.040,00 €

 

Summe:                                                                    1.173.040,00 €

 

Bei 2.480.005 qm bebauter und  befestigter Fläche ergibt sich ein Gebührensatz von

1.173.040,00 €    :    2.508.000 qm                             =             0,47 €/qm

           

B) Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühr:

 

1.) Berechnungsgrundlagen

                                                                        qm                   cbm                                %      Erl.

 

a) Schmutzwasser Haushalte                                       1.300.076                 34,76   E 1

b) Schmutzwasser Großeinleiter                                       680.531                18,19   E 2

Schmutzwasser gesamt                                                1.980.607                 52,95              

 

c) Niederschlagswasser                      2.480.005          1.760.000                 47,05   E 3

 

Kalkulationsgrundlage                      2.480.005          3.740.607            100,00

 

2.) Ansatzfähige Kosten:

Zu Vergleichszwecken ist das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2008 mitaufgeführt.

                                                                            Ist 2008                   Kalkulation 2010

 

2.1 Materialaufwand                            1.456.465,15 €               1.545.000,00 €         E 4

2.2 Personalaufwand                              35.770,05 €                     32.000,00 €

2.3 Sonst. betr. Aufwand                        28.304,22 €                     32.000,00 €

2.4 kalk. Abschreibung                        1.808.312,00 €               1.930.000,00 €         E 5

2.5 kalk. Verzinsung                            2.071.336,56 €               2.280.000,00 €         E 6

2.6 Umlage Verwaltung                          132.790,08 €                  159.000,00 €

Gesamtkosten:                                   5.532.978,06 €               5.978.000,00 €

                                               

Im Vergleich zum Jahresabschluss 2008 erhöhen sich die umlagefähigen Kosten um rd. 445 T€ = 8 %.

 

Hinsichtlich der Erläuterungen wird auf die Ausführungen unter (A) Kalkulation Klärwerksgebühr verwiesen.

 

3.) Zuordnung der ansatzfähigen Kosten:

 

Die oben ausgewiesenen Gesamtkosten sind zunächst um den kalkulatorischen Kostenanteil zu verringern, der ausschließlich durch die Schmutzwasserkanalisation verursacht werden. Es ergibt sich folgende Berechnung:

Aufwand Insgesamt:                                       5.978.000,00 €

./. Abschreibung Anteil SW                             1.021.912,14 €

./. Verzinsung Anteil SW                                 1.207.232,99 €

                                                                        3.748.854,87 €

Die Kosten für die Mischwasserkanalisation sind nach dem unter 1 aufgeführten Verhältnis aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:

 

Für Niederschlagswasser:

3.748.854,87 €                                    davon 47,05 %=          1.763.836,22 €


 

Für Schmutzwasser:

3.748.854,87 €                                    davon 52,95 %           =          1.985.018,65 €

zzgl. Kosten für Schmutzwasser:                                          2.229.145,13 €

Summe:                                                                                  4.214.163,78 €

Kosten insgesamt:                                                                  5.979.999,00 €

 

4. Ermittlung der kostendeckenden Gebühr

 

Für Schmutzwasser:              4.14.163,78 € / 1.980.607 cbm  =gerundet    2,13 €/cbm

Für Niederschlagswasser:     1.763.836,22 € / 2.480.005 qm    =                 0,71 €/qm

 

C) Abwassergebühr insgesamt:

 

Klärwerksgebühr:

                                                                   Bisher                                 ab 1.1.2010

Wassermengenabhängige Gebühr:         0,25 €/cbm                          0,25 €/cbm

Schmutzfrachtabhängige Gebühr:            0,85 €/kg CSB/cbm            0,98 €/kg CSB/cbm

d.h. für häusl. Abwasser

Für Schmutzwasser                                 0,97 €/cbm                           1,08 €/cbm

Für Niederschlagswasser                         0,38 €/qm                             0,47 €/qm

 

Kanalbenutzungsgebühr:

Für Schmutzwasser                                 1,86 €/cbm                          2,13 €/cbm

Für Niederschlagswasser                         0,59 €/qm                            0,71 €/qm

 

Zusammenfassung (Normaleinleiter)                                                                        Erhöhung

                                                                                                                                              in %

Für Schmutzwasser                                 2,83 €/cbm                        3,21 €/cbm   13,42

Für Niederschlagswasser                         0,97 €/qm                          1,18 €/qm     21,65

 

D) Würdigung der wirtschaftspolitischen Situation

Das KAG verlangt bei der Kostenrechnung eine gleichförmige Anpassung der Gebühren zur Deckung der anfallenden Kosten. Bereits bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 hat sich, wie auch in der Kalkulation für 2010 eine notwendige Gebührenerhöhung von 18 % für die Abwassergebühren ergeben. Für das Jahr 2009 hat der Rat der Stadt Emmerich zu Gunsten der Bürger nur eine Erhöhung von 9,84 % beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde dokumentiert, dass eine Anpassung der Gebühren der nach KAG berechneten Sätze nicht gewünscht ist und stattdessen eine geringe aber kontinuierliche Anpassung vorgenommen werden soll.

Bei einer Gebührenerhöhung von 4 % ergeben sich folgende Abwassergebühren:

 

    Bisher                                      plus 4 %

Klärwerksgebühr:

Wassermengenabhängige Gebühr:         0,25 €/cbm                           0,25 €/cbm

Schmutzfrachtabhängige Gebühr:            0,85 €/kg CSB/cbm             0,89 €/kg CSB/cbm

d.h. für häusl. Abwasser

Für Schmutzwasser                                 0,97 €/cbm                           1,01 €/cbm

Für Niederschlagswasser                         0,38 €/qm                             0,40 €/qm

 

 

Kanalbenutzungsgebühr:

Für Schmutzwasser                                 1,86 €/cbm                          1,93 €/cbm

Für Niederschlagswasser      0,59 €/qm         0,61 €/qm

Zusammenfassung (Normaleinleiter)                                                                        Erhöhung

                                                                                                                                             in %

Für Schmutzwasser                                 2,83 €/cbm                        2,94 €/cbm  3,88

Für Niederschlagswasser                         0,97 €/qm                          1,01 €/qm   4,12

 

Vergleichsberechnung für Musterhaushalt

 

4-Personenhaushalt – 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche

Klärwerksgebühr                                 Bisher                                              plus 4 %

Für 160 cbm                                       155,20 €                                         161,60 €

Für 150 qm                                           57,00 €                                           60,00 

 

Kanalbenutzungsgebühr:

Für 160 cbm                                       297,60 €                                         308,80 €

Für 150 qm                                           88,50 €                                           91,50 €

Summe:                                              598,30 €                                         621,90 €

 

Differenz:                                                                    23,60 €

 

Dies entspricht                                                            3,95 %

 

Die Betriebsleitung empfiehlt die Kalkulation der Gebühren zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 7. Nachtragssatzung der Gebührensatzung vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996 zu beschließen.

                                                                                                                   Anlage

                                                                                                                       

 

7. Nachtragssatzung vom 16.12.2009 zur Gebührensatzung vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12. 12.1996.

Aufgrund der §§ 7 und 8 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 f und 76 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW S. 380), der §§ 64 und 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – LWG – vom 25.06.1995 (GV NW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GV NW S. 708 ff), der §§ 1 und 9 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz) vom 18.01.2005 (BGBL S. 114) sowie der §§ 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW S. 394) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am                             folgende 7. Nachtragssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 5

 

Gebühren- und Abgabensatz

 

Der § 5 Abs. 1 bis 3 erhält folgende Neufassung:

 

(1)       Die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der städt. Abwasseranlage

            (ohne Klärwerk) betragen

 

            a)         je cbm Schmutzwasser                                                         1,93 €

 

            b)         je qm angeschlossener Grundstücksfläche                           0,61 €

 

(2)       Die Gebührensätze für die Inanspruchnahme des städt. Klärwerkes betragen

 

            a)         je cbm Schmutzwasser                                                         1,01 €

 

            b)         je qm angeschlossener Grundstücksfläche                           0,40 €

 

            Es wird bei Abwasser aus Haushaltungen und Kleinbetrieben von 850 mg/l  und bei Niederschlagswasser von 425 mg/l in der durchmischten Probe ausgegangen.

 

(3)       Bei Großeinleitern im Sinne des § 4 Abs. 4 dieser Satzung erhebt die Stadt

            aufgrund von abweichend festgelegten oder durch Abwasseruntersuchungen

            gemessenen CSB-Konzentrationen für die Inanspruchnahme des städt.

            Klärwerks eine

 

            wasserabhängige Gebühr von                                         0,25 €/cbm Abwasser

 

            schmutzfrachtabhängige Gebühr von                              0,89 €/kg CSB x kg/CSB/cbm
           

                        Für Niederschlagswasser wird von 425 mg CSB/l in der durchmischten Probe

                        ausgegangen. Die Abwasseruntersuchungen werden von der Stadt Emmerich

                        am Rhein – auch auf Antrag des Betriebes – veranlasst. Die Kosten der Unter-

                        suchung trägt bei einer erstmaligen und niedrigeren Einstufung die Stadt, bei

                        höheren Einstufungen der Gebührenpflichtige und bei gleichbleibender

                        Einstufung der Veranlasser der Untersuchung.

 

                        Die Stadt bestimmt Art, Anzahl und Zeitpunkt der Untersuchungen, wobei men-

                        genabhängige Tagesmischproben entnommen werden.

 

                        Sofern mengenmäßige Proben nicht entnommen werden können, werden

                        zeitabhängige Tagesmischproben genommen. Als CSB wird das arithmetische

                        Mittel aller Messungen innerhalb eines Erhebungszeitraumes zugrunde gelegt.

                        Der so ermittelte CSB gilt für das Jahr, in dem die geänderte Konzentration

                        (CSB) festgestellt wurde.

 

Artikel 2

 

§ 9

 

Inkrafttreten

Diese 7. Nachtragssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.       Die Höhe der Abwassergebühren wird primär bestimmt durch die zwei Kostenfaktoren:

1.         Das Betriebsführungsentgeld der TWE GmbH und

2.         Die kalkulatorischen Kosten für die Investitionen

 

In Folge des Anstieges dieser beiden Faktoren ist die Abwassergebühr zum 01.01.2009 um 9,84 % angehoben worden. Obgleich bereits bei der Kalkulation und den Planungen für den Wirtschaftsplan 2009 von einem Rückgang der Einleitungsmenge im Bereich der Großeinleiter ausgegangen wurde, liegen die voraussichtlichen Abwassermengen für das Jahr 2009 noch um ca. 90.000 cbm unter dem kalkulatorischen Ansatz. Dies ist eine Folge der gesamtwirtschaftlichen Situation, die sich in rückläufigen Produktionsmengen und somit auch geringeren Abwassermengen wiederspiegelt.  Insgesamt belaufen sich die Verluste der Umsatzerlöse bei den Großeinleitern auf ca. 600 T€. Zwar wird für 2010 wieder mit einem leichten Anstieg der Abwassermenge in diesem Bereich gerechnet, doch es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Situation schnell grundlegend ändern wird.

Obwohl die TWE GmbH vor dem Hintergrund der allgemeinen Preisentwicklung das Betriebsführungsentgeld für 2010 um 2,3 % (ca. 80 T€) senken wird, werden sich durch die weitere Fertigstellung von Investitionsmaßnahmen die Aufwendungen für die kalkulatorischen Kosten um ca. 200 T€ erhöhen. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass eine Gebührenanpassung im Betriebszweig „Abwasser“ unumgänglich ist.

Die Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich richtet sich im Bezug auf die zu berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben des KAG. Die Berechnung nach dieser Vorschrift unterscheidet sich von der kaufmännischen in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung, die hier erheblich höher sind als bei der bilanziellen Darstellung, da u.a. der Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes wird für das Jahr 2009 zur Zeit sogar ein Defizit von ca. 1,4 MIO € in der gesamten Abwassersparte unterstellt. Dies unterstreicht, dass für 2010 Handlungsbedarf für eine Gebührenanpassung besteht.

Die nachfolgende Kalkulation der Abwassergebühr nach dem KAG beruht auf dem Prinzip „Kostendeckung“. Danach wäre eine Anhebung von ca. 18 % der Abwassergebühren notwendig. Eine derartige Erhöhung lässt sich zur Zeit jedoch aus wirtschaftlichen und politischen Gründen nicht realisieren. Die Betriebsleitung schlägt daher im Sinne einer kontinuierlichen Gebührenentwicklung eine Gebührenerhöhung vor, die einen Normalhaushalt mit ca. 4 % belasten wird.

 

A) Klärwerksgebühr

 

B) Kanalbenutzungsgebühr

 

C) Abwassergebühr, setzt sich aus A) und B) zusammen

 

D) Würdigung der wirtschaftspolitischen Situation

 

A) Kalkulation der Klärwerksgebühr

1.) Berechnungsgrundlage Wassermenge und Schmutzfracht

                                                                  cbm                                                      kg/CSB

 

a) Schmutzwasser Haushalte          1.300.000              34,76%                  1.105.065          34,10%      E 1

b) Schmutzwasser Großeinleiter        680.531              18,19%                  1.387.670          42,82%      E 2

Schmutzwasser Gesamt                   1.980.607              52,95%                 2.492.735          76,92 %

Niederschlagswasser:                      1.760.000              47,05%                    748.000           23,08 %    E 3

 

Summe:                                                                3.740.607              100    %                 3.240.7325           100  %

2.) Ansatzfähige Kosten:

Zu Vergleichszwecken ist das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2008 mitaufgeführt.

 

                                                                            Ist 2008                   Kalkulation 2010

2.1 Materialaufwand                            3.298.364,77 €               3.380.000,00 €         E 4

2.2 Personalaufwand                              35.770,10 €                     32.000,00 €

2.3 Sonst. betr. Aufwand                        68.835,07 €                     40.000,00 €

2.4 kalk. Abschreibung                          709.787,18 €                   750.633,40 €         E 5

2.5 kalk. Verzinsung                              609.468,58 €                   630.735,56 €         E 6

2.6 Umlage Verwaltung                         132.490,08 €                   159.000,00 €

Gesamtkosten:                                  4.854.715,78 €    4.992.368,96 €

abzügl. Benutzungsentgelt                    857.139,75 €                  800.000,00 €        

abzügl. Anteil Abwassergeb.Großeinl.     80.105,65 €                    75.000,00 €

Summe ansatzfähige Kosten:                        3.917.470,38 €               4.117.368,96 €

 

Im Vergleich zum Jahresabschluss 2008 erhöhen sich die umlagefähigen Kosten um rd. 200  T€ = 5,10 %.

 

 

Erläuterungen:

Zu E 1             Bei der Wassermenge der Haushalte wurde die Entwicklung bis 2008 mit einem geringen Zuschlag für die weitere Entwicklung veranschlagt.

                        Es wurde wie bisher eine durchschnittliche Konzentration von

                        0,850 kg/CSB je cbm unterstellt. Die Frischwassermenge 2008 betrug                       1.323.147 cbm.

Zu E 2             Bei der Wassermenge der Großeinleiter wurde anhand von einigen exemplarischen Betrieben die bis September 2009 angefalleneWassermenge auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Da aber für 2010 wieder mit einem leichten Anstieg im Verhältnis zu 2009 zu rechnen ist, wurde für die Kalkulation ein etwas höherer Wert berücksichtigt. Es wurde die individuell ermittelte Konzentration (kg CSB/cbm) veranschlagt.  

                  

 

Zu E 3             Bei der bebauten/befestigten Fläche wurde die Entwicklung bis 2008 mit einem geringen Zuschlag für die weitere Entwicklung veranschlagt. Bei der Ermittlung der von den bebauten/befestigten Flächen abgeleiteten Niederschlagswasser wurde ebenfalls vom Mittel der letzten fünf Jahre ausgegangen.

                        2004                             853,2 mm

                        2005                             790,3 mm

                        2006                             757,9 mm

                        2007                          1.044,4 mm

                        2008                             857,1 mm

Summe                           4.302,9 mm : 5 Jahre =  rd. 860,6 mm

                       

                        Die Schmutzfrachtkonzentration für Niederschlagswasser beträgt unverändert 0,425 kg/cbm. Insgesamt beträgt die zugrundezulegende befestigte Fläche 2.480.005 qm.

Zu E 4             Die Betriebsführung in der Abwasserbeseitigung – Bereiche Klärwerk, Kanalnetz und Fäkalienabfuhr – erfolgt seit dem 01.09.2004 durch die TWE GmbH. Das zu zahlende Betriebsführungsentgelt wurde in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der TWE GmbH abgeschlossenen LIMV in einer Summe festgeschrieben. Die Verteilung nach Kostenstellen erfolgt auf der Grundlage der Kostenstruktur der TWE GmbH nach den Ist-Zahlen des Jahres 2008.

                        Der in dieser Kalkulation veranschlagte Anteil beinhaltet auch die festgelegte Reduzierung des Betriebsführungsentgeltes der TWE GmbH ab dem 01.01.2010.

 

Zu E 5             Die Höhe des jeweiligen Abschreibungsbetrages ergibt sich aus dem

                        erfassten Anlagevermögen zum 31.12.2008, sowie der im Wirtschaftsplan 2009 und 2010 aufgeführten weiteren  Investitionen.

 

Zu E 6             Der Betrag der Verzinsung für diese Kalkulation ermittelt sich auf der Basis des Anschaffungswertes abzüglich der linearen Abschreibung und gewährter Zuschüsse.

 

3. Zuordnung des Aufwandes zu den Parametern Wasser und CSB

Die auf Gebühren zu verteilende Summe wird zu 23 % dem Parameter Wasser und zu 77 % dem Parameter CSB zugeordnet. Die Aufteilung erfolgt nach den jeweiligen Investitionsgütern.

Anteil Wasser            23 %                                946.994,86 €

Anteil CSB                   77 %                             3.170.374,10 €

                                                                                     4.117.368,96 €

 

4. Ermittlung der kostendeckenden Gebühr

Für Schmutzwasser:

 

Wassermengenabhängige Gebühr je cbm

zugeord. Kosten                     946.994,86 €

Wassermenge                                      3.740.607 cbm

Gebühr je cbm                                              0,25 €

 

Schmutzfrachtabhängige Gebühr kg/CSB/cbm

 

zugeord. Kosten                    3.170.374,10 €

kg CSB                                         3.240.735

Gebühr kg/CSB                                     0,98 €

 

Für normales häusliches Abwasser wird nach wie vor eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm unterstellt. Dies ergibt eine Gebühr von

                                                                  0,83 €/cbm

Für Großeinleiter mit individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel der Satzung davon abweichende Gebührensätze.

 

Für Niederschlagswasser:

Ausgehend von obiger Berechnung ergibt sich für die Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:

 

Wassermengenabhängig:

1.760.000 cbm   x    0,25 €/cbm       =                                     440.000,00 €

Schmutzfrachtabhängig:

748.000 kg CSB        x         0,98 €/kg CSB               =         733.040,00 €

 

Summe:                                                                    1.173.040,00 €

 

Bei 2.480.005 qm bebauter und  befestigter Fläche ergibt sich ein Gebührensatz von

1.173.040,00 €    :    2.508.000 qm                             =             0,47 €/qm

           

B) Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühr:

 

1.) Berechnungsgrundlagen

                                                                        qm                   cbm                                %      Erl.

 

a) Schmutzwasser Haushalte                                       1.300.076                 34,76   E 1

b) Schmutzwasser Großeinleiter                                       680.531                18,19   E 2

Schmutzwasser gesamt                                                1.980.607                 52,95              

 

c) Niederschlagswasser                      2.480.005          1.760.000                 47,05   E 3

 

Kalkulationsgrundlage                      2.480.005          3.740.607            100,00

 

2.) Ansatzfähige Kosten:

Zu Vergleichszwecken ist das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2008 mitaufgeführt.

                                                                            Ist 2008                   Kalkulation 2010

 

2.1 Materialaufwand                            1.456.465,15 €               1.545.000,00 €         E 4

2.2 Personalaufwand                              35.770,05 €                     32.000,00 €

2.3 Sonst. betr. Aufwand                        28.304,22 €                     32.000,00 €

2.4 kalk. Abschreibung                        1.808.312,00 €               1.930.000,00 €         E 5

2.5 kalk. Verzinsung                            2.071.336,56 €               2.280.000,00 €         E 6

2.6 Umlage Verwaltung                          132.790,08 €                  159.000,00 €

Gesamtkosten:                                   5.532.978,06 €               5.978.000,00 €

                                               

Im Vergleich zum Jahresabschluss 2008 erhöhen sich die umlagefähigen Kosten um rd. 445 T€ = 8 %.

 

Hinsichtlich der Erläuterungen wird auf die Ausführungen unter (A) Kalkulation Klärwerksgebühr verwiesen.

 

3.) Zuordnung der ansatzfähigen Kosten:

 

Die oben ausgewiesenen Gesamtkosten sind zunächst um den kalkulatorischen Kostenanteil zu verringern, der ausschließlich durch die Schmutzwasserkanalisation verursacht werden. Es ergibt sich folgende Berechnung:

Aufwand Insgesamt:                                       5.978.000,00 €

./. Abschreibung Anteil SW                             1.021.912,14 €

./. Verzinsung Anteil SW                                 1.207.232,99 €

                                                                        3.748.854,87 €

Die Kosten für die Mischwasserkanalisation sind nach dem unter 1 aufgeführten Verhältnis aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:

 

Für Niederschlagswasser:

3.748.854,87 €                                    davon 47,05 %=          1.763.836,22 €


 

Für Schmutzwasser:

3.748.854,87 €                                    davon 52,95 %           =          1.985.018,65 €

zzgl. Kosten für Schmutzwasser:                                          2.229.145,13 €

Summe:                                                                                  4.214.163,78 €

Kosten insgesamt:                                                                  5.979.999,00 €

 

4. Ermittlung der kostendeckenden Gebühr

 

Für Schmutzwasser:              4.14.163,78 € / 1.980.607 cbm  =gerundet    2,13 €/cbm

Für Niederschlagswasser:     1.763.836,22 € / 2.480.005 qm    =                 0,71 €/qm

 

C) Abwassergebühr insgesamt:

 

Klärwerksgebühr:

                                                                   Bisher                                 ab 1.1.2010

Wassermengenabhängige Gebühr:         0,25 €/cbm                          0,25 €/cbm

Schmutzfrachtabhängige Gebühr:            0,85 €/kg CSB/cbm            0,98 €/kg CSB/cbm

d.h. für häusl. Abwasser

Für Schmutzwasser                                 0,97 €/cbm                           1,08 €/cbm

Für Niederschlagswasser                         0,38 €/qm                             0,47 €/qm

 

Kanalbenutzungsgebühr:

Für Schmutzwasser                                 1,86 €/cbm                          2,13 €/cbm

Für Niederschlagswasser                         0,59 €/qm                            0,71 €/qm

 

Zusammenfassung (Normaleinleiter)                                                                        Erhöhung

                                                                                                                                              in %

Für Schmutzwasser                                 2,83 €/cbm                        3,21 €/cbm   13,42

Für Niederschlagswasser                         0,97 €/qm                          1,18 €/qm     21,65

 

D) Würdigung der wirtschaftspolitischen Situation

Das KAG verlangt bei der Kostenrechnung eine gleichförmige Anpassung der Gebühren zur Deckung der anfallenden Kosten. Bereits bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 hat sich, wie auch in der Kalkulation für 2010 eine notwendige Gebührenerhöhung von 18 % für die Abwassergebühren ergeben. Für das Jahr 2009 hat der Rat der Stadt Emmerich zu Gunsten der Bürger nur eine Erhöhung von 9,84 % beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde dokumentiert, dass eine Anpassung der Gebühren der nach KAG berechneten Sätze nicht gewünscht ist und stattdessen eine geringe aber kontinuierliche Anpassung vorgenommen werden soll.

Bei einer Gebührenerhöhung von 4 % ergeben sich folgende Abwassergebühren:

 

    Bisher                                      plus 4 %

Klärwerksgebühr:

Wassermengenabhängige Gebühr:         0,25 €/cbm                           0,25 €/cbm

Schmutzfrachtabhängige Gebühr:            0,85 €/kg CSB/cbm             0,89 €/kg CSB/cbm

d.h. für häusl. Abwasser

Für Schmutzwasser                                 0,97 €/cbm                           1,01 €/cbm

Für Niederschlagswasser                         0,38 €/qm                             0,40 €/qm

 

 

Kanalbenutzungsgebühr:

Für Schmutzwasser                                 1,86 €/cbm                          1,93 €/cbm

Für Niederschlagswasser      0,59 €/qm         0,61 €/qm

Zusammenfassung (Normaleinleiter)                                                                        Erhöhung

                                                                                                                                             in %

Für Schmutzwasser                                 2,83 €/cbm                        2,94 €/cbm  3,88

Für Niederschlagswasser                         0,97 €/qm                          1,01 €/qm   4,12

 

Vergleichsberechnung für Musterhaushalt

 

4-Personenhaushalt – 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche

Klärwerksgebühr                                 Bisher                                              plus 4 %

Für 160 cbm                                       155,20 €                                         161,60 €

Für 150 qm                                           57,00 €                                           60,00 

 

Kanalbenutzungsgebühr:

Für 160 cbm                                       297,60 €                                         308,80 €

Für 150 qm                                           88,50 €                                           91,50 €

Summe:                                              598,30 €                                         621,90 €

 

Differenz:                                                                    23,60 €

 

Dies entspricht                                                            3,95 %

 

Die Betriebsleitung empfiehlt die Kalkulation der Gebühren zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 7. Nachtragssatzung der Gebührensatzung vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996 zu beschließen.

                                                                                                                   Anlage

                                                                                                                       

 

7. Nachtragssatzung vom 16.12.2009 zur Gebührensatzung vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12. 12.1996.

Aufgrund der §§ 7 und 8 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 f und 76 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW S. 380), der §§ 64 und 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – LWG – vom 25.06.1995 (GV NW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GV NW S. 708 ff), der §§ 1 und 9 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz) vom 18.01.2005 (BGBL S. 114) sowie der §§ 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW S. 394) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am                             folgende 7. Nachtragssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 5

 

Gebühren- und Abgabensatz

 

Der § 5 Abs. 1 bis 3 erhält folgende Neufassung:

 

(1)       Die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der städt. Abwasseranlage

            (ohne Klärwerk) betragen

 

            a)         je cbm Schmutzwasser                                                         1,93 €

 

            b)         je qm angeschlossener Grundstücksfläche                           0,61 €

 

(2)       Die Gebührensätze für die Inanspruchnahme des städt. Klärwerkes betragen

 

            a)         je cbm Schmutzwasser                                                         1,01 €

 

            b)         je qm angeschlossener Grundstücksfläche                           0,40 €

 

            Es wird bei Abwasser aus Haushaltungen und Kleinbetrieben von 850 mg/l  und bei Niederschlagswasser von 425 mg/l in der durchmischten Probe ausgegangen.

 

(3)       Bei Großeinleitern im Sinne des § 4 Abs. 4 dieser Satzung erhebt die Stadt

            aufgrund von abweichend festgelegten oder durch Abwasseruntersuchungen

            gemessenen CSB-Konzentrationen für die Inanspruchnahme des städt.

            Klärwerks eine

 

            wasserabhängige Gebühr von                                         0,25 €/cbm Abwasser

 

            schmutzfrachtabhängige Gebühr von                              0,89 €/kg CSB x kg/CSB/cbm
           

                        Für Niederschlagswasser wird von 425 mg CSB/l in der durchmischten Probe

                        ausgegangen. Die Abwasseruntersuchungen werden von der Stadt Emmerich

                        am Rhein – auch auf Antrag des Betriebes – veranlasst. Die Kosten der Unter-

                        suchung trägt bei einer erstmaligen und niedrigeren Einstufung die Stadt, bei

                        höheren Einstufungen der Gebührenpflichtige und bei gleichbleibender

                        Einstufung der Veranlasser der Untersuchung.

 

                        Die Stadt bestimmt Art, Anzahl und Zeitpunkt der Untersuchungen, wobei men-

                        genabhängige Tagesmischproben entnommen werden.

 

                        Sofern mengenmäßige Proben nicht entnommen werden können, werden

                        zeitabhängige Tagesmischproben genommen. Als CSB wird das arithmetische

                        Mittel aller Messungen innerhalb eines Erhebungszeitraumes zugrunde gelegt.

                        Der so ermittelte CSB gilt für das Jahr, in dem die geänderte Konzentration

                        (CSB) festgestellt wurde.

 

Artikel 2

 

§ 9

 

Inkrafttreten

Diese 7. Nachtragssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.      

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes. Kapitel 3.1

 

Gez.

Der Vorsitzende