Betreff
Wahl des/der Vertreter des Vorsitzenden im Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage
01 - 15 0060/2009
Art
Verwaltungsvorlage
Beschlussvorschlag :
Der Haupt- und
Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des
Vorsitzenden.
Sachdarstellung :
Gem. § 57 Abs. 3 GO NW führt der Bürgermeister
den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss. Er hat Stimmrecht in diesem Gremium.
§ 57 Abs. 3 Satz 3 bestimmt, dass der
Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter
des Vorsitzenden wählt.
Der Bürgermeister hat bei der Wahl
des/der Stellvertreter Stimmrecht.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2..
Gez.
Der Vorsitzende