Betreff
Tichelkamp
hier: Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 11.11.2009
Vorlage
05 - 15 0089/2010
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, da zurzeit kein Handlungsbedarf besteht, keine baulichen bzw. straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen durchzuführen.

 

Sachdarstellung :

 

Die u. a. auch in der Vorlage 05-15 0083/2009 dieser Sitzung zu entnehmen ist, wurde bereits mehrfach über die Verkehrssituation auf der Straße Tichelkamp diskutiert. Hieraus folgend fanden verschiedene Ortstermine mit der Polizei sowie der Verkehrswacht Kleve e. V. statt. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass keine Notwendigkeit zu baulichen bzw. straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen besteht.

 

Das Schreiben des Herrn Puttkammer vom 24.08.2006 wurde dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 05.09.2006 beigegeben und das Ergebnis des hieraus folgenden Ortstermins mit der Polizei und der KBE mündlich bekannt gegeben. Eine erneute Diskussion dieses Schreibens erscheint somit nicht notwendig. Bedingt durch die Tatsache, dass sich zwischenzeitlich keine neuen Erkenntnisse ergeben haben, wird ebenfalls eine erneute zweitaufwendige personalbindende Ortsbesichtigung für nicht notwendig erachtet und sollte vermieden werden.

 

Zu den im Antrag aufgelisteten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

zu 1.

Der Tichelkamp ist wegen seiner atypischen Lage und Funktion u. E. keinem der in der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) genannten Straßentypen eindeutig zuzurechnen. Aufgrund dieser Besonderheit böte ich im Falle eines beitragsfähigen Ausbaus am ehesten noch der Erlass einer Einzelfassatzung nach § 4 Abs. 9 SBS an.

 

zu 2. 3. 4. 5. und 6.

Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beziehen sich auf den Neubau von Straßen. Eine Überprüfung vorhandener, zum Teil jahrzehntealter Straßen, und der daraus folgende zwingend erforderliche Umbau ergibt sich hieraus nicht.

Aus straßenverkehrsrechtlicher sowie straßenbaulicher Sicht sieht die Stadt Emmerich als Straßenbaulastträger hier keinen Handlungsbedarf.

 

zu 7.

Zurzeit ist die Brücke über die Wild im Verlauf des Spyker Weges für ein max. Gesamtgesicht der Fahrzeuge bis zu 60 t zugelassen. Entsprechend ist sie nur von leeren bzw. gering beladenen Lkw’s zu befahren. Aufgrund ihrer geringen Breite ist nur Einrichtungsverkehr möglich.

Eine Erneuerung der Brücke, mit Zulassung aller üblichen Lkw’s im Zweirichtungsverkehr, hätte nach einer Grobschätzung Kosten in Höhe von ca. 700.000 € zur Folge.

 

zu 8.

Nach Auskunft der Kreispolizeibehörde wurden seit dem 06.08.2009 insgesamt 6 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Hierbei wurden lediglich kleinere Verstöße (insgesamt 9 Verwarngelder), bei drei Überwachungen wurden keine Verstöße festgestellt.

 

Bezüglich eventueller Baumaßnahmen im Verlauf der Straße Tichelkamp wird auf die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens BÜ-Beseitigung zu erwartende abschließende Stellungnahme der DB AG und Klarheit über evtl. Kostenbeteiligungen bei Realisierung dieser Maßnahme verwiesen.

 

Die RASt 06 liegt zur Einsicht bei Fachbereich Stadtentwicklung bereit und kann selbstverständlich auch kopiert werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme wird im Leitbild nicht behandelt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter