hier: Eingabe an den Rat Nr. 14/2009 ,
Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, da zurzeit
kein Handlungsbedarf besteht, keine baulichen bzw. straßenverkehrsrechtlichen
Maßnahmen durchzuführen.
Sachdarstellung :
Der Rat hat die der Vorlage beigefügte Eingabe in seiner
Sitzung am 03.11.2009 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
Bereits mehrfach wurde über die Verkehrssituation auf der
Straße Tichelkamp diskutiert. Hieraus folgend fanden verschiedene Ortstermine
mit der Polizei, sowie der Verkehrswacht Kleve e.V. statt. Als Ergebnis
ist festzuhalten, dass keine
Notwendigkeit zu baulichen bzw. straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen besteht.
Bezüglich der vorgeschriebenen maximal zulässigen
Geschwindigkeit wurde von Seiten der Polizei mitgeteilt, dass es keine
grundsätzlichen Auffälligkeiten gibt, wobei klargestellt wurde, dass es
vereinzelt Verkehrsteilnehmer gibt, die Spitzen darstellen. Die Polizeistation
sagte bereits regelmäßige Kontrollen zu.
In den letzten drei Jahren hat sich auf dem Tichelkamp
lediglich ein Unfall ereignet. Hier ist ein landwirtschaftliches Fahrzeug beim
Einbiegen in den Tichelkamp mit einem vorfahrtberechtigten Pkw kollidiert.
Beide Fahrzeuge waren weiterhin fahrbereit, es gab keine Verletzten.
Unfälle mit Kindern sind nicht bekannt. Die gesamte
Unfallsituation ist unauffällig.
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist
nicht zielführend.
Die Unfallsituation ist, wie bereits erwähnt, unauffällig,
auch ist das Erscheinungsbild des Tichelkampes nicht das einer Straße mit
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Entsprechend würde dies durch den
Verkehrsteilnehmer nicht akzeptiert werden.
Um hier die Optik einer solchen Straße zu erreichen und den
Standard einer ‚selbsterklärenden Straße’ zu erreichen, wäre ein erheblicher
baulicher Aufwand nötig, dieser würde allerdings wiederum das Durchfahren mit
Lkw erschweren.
Da der Tichelkamp als Umleitungsstrecke für Lkw, zur
Entlastung des Ortskerns Elten, ausgeschildert ist, schließen sich solche
bauliche Maßnahmen aus.
Die Markierung betreffend ist
mitzuteilen, dass gemäß der Straßenverkehrsordnung innerhalb der geschlossenen
Ortslage keine Markierungen aufgebracht werden sollten.
Ausnahmen bilden hier z.B.
gefährliche Kurvenlagen oder unübersichtliche Einmündungen. Auch klassifizierte
Straßen innerorts mit mehr als 2 Fahrstreifen bzw. mehr als 5.000 Kfz/24 h oder
auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h übersteigt bilden hier
eine Ausnahme.
Diese Ausnahmen treffen auf den
Spyker Weg zu, jedoch nicht auf den Tichelkamp.
Wie bereits anlässlich vorheriger Diskussionen erwähnt,
werden die Bankette der Straße, auch weiterhin, in regelmäßigen Abständen durch
die KBE mit geeignetem Material aufgefüllt.
Bezüglich der Maßnahme „Geh-, Radweg Tichelkamp“ wird auf
die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens BÜ-Beseitigung zu erwartende
abschließende Stellungnahme der DB AG und Klarheit über evtl.
Kostenbeteiligungen bei Realisierung diese Maßnahme verwiesen.
Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die
Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme wird im Leitbild
nicht behandelt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter