Beschlussvorschlag :
Der Rat beschließt, der Port Emmerich Infrastruktur- und Immobilien GmbH eine Bürgschaft über 2.373.732,00 € für den Ersatz des Hafenkrans und eine Bürgschaft über 2.140.531,65 € für die Erweiterung des Hafens zu gewähren.
Sachdarstellung :
Für den Ersatz
des im Jahre 2002 zerstörten Kranes im Hafen hat die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes eine Zuwendung von bis zu 2.373.732,00 € bewilligt, wofür eine
selbstschuldnerische Bürgschaft der Stadt verlangt wird.
Für die
Erweiterung des Hafens wurden bis zu 2.140.531,65 bewilligt. Auch hierzu wird
eine selbstschuldnerische Bürgschaft gefordert.
Die Bürgschaften
dienen zur Sicherstellung der Zweckbindung der Zuwendung.
Gemäß § 87 GO
NRW darf die Gemeinde Bürgschaften nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben
übernehmen; der Hafenbetrieb gilt als
zulässige wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde.
Die Entscheidung zur Übernahme einer Bürgschaft ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Mehreinnahme aus
Bürgschaftsgebühr
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Gez.
Der Vorsitzende