Beschlussvorschlag :
Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
1. den anliegenden Wirtschaftsplan der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr 2010 und
2. die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 Euro an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.
Sachdarstellung :
Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE) jeweils zu Beginn eines
Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als Anlage zu dieser Vorlage
beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2010 ist nach
handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt worden und spiegelt gleichzeitig die
erwartete Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahres 2009 wieder.
Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem
Kenntnisstand sich abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2009
neben den eigentlichen Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt.
Sie bilden insoweit eine Aktualisierung des Wirtschaftsplans 2009 und sind in
dem anliegenden Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2009) gekennzeichnet. Darüber
hinaus sind aus Vergleichszwecken auch die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss
2008 aufgeführt.
Zu 1.
Verbunden ist der Entwurf des Wirtschaftsplans 2010 mit
einer Gebührenanpassung in allen Betriebszweigen der Abwasserentsorgung. Die
Einzelheiten der Kalkulation werden in den betreffenden Sitzungen des
Ausschusses bzw. des Rates im Einzelnen vorgestellt werden. Letztendlich sollen
die Abwassergebühren für einen durchschnittlichen
4-Personen-Haushalt um 4 % gegenüber dem Vorjahr steigen.
Diese Anpassung wurde notwendig, da die Umsatzerlöse bei den Großeinleitern in
2009 gegenüber den Planungen um ca. 600 T€ zurück blieben.
Die wirtschaftliche Entwicklung eines Eigenbetriebes ist in
erster Linie in den Erfolgsplänen absehbar. Diese wiederum sind unterteilt in
verschiedene Betriebszweige. Maßgeblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis hat
dabei der Betriebszweig Abwasser.
Das laufende Wirtschaftsjahr gestaltet sich wegen der wie
oben erwähnten rückläufigen Erlöse in der Abwassersparte äußerst unbefriedigend.
Aber auch in den anderen Sparten – mit Ausnahme der Abfallentsorgung – hinkt
das Jahresergebnis den Planungen hinterher. Im Gesamtergebnis ist der Nachtrag
2009 gegenüber den Planzahlen um ca.
400 T€ zu reduzieren.
In den spartenübergreifenden Bereich der Allgemeinen
Verwaltung hat sich durch den Rückgang der Zinsgewinne aus Festgeldanlagen
das Ergebnis gegenüber der Planung um ca. 100 T€ verschlechtert. Mit der Umlage
werden somit alle Betriebszweige anteilig zusätzlich negativ belastet.
Im Betriebszweig Abwasser verschlechtert sich das
Ergebnis für 2009 um ca. 400 T€ und liegt damit in der Größenordnung des
Gesamtergebnisses. Trotz Einsparungen auf der Aufwandseite sind die Rückgänge
bei den Umsatzerlösen in Höhe von ca. 600 T€ nicht zu kompensieren.
Für 2010 wird daher eine Gebührenanpassung in diesen
Bereichen unumgänglich. Betrachtet man lediglich die Rechnung nach dem KAG
(siehe Anlage zum WP 2010) wäre eine erheblich höhere Anpassung in diesem
Bereich notwendig gewesen. In den letzten drei Jahren sind nach dieser
Vorschrift Millionenverluste aufgelaufen.
2010 wird die TWE GmbH ihr Betriebsführungsentgeld in
Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung um 2,3 % senken. Dies führt zu
Einsparungen in Höhe von ca. 80 T€. Auf der anderen Seite steigen mit der
zunehmenden Fertigstellung von Investitionsmaßnahmen auch die Kosten für
Abschreibung und Verzinsung in Höhe von ca. 200 T€. Ansonsten ist die
Kostenentwicklung gegenüber dem Nachtrag 2009 nahezu unverändert.
Im Betriebszweig Straßenreinigung wurde für das Jahr
2009 eine Gebührensenkung vorgenommen. Hier waren in den letzten Jahren – auch
nach der maßgebenden Rechnung des KAG – Überschüsse erwirtschaftet worden, die
aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in den Gebührenhaushalt zurück fließen. Dies
führt in der bilanziellen Darstellung des Erfolgsplans zu einer negativen
Ausweisung des Jahresergebnisses. In Folge des relativ strengen Winters fallen
diese Defizite jedoch um 25 T€ höher aus als erwartet. Dennoch besteht zur Zeit
hinsichtlich der Gebührenhöhe kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da diese
Verluste auch für das Jahr 2010 noch aus der Gebührenausgleichsrücklage nach
dem KAG abgedeckt sind.
Im Betriebszweig Abfall wurde bereits für 2008
die Gebühr gesenkt, die auch noch für dieses und nächstes Jahr noch Bestand
haben wird. Bilanziell wird in dieser Sparte seit 2008 im Jahresergebnis stets
ein Defizit ausgewiesen. Insgesamt fällt das erwartete Ergebnis für 2009 jedoch
noch etwas besser aus als ursprünglich geplant. Auch 2010 wird in Folge der
Senkung des Unternehmerentgeltes mit einem noch günstigeren Jahresergebnis
gerechnet. Auch hier werden die Defizite aus der Gebührenrücklage nach dem KAG
gedeckt. Wie aus der Anlage zum Wirtschaftsplan ersichtlich, dürfte jedoch
diese Rücklage mit Ablauf des folgenden Jahres aufgezehrt sein.
Die Situation im Betriebszweig Friedhöfe entzieht
sich zur Zeit noch einer abschließenden Beurteilung. In 2008 wurde mit
Einführung der neuen Bestattungsformen eine grundlegend neue
Gebührenkalkulation durchgeführt. Nach den bisher vorliegenden Zahlen wird
diese Sparte voraussichtlich nicht wie geplant nahezu ausgeglichen, sondern mit
einem Defizit abschließen. Es sollte jedoch zunächst das Jahresergebnis für
2009 abgewartet werden, um dann zu entscheiden, ob in der Frage bezüglich einer
Gebührenanpassung Handlungsbedarf besteht, zumal für 2010 mit einer weiteren
Verschlechterung des Ergebnisses gerechnet wird.
In den nicht gebührenrelevanten Sparten Bauhof und Grünflächenunterhaltung
besteht das Bemühen der Betriebsleitung dahingehend, den von der Stadt Emmerich
am Rhein vorgegebenen Budgetansatz für 2009 in Höhe von 3,85 MIO € einzuhalten.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplans kann noch nicht abschließend
abgeschätzt werden, ob dieses Ziel 2009 auch erreicht werden kann. Noch weisen
die entsprechenden Erfolgspläne Defizite aus. Jedoch sind diese bereits
niedriger, als im ursprünglichen Wirtschaftsplan 2009 veranschlagt.
Auch für das Jahr 2010 ist das Budget der Stadt Emmerich am
Rhein in nahezu unveränderter Höhe festgelegt worden. Angesichts der
derzeitigen Haushaltslage ist dies nicht als selbstverständlich anzusehen. Es
ist jedoch fraglich, ob dennoch die Erfolgspläne in diesen Sparten ausgeglichen
dargestellt werden können. In diesem Bereich sind ca. 2/3 der Kosten als
unveränderbare Fixkosten anzusehen. Hierzu zählen insbesonders die
Personalkosten und die Kosten für die Entwässerung der städtischen Straßen und Plätze, wo die
angestrebte Gebührenerhöhung im Bereich der Fremdleistung ebenfalls zu einem
Anstieg der Kosten in Höhe von 100 T€ führt. Im vorliegenden Wirtschaftsplan
sind daher in beiden Bereichen auch für 2010 noch Defizite ausgewiesen. Es soll
versucht werden, durch Einschränkung der Unterhaltungsmaßnahmen oder durch die
Verwirklichung sonstiger Einsparmöglichkeiten letztendlich eine Kostendeckung
zu erzielen. Über die Entwicklung dieser Sparten wird in 2010 der zuständige
Ausschuss zu gegebener Zeit unterrichtet werden.
Zu 2.
Das ausgewiesene Gesamtjahresergebnis in Höhe von 837 T€ ist
auf den ersten Blick nicht ausreichend, der Stadt Emmerich am Rhein die ihr
zustehende gesetzlich und der Höhe nach gewünschte Eigenkapitalverzinsung für
das Jahr 2010 vorab auszuzahlen. Der im Wirtschaftsplan genannte Betrag in Höhe
von 981.732,00 Euro entspricht einem Zinssatz von 7 % für das von der Stadt zur
Verfügung gestellte Kapital in Höhe von ca. 14 MIO Euro.
Dennoch ist diese Auszahlung wirtschaftlich vertretbar, auch
wenn zum Ausgleich dieser Zahlung auf die Gewinnrücklage (ca. 145 T€) zurück zu
greifen ist. Während die Abwassersparte mit einem bilanziellen Überschuss in
Höhe von ca. 1.256.000 Euro abschließen wird, schließen die übrigen
gebührenfinanzierten Sparten mit einem negativen Ergebnis ab. Diese belaufen
sich auf ca. 250 T€. Wie bereits oben
erwähnt, werden diese Verluste in erster Linie über die in den Vorjahren
aufgelaufene Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG gedeckt. Es erscheint
daher wirtschaftlich vertretbar, vor dem Hintergrund der bilanziellen
Überschüsse in der Abwassersparte die Eigenkapitalverzinsung in der
beabsichtigten Höhe vorzunehmen.
Die Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung bedarf gemäß
§ 26 Abs. 2 der EigVO einer gesonderten Beschlussfassung des Rates und ist nach
Vorlage des Jahresabschlusses 2010 vor dem Hintergrund des dann fest stehenden
Jahresergebnisses nochmals mit Blick auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit zu
bestätigen oder abzuändern.
Der Wirtschaftsplan 2010 soll als Entwurf in der Sitzung des Betriebsausschusses am 03.12.2009 soweit beraten werden, dass er umgehend als Empfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet werden kann. Stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die endgültige Beschlussfassung im Rat am 15.12.2009 erfolgen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes.
Gez.
Der Vorsitzende