Betreff
Beseitigungsantrag
Vorlage
05 - 15 0108/2010
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung

 

Herr Nikolaus Roßmüller ist seit dem Jahr 2007 regelmäßig bei verschiedenen Mitarbeitern der Stadtverwaltung Emmerich am Rhein vorstellig geworden. Darüber hinaus erstellte er diverse Anschreiben, Eingaben und Anträge an verschiedene Behörden und Gremien, so unter anderem an den Kreis Kleve oder auch den Petitionsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen. Sämtliche Anfragen  und Eingaben betrafen die bauplanungs- und ordnungsrechtliche Situation des Grundstückes Gemarkung Emmerich, Flur 9, Flurstück 331.

 

Ebenso verfasste Herr Roßmüller bereits im Jahre 2007 eine Eingabe an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein, welche dieser in seiner Sitzung vom 27.03.2007 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwies. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschloss in seiner Sitzung am 15.05.2007, eine Ortsbesichtigung durchzuführen, welche am 14.08.2007 stattfand. In der anschließenden Sitzung befand der Ausschuss, dass der vorhandene Zustand keinerlei Änderung bedarf.

 

Bestätigung fand dieser Beschluss auch in den Ergebnissen der mehrfachen Prüfung dieses Sachverhaltes durch verschiedene Fachbereiche der Kreisverwaltung Kleve sowie des Petitionsausschusses.

 

Neue Tatsachen wurden seitens Herrn Roßmüller bislang nicht vorgetragen. Die seinerseits erwähnten Arbeiten am Dach des auf dem betreffenden Grundstück stehenden Gebäudes sind nicht genehmigungspflichtige Ausbesserungsarbeiten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Instandhaltung des Gebäudes. Die Arbeiten sind im Rahmen der laufenden Verwaltungsgeschäfts auch kontrolliert worden. 

 

Eine erneute Verweisung der Angelegenheit an den Ausschuss für Stadtentwicklung als Fachausschuss ist infolge des vorstehenden Sachverhaltes ebenfalls nicht erforderlich.

 

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen

 

 

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.

 

Gez.

Der Vorsitzende