Beschlussvorschlag :
Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschießt:
der Jahresabschluss des
Eigenbetriebes Kultur, Künste Kontakge zum 31.07.2009 wird festgestellt,
der Jahresbetrag in Höhe von 12,36
€ wird an die Stadt Emmerich am Rhein abgeführt,
der Betriebsleitung wird für das
Wirtschaftsjahr 2008/2009 Entlastung erteilt.
Sachdarstellung :
Wie in den
letzten Jahren können auch für das abgelaufene Wirtschaftsjahr gleich lautende
Erläuterungen mit kaum nennenswerten Veränderungen abgegeben werden. Die
Veranstaltungskosten (Honorare, Tantieme, Gema, Werbung, Künstlersozialkasse u.
a.) steigen weiterhin und reduzieren immer mehr die freie Spitze für die
Kultur- und für die Büchereiarbeit. Die fixen Kosten für Personal, Energie,
Kosten der VHS im Rahmen der öffentlich rechtlichen Vereinbarung, Zuschüsse an
die Kulturvereine, an den Geschichtsverein, Versicherungen plus Erhöhungen /Anpassungen
u. a. m. sind nicht beeinflussbar.
Es ist uns aber
gelungen, auch in der Saison 2008/2009 ein sehenswertes Kulturprogramm
anzubieten. Im Vergleich zum vorangegangenen Wirtschaftsjahr wurden jedoch die
Fremdveranstaltungen auf Mietbasis reduziert, um u. a. eigene qualitativ hohe
Veranstaltungen zu stärken. Auch zeichnet sich immer mehr ab, dass machbare
Veranstaltungen durch Agenturen weniger angefragt werden. Im Rahmen der
allgemeinen Kostensteigerung wird klar deutlich, dass ein Theater mit 564 Plätzen
für große Produktionen mit erheblichen Grundkosten (Technik, zahlreiche Crews
und Helfer) immer unattraktiver wird und die lfd. Kosten kaum noch eingespielt
werden können.
Ein erhöhter,
größerer Werbeaufwand ist zu betreiben, um gut besuchte bis ausverkaufte
Veranstaltungen zu erhalten. Neben der regionalen Konkurrenz machen sich die
großen Veranstaltungsarenen wegen der Mobilität der Interessenten und Besucher
in gleichem Maße noch verstärkter bemerkbar. Parallel dazu stehen dem Einzelnen
immer weniger freie Mittel im Privatbudget für Kulturveranstaltungen zur
Verfügung.
Letztendlich wurde mit einem
Jahresertrag von 12,36 € das Ergebnis des Wirtschaftsplanes erreicht.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Wirtschaftsplan vorgesehen
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
Gez.
Der Vorsitzende