Beschlussvorschlag :
Der Aussschuss für Stadtentwicklung nimmt das geplante Bauvorhaben Rheinpromenade 20-21 / Fischerort 15-17 zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die Eigentümerin des Gebäudekomplexes Rheinpromenade 20-21 /
Fischerort 15-17 beabsichtigt, die vorhandenen Gebäude abzubrechen und einen
Neubau zu errichten.
Der offizielle Planungsprozess begann im Jahr 2006. Da die
Planungen von der Gestaltungssatzung für den Stadtkern von Emmerich am Rhein –
Fußgängerzone und Rheinpromenade – vom 18.12.2002 abwichen, wurde gem. § 6 der
Satzung der Gestaltungsbeirat eingeschaltet. Mit der Entwurfsplanung waren
nacheinander verschiedene Architekten beauftragt.
In mehreren Sitzungen und Telefonkonferenzen des
Gestaltungsbeirates wurde das Anforderungsprofil an dieses städtebaulich
bedeutsame Vorhaben erarbeitet.
Die ausführliche Stellungnahme des Gestaltungsbeirates zur
positiven Beurteilung des Vorhabens ist als Anlage beigefügt.
In der Sitzung wird der beauftragte Architekt Marcus Wrede
das Vorhaben vorstellen.
Hierzu wurde auch ein Modell erstellt.
Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:
· Städtebauliche
Gesamtansicht – Straßenabwicklung Fischerort
· Grundrisse
/ Ansichten / Schnitte
· Perspektivskizze
Fischerort
· Perspektivskizze
Rheinpromenade
· Votum
des Gestaltungsbeirates
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter