Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung
Herr Nikolaus Roßmüller ist seit dem Jahr 2007 regelmäßig
bei verschiedenen Mitarbeitern der Stadtverwaltung Emmerich am Rhein vorstellig
geworden. Darüber hinaus erstellte er diverse Anschreiben, Eingaben und Anträge
an verschiedene Behörden und Gremien, so unter anderem an den Kreis Kleve oder
auch den Petitionsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen. Sämtliche
Anfragen und Eingaben betrafen die
bauplanungs- und ordnungsrechtliche Situation des Grundstückes Gemarkung
Emmerich, Flur 9, Flurstück 331.
Ebenso verfasste Herr Roßmüller bereits im Jahre 2007 eine
Eingabe an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein, welche dieser in seiner Sitzung
vom 27.03.2007 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwies. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschloss in seiner Sitzung am 15.05.2007, eine
Ortsbesichtigung durchzuführen, welche am 14.08.2007 stattfand. In der
anschließenden Sitzung befand der Ausschuss, dass der vorhandene Zustand
keinerlei Änderung bedarf.
Bestätigung fand dieser Beschluss auch in den Ergebnissen
der mehrfachen Prüfung dieses Sachverhaltes durch verschiedene Fachbereiche der
Kreisverwaltung Kleve sowie des Petitionsausschusses.
Neue Tatsachen wurden seitens Herrn Roßmüller bislang nicht
vorgetragen. Die seinerseits erwähnten Arbeiten am Dach des auf dem betreffenden
Grundstück stehenden Gebäudes sind nicht genehmigungspflichtige
Ausbesserungsarbeiten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Instandhaltung des
Gebäudes. Die Arbeiten sind im Rahmen der laufenden Verwaltungsgeschäfts auch
kontrolliert worden.
Eine erneute Verweisung der Angelegenheit an den Ausschuss
für Stadtentwicklung als Fachausschuss ist infolge des vorstehenden
Sachverhaltes ebenfalls nicht erforderlich.
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild
Die Maßnahme
steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.
Gez.
Der Vorsitzende