Beschlussvorschlag :
Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein schlägt der Gesellschafterversammlung vor, die
nachfolgend genannten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden
Mitgliedern des Aufsichtsrates EGD zu bestimmen :
Mitglied stv. Mitglied
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Sachdarstellung :
Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.11.2009 die Änderung der
§§ 10 und 15 des Gesellschaftervertrages der EGD auf den Weg gebracht.
§ 10 des Gesellschaftervertrages regelt die Zusammensetzung
des Aufsichtsrates. Dieser besteht aus 14 Mitgliedern. Der Bürgermeister und
der Kämmerer der Stadt Emmerich am Rhein gehören diesem Gremium kraft Amtes an;
darüber hinaus sind drei Beschäftigtenvertreter zu Mitgliedern des
Aufsichtsrates zu bestellen.
Die restlichen 9 Mitglieder werden auf Vorschlag des Rates
durch die Gesellschafterversammlung bestimmt.
Gemäß § 50 Abs. 4 GO NW erfolgt die Entsendung von
Vertretern der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen entweder durch
Einheitlichen Wahlvorschlag oder aber durch Abstimmung nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl (Hare-Niemeyer).
Die Aufteilung der 9 Mandate nach dem Verfahren
Hare-Niemeyer stellt sich aufgrund der Sitzverteilung im Rat der Stadt Emmerich
am Rhein wie folgt dar :
CDU 4
SPD 2
BGE 2
GRÜNE 0 od.
1*
DIE LINKE 0 od.
1*
FDP 0
od. 1*
*Losentscheid zwischen GRÜNE /DIE LINKE/FPD über den 9. Sitz
im Aufsichtsrat EGD
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Gez.
Der Vorsitzende