Betreff
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Emmericher Gesellschaft für Dienstleistungen mbH (EGD mbH)
Vorlage
01 - 15 0075/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein schlägt der Gesellschafterversammlung vor, die nachfolgend genannten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Aufsichtsrates EGD zu bestimmen :

                        Mitglied                        stv. Mitglied

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

 

Sachdarstellung :

Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.11.2009 die Änderung der §§ 10 und 15 des Gesellschaftervertrages der EGD auf den Weg gebracht.

§ 10 des Gesellschaftervertrages regelt die Zusammensetzung des Aufsichtsrates. Dieser besteht aus 14 Mitgliedern. Der Bürgermeister und der Kämmerer der Stadt Emmerich am Rhein gehören diesem Gremium kraft Amtes an; darüber hinaus sind drei Beschäftigtenvertreter zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu bestellen.

 

Die restlichen 9 Mitglieder werden auf Vorschlag des Rates durch die Gesellschafterversammlung bestimmt.

 

Gemäß § 50 Abs. 4 GO NW erfolgt die Entsendung von Vertretern der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen entweder durch Einheitlichen Wahlvorschlag oder aber durch Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer).

 

Die Aufteilung der 9 Mandate nach dem Verfahren Hare-Niemeyer stellt sich aufgrund der Sitzverteilung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein wie folgt dar :

 

CDU                4

SPD                2

BGE                2

GRÜNE           0 od. 1*

DIE LINKE       0 od. 1*

FDP                 0 od. 1*

 

*Losentscheid zwischen GRÜNE /DIE LINKE/FPD über den 9. Sitz im Aufsichtsrat EGD

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

Gez.

Der Vorsitzende