Betreff
Verkehrssituation auf dem Tichelkamp in Emmerich am Rhein,
hier: Eingabe an den Rat Nr. 14/2009 ,
Vorlage
05 - 15 0083/2009
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, da zurzeit kein Handlungsbedarf besteht, keine baulichen bzw. straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen durchzuführen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat hat die der Vorlage beigefügte Eingabe in seiner Sitzung am 03.11.2009 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

Bereits mehrfach wurde über die Verkehrssituation auf der Straße Tichelkamp diskutiert. Hieraus folgend fanden verschiedene Ortstermine mit der Polizei, sowie der Verkehrswacht Kleve e.V. statt. Als Ergebnis ist  festzuhalten, dass keine Notwendigkeit zu baulichen bzw. straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen besteht.

 

Bezüglich der vorgeschriebenen maximal zulässigen Geschwindigkeit wurde von Seiten der Polizei mitgeteilt, dass es keine grundsätzlichen Auffälligkeiten gibt, wobei klargestellt wurde, dass es vereinzelt Verkehrsteilnehmer gibt, die Spitzen darstellen. Die Polizeistation sagte bereits regelmäßige Kontrollen zu.

In den letzten drei Jahren hat sich auf dem Tichelkamp lediglich ein Unfall ereignet. Hier ist ein landwirtschaftliches Fahrzeug beim Einbiegen in den Tichelkamp mit einem vorfahrtberechtigten Pkw kollidiert. Beide Fahrzeuge waren weiterhin fahrbereit, es gab keine Verletzten.

Unfälle mit Kindern sind nicht bekannt. Die gesamte Unfallsituation ist unauffällig.

 

Eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist nicht zielführend.

Die Unfallsituation ist, wie bereits erwähnt, unauffällig, auch ist das Erscheinungsbild des Tichelkampes nicht das einer Straße mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Entsprechend würde dies durch den Verkehrsteilnehmer nicht akzeptiert werden.

Um hier die Optik einer solchen Straße zu erreichen und den Standard einer ‚selbsterklärenden Straße’ zu erreichen, wäre ein erheblicher baulicher Aufwand nötig, dieser würde allerdings wiederum das Durchfahren mit Lkw erschweren.

Da der Tichelkamp als Umleitungsstrecke für Lkw, zur Entlastung des Ortskerns Elten, ausgeschildert ist, schließen sich solche bauliche Maßnahmen aus.

 

Die Markierung betreffend ist mitzuteilen, dass gemäß der Straßenverkehrsordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage keine Markierungen aufgebracht werden sollten.

Ausnahmen bilden hier z.B. gefährliche Kurvenlagen oder unübersichtliche Einmündungen. Auch klassifizierte Straßen innerorts mit mehr als 2 Fahrstreifen bzw. mehr als 5.000 Kfz/24 h oder auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h übersteigt bilden hier eine Ausnahme.

Diese Ausnahmen treffen auf den Spyker Weg zu, jedoch nicht auf den Tichelkamp.

 

Wie bereits anlässlich vorheriger Diskussionen erwähnt, werden die Bankette der Straße, auch weiterhin, in regelmäßigen Abständen durch die KBE mit geeignetem Material aufgefüllt.

 

Bezüglich der Maßnahme „Geh-, Radweg Tichelkamp“ wird auf die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens BÜ-Beseitigung zu erwartende abschließende Stellungnahme der DB AG und Klarheit über evtl. Kostenbeteiligungen bei Realisierung diese Maßnahme verwiesen.

 

Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Die Maßnahme wird im Leitbild nicht behandelt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter