Beschlussvorschlag :
Der Sozialausschuss beschließt die
Bildung einer Kommission, in der jede Fraktion ein Mitglied des
Sozialausschusses benennt.
Sachdarstellung :
Die Vergabe der städtischen Zuschüsse an
die Träger der Wohlfahrtspflege erfolgte bislang nach Vorlage der
Verwendungsnachweise durch eine Kommission, der jeweils ein Mitglied aus jeder
Fraktion angehörte, das gleichzeitig aber auch Mitglied des Sozialausschusses
war.
Die Verwaltung schlägt vor, dass weiter so verfahren wird und dass zwecks Bildung der Kommission jede Fraktion ein Mitglied des Sozialausschusses benennt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme
steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.
Gez.
Der Vorsitzende