Beschlussvorschlag :
Der Sozialausschuss nimmt den
vorliegenden Bericht zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Ein kurzer Sachstand: Im Leistungsbezug
nach dem SGB II stehen im Januar 2010
1.041 Bedarfsgemeinschaften, die 2.206 Personen umfassen. Zum gleichen
Zeitpunkt des Vorjahres waren es 963 Bedarfsgemeinschaften. Im Bereich der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung blieben die Zahlen
unverändert. Wohngeldzahlungen gab es in 2009 in 1.418 Fällen.
Fachbereich intern
Im Fachbereich sind 34 Personen tätig.
Hinzu kommt eine Kollegin aus den Reihen des SoS-Kinderdorfs, die sich im
Fallmanagement ausschließlich mit den Alleinerziehenden befasst.
Nirgendwo gibt es derart viele
gesetzliche Änderungen wie im Bereich der Sozialleistungen. Fast täglich gibt
es neue Normen, die zu beachten sind.
Damit die Kollegen auf dem neuesten Wissensstand bleiben, werden durchgehend
Fortbildungen besucht. Hierfür stehen jährlich insgesamt 8.000 € zur Verfügung, die voll ausgeschöpft
werden. Neben den Fortbildungen werden aber auch Seminare zur
Konfliktbewältigung wie z.B. „Deeskalation“ und „Umgang mit schwierigem Klientel“
besucht. Bei Bedarf gibt es auch Inhouse-Seminare im Kreishaus.
Mehrfach fanden in 2009 Prüfungen statt.
Die Innenrevision des Kreises war im Dezember an 9 Tagen vor Ort. Schwerpunkt
der SGB II-Prüfung waren das Fallmanagement sowie die Leistungsgewährung. Zwar
liegt der Prüfungsbericht noch nicht in schriftlicher Form vor, doch in der
Abschlussbesprechung, an der auch Bürgermeister Diks teilnahm, wurde im
kreisweiten Vergleich durchweg gute Arbeit attestiert.
Das hausinterne RPA prüfte im Vorjahr
den Bereich der Unterkunftskosten in der SGB II-Leistungsgewährung.
Beanstandungen gab es nicht.
Ebenfalls prüfte das RPA Fälle aus dem
SGB XII. Auch hier war das RPA mit der Umsetzung der rechtlich schweren Materie
einverstanden.
Geprüft wurde vom RPA auch der Bereich
der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Beanstandungen:
Fehlanzeige.
Einige Tage war auch die Prüfgruppe der
Innungskrankenkasse im Fachbereich tätig. Sie checkte die ordnungsgemäße
Abführung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Auch hier wurde
korrekte Arbeit bescheinigt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme
steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.
Gez.
Der Vorsitzende