hier: Benennung von Vertretern des Rates
Beschlussvorschlag :
Der Rat bestellt
die nachfolgend genannten Ratsmitglieder zu Mitgliedern des Integrationsrates
der Stadt Emmerich am Rhein :
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Sachdarstellung :
§ 27 GO NW sieht vor, dass in einer Gemeinde, in der
mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein
Integrationsrat zu bilden ist.
In der Stadt Emmerich am Rhein sind über 5.400 ausländische
Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Erstwohnsitz gemeldet. Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein hat in seiner konstituierenden Sitzung am 27.10.2009
beschlossen, einen Integrationsrat mit insgesamt 18 Mitgliedern zu bilden. Der
07.02.2009 wurde als Wahltag bestimmt..
Von diesen 18 Mitgliedern werden 12 von den zu der Wahl zum
Integrationsrat wahlberechtigten ausländischen und deutschen Einwohnerinnen und
Einwohnern gewählt.
6 weitere Mitglieder bestellt der Rat aus seiner Mitte.
Die Bestellung von Stellvertretern ist nicht möglich.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein ist bei der Festlegung
der Größe und der Zusammensetzung (2/3 am Tag der Integrationsratswahl gewählte
Vertreter und 1/3 Ratsmitglieder) der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes
NW und der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen
gefolgt.
Konsens wurde in interfraktionellen Gesprächen im Zusammenhang mit der Besetzung kommunaler Ausschüsse und weiterer Gremien dahingehend erzielt, dass jede im Rat vertretende Fraktion ein Mitglied in den Integrationsrates entsenden kann.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Gez.
Der Vorsitzende