Betreff
Beratung des Wirtschaftsplanes der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Wirtschaftsjahr 2010
Vorlage
70 - 15 0059/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,

1.       den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr 2010 und

2.         die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 Euro an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE) jeweils zu Beginn eines Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2010 ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt worden und spiegelt gleichzeitig die erwartete Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahres 2009 wieder.

 

Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem Kenntnisstand sich abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2009 neben den eigentlichen Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit eine Aktualisierung des Wirtschaftsplans 2009 und sind in dem anliegenden Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2009) gekennzeichnet. Darüber hinaus sind aus Vergleichszwecken auch die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2008 aufgeführt.

 

Zu 1.

Verbunden ist der Entwurf des Wirtschaftsplans 2010 mit einer Gebührenanpassung in allen Betriebszweigen der Abwasserentsorgung. Die Einzelheiten der Kalkulation werden in den betreffenden Sitzungen des Ausschusses bzw. des Rates im Einzelnen vorgestellt werden. Letztendlich sollen die Abwassergebühren für einen durchschnittlichen

4-Personen-Haushalt um 4 % gegenüber dem Vorjahr steigen. Diese Anpassung wurde notwendig, da die Umsatzerlöse bei den Großeinleitern in 2009 gegenüber den Planungen um ca. 600 T€ zurück blieben.

Die wirtschaftliche Entwicklung eines Eigenbetriebes ist in erster Linie in den Erfolgsplänen absehbar. Diese wiederum sind unterteilt in verschiedene Betriebszweige. Maßgeblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis hat dabei der Betriebszweig Abwasser.

Das laufende Wirtschaftsjahr gestaltet sich wegen der wie oben erwähnten rückläufigen Erlöse in der Abwassersparte äußerst unbefriedigend. Aber auch in den anderen Sparten – mit Ausnahme der Abfallentsorgung – hinkt das Jahresergebnis den Planungen hinterher. Im Gesamtergebnis ist der Nachtrag 2009 gegenüber den Planzahlen um ca.

400 T€ zu reduzieren.

In den spartenübergreifenden Bereich der Allgemeinen Verwaltung hat sich durch den Rückgang der Zinsgewinne aus Festgeldanlagen das Ergebnis gegenüber der Planung um ca. 100 T€ verschlechtert. Mit der Umlage werden somit alle Betriebszweige anteilig zusätzlich negativ belastet.

 

Im Betriebszweig Abwasser verschlechtert sich das Ergebnis für 2009 um ca. 400 T€ und liegt damit in der Größenordnung des Gesamtergebnisses. Trotz Einsparungen auf der Aufwandseite sind die Rückgänge bei den Umsatzerlösen in Höhe von ca. 600 T€ nicht zu kompensieren.

Für 2010 wird daher eine Gebührenanpassung in diesen Bereichen unumgänglich. Betrachtet man lediglich die Rechnung nach dem KAG (siehe Anlage zum WP 2010) wäre eine erheblich höhere Anpassung in diesem Bereich notwendig gewesen. In den letzten drei Jahren sind nach dieser Vorschrift Millionenverluste aufgelaufen.

 

2010 wird die TWE GmbH ihr Betriebsführungsentgeld in Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung um 2,3 % senken. Dies führt zu Einsparungen in Höhe von ca. 80 T€. Auf der anderen Seite steigen mit der zunehmenden Fertigstellung von Investitionsmaßnahmen auch die Kosten für Abschreibung und Verzinsung in Höhe von ca. 200 T€. Ansonsten ist die Kostenentwicklung gegenüber dem Nachtrag 2009 nahezu unverändert.

Im Betriebszweig Straßenreinigung wurde für das Jahr 2009 eine Gebührensenkung vorgenommen. Hier waren in den letzten Jahren – auch nach der maßgebenden Rechnung des KAG – Überschüsse erwirtschaftet worden, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in den Gebührenhaushalt zurück fließen. Dies führt in der bilanziellen Darstellung des Erfolgsplans zu einer negativen Ausweisung des Jahresergebnisses. In Folge des relativ strengen Winters fallen diese Defizite jedoch um 25 T€ höher aus als erwartet. Dennoch besteht zur Zeit hinsichtlich der Gebührenhöhe kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da diese Verluste auch für das Jahr 2010 noch aus der Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG abgedeckt sind.

Im Betriebszweig Abfall wurde bereits für 2008 die Gebühr gesenkt, die auch noch für dieses und nächstes Jahr noch Bestand haben wird. Bilanziell wird in dieser Sparte seit 2008 im Jahresergebnis stets ein Defizit ausgewiesen. Insgesamt fällt das erwartete Ergebnis für 2009 jedoch noch etwas besser aus als ursprünglich geplant. Auch 2010 wird in Folge der Senkung des Unternehmerentgeltes mit einem noch günstigeren Jahresergebnis gerechnet. Auch hier werden die Defizite aus der Gebührenrücklage nach dem KAG gedeckt. Wie aus der Anlage zum Wirtschaftsplan ersichtlich, dürfte jedoch diese Rücklage mit Ablauf des folgenden Jahres aufgezehrt sein.

Die Situation im Betriebszweig Friedhöfe entzieht sich zur Zeit noch einer abschließenden Beurteilung. In 2008 wurde mit Einführung der neuen Bestattungsformen eine grundlegend neue Gebührenkalkulation durchgeführt. Nach den bisher vorliegenden Zahlen wird diese Sparte voraussichtlich nicht wie geplant nahezu ausgeglichen, sondern mit einem Defizit abschließen. Es sollte jedoch zunächst das Jahresergebnis für 2009 abgewartet werden, um dann zu entscheiden, ob in der Frage bezüglich einer Gebührenanpassung Handlungsbedarf besteht, zumal für 2010 mit einer weiteren Verschlechterung des Ergebnisses gerechnet wird.

 

In den nicht gebührenrelevanten Sparten Bauhof und Grünflächenunterhaltung besteht das Bemühen der Betriebsleitung dahingehend, den von der Stadt Emmerich am Rhein vorgegebenen Budgetansatz für 2009 in Höhe von 3,85 MIO € einzuhalten. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplans kann noch nicht abschließend abgeschätzt werden, ob dieses Ziel 2009 auch erreicht werden kann. Noch weisen die entsprechenden Erfolgspläne Defizite aus. Jedoch sind diese bereits niedriger, als im ursprünglichen Wirtschaftsplan 2009 veranschlagt.

Auch für das Jahr 2010 ist das Budget der Stadt Emmerich am Rhein in nahezu unveränderter Höhe festgelegt worden. Angesichts der derzeitigen Haushaltslage ist dies nicht als selbstverständlich anzusehen. Es ist jedoch fraglich, ob dennoch die Erfolgspläne in diesen Sparten ausgeglichen dargestellt werden können. In diesem Bereich sind ca. 2/3 der Kosten als unveränderbare Fixkosten anzusehen. Hierzu zählen insbesonders die Personalkosten und die Kosten für die Entwässerung  der städtischen Straßen und Plätze, wo die angestrebte Gebührenerhöhung im Bereich der Fremdleistung ebenfalls zu einem Anstieg der Kosten in Höhe von 100 T€ führt. Im vorliegenden Wirtschaftsplan sind daher in beiden Bereichen auch für 2010 noch Defizite ausgewiesen. Es soll versucht werden, durch Einschränkung der Unterhaltungsmaßnahmen oder durch die Verwirklichung sonstiger Einsparmöglichkeiten letztendlich eine Kostendeckung zu erzielen. Über die Entwicklung dieser Sparten wird in 2010 der zuständige Ausschuss zu gegebener Zeit unterrichtet werden.

 

Zu 2.

Das ausgewiesene Gesamtjahresergebnis in Höhe von 837 T€ ist auf den ersten Blick nicht ausreichend, der Stadt Emmerich am Rhein die ihr zustehende gesetzlich und der Höhe nach gewünschte Eigenkapitalverzinsung für das Jahr 2010 vorab auszuzahlen. Der im Wirtschaftsplan genannte Betrag in Höhe von 981.732,00 Euro entspricht einem Zinssatz von 7 % für das von der Stadt zur Verfügung gestellte Kapital in Höhe von ca. 14 MIO Euro.


Dennoch ist diese Auszahlung wirtschaftlich vertretbar, auch wenn zum Ausgleich dieser Zahlung auf die Gewinnrücklage (ca. 145 T€) zurück zu greifen ist. Während die Abwassersparte mit einem bilanziellen Überschuss in Höhe von ca. 1.256.000 Euro abschließen wird, schließen die übrigen gebührenfinanzierten Sparten mit einem negativen Ergebnis ab. Diese belaufen sich auf ca. 250 T€.  Wie bereits oben erwähnt, werden diese Verluste in erster Linie über die in den Vorjahren aufgelaufene Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG gedeckt. Es erscheint daher wirtschaftlich vertretbar, vor dem Hintergrund der bilanziellen Überschüsse in der Abwassersparte die Eigenkapitalverzinsung in der beabsichtigten Höhe vorzunehmen.

Die Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung bedarf gemäß § 26 Abs. 2 der EigVO einer gesonderten Beschlussfassung des Rates und ist nach Vorlage des Jahresabschlusses 2010 vor dem Hintergrund des dann fest stehenden Jahresergebnisses nochmals mit Blick auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit zu bestätigen oder abzuändern.

Der Wirtschaftsplan 2010 soll als Entwurf in der Sitzung des Betriebsausschusses am 03.12.2009 soweit beraten werden, dass er umgehend als Empfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet werden kann. Stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die endgültige Beschlussfassung im Rat am 15.12.2009 erfolgen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes.

 

Gez.

Der Vorsitzende