Betreff
Integrationsrat,
hier: Benennung von Vertretern des Rates
Vorlage
01 - 15 0077/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

Der Rat bestellt die nachfolgend genannten Ratsmitglieder zu Mitgliedern des Integrationsrates der Stadt Emmerich am Rhein :

 

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4.

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6.

 

Sachdarstellung :

§ 27 GO NW sieht vor, dass in einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Integrationsrat zu bilden ist.

In der Stadt Emmerich am Rhein sind über 5.400 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Erstwohnsitz gemeldet. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner konstituierenden Sitzung am 27.10.2009 beschlossen, einen Integrationsrat mit insgesamt 18 Mitgliedern zu bilden. Der 07.02.2009 wurde als Wahltag bestimmt..

Von diesen 18 Mitgliedern werden 12 von den zu der Wahl zum Integrationsrat wahlberechtigten ausländischen und deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern gewählt.

6 weitere Mitglieder bestellt der Rat aus seiner Mitte.

 

Die Bestellung von Stellvertretern ist nicht möglich.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein ist bei der Festlegung der Größe und der Zusammensetzung (2/3 am Tag der Integrationsratswahl gewählte Vertreter und 1/3 Ratsmitglieder) der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NW und der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen gefolgt.

 

Konsens wurde in interfraktionellen Gesprächen im Zusammenhang mit der Besetzung kommunaler Ausschüsse und weiterer Gremien dahingehend erzielt, dass jede im Rat vertretende Fraktion ein Mitglied in den Integrationsrates entsenden kann.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

Gez.

Der Vorsitzende