Betreff
Wahl des/der Vertreter des Vorsitzenden im Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage
01 - 15 0060/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

 

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 57 Abs. 3 GO NW führt der Bürgermeister den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss. Er hat Stimmrecht in diesem Gremium. § 57 Abs. 3 Satz 3  bestimmt, dass der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden wählt.

Der Bürgermeister hat bei der Wahl des/der Stellvertreter Stimmrecht.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2..

 

Gez.

Der Vorsitzende