Vorlage
02 - 15 0079/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

Der Rat beschließt, der Port Emmerich Infrastruktur- und Immobilien GmbH eine Bürgschaft über 2.373.732,00 € für den Ersatz des Hafenkrans und eine Bürgschaft über 2.140.531,65 € für die Erweiterung des Hafens zu gewähren.

Sachdarstellung :

Für den Ersatz des im Jahre 2002 zerstörten Kranes im Hafen hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes eine Zuwendung von bis zu  2.373.732,00 € bewilligt, wofür eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Stadt verlangt wird.

 

Für die Erweiterung des Hafens wurden bis zu 2.140.531,65 bewilligt. Auch hierzu wird eine selbstschuldnerische Bürgschaft gefordert.

 

Die Bürgschaften dienen zur Sicherstellung der Zweckbindung der Zuwendung.

 

Gemäß § 87 GO NRW darf die Gemeinde Bürgschaften nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen; der Hafenbetrieb  gilt als zulässige wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde.

 

Die Entscheidung zur Übernahme einer Bürgschaft ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Mehreinnahme aus Bürgschaftsgebühr

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

Gez.

Der Vorsitzende