Beschlussvorschlag :

 

Der Aussschuss für Stadtentwicklung  nimmt das geplante Bauvorhaben Rheinpromenade 20-21 / Fischerort 15-17 zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Die Eigentümerin des Gebäudekomplexes Rheinpromenade 20-21 / Fischerort 15-17 beabsichtigt, die vorhandenen Gebäude abzubrechen und einen Neubau zu errichten.

 

Der offizielle Planungsprozess begann im Jahr 2006. Da die Planungen von der Gestaltungssatzung für den Stadtkern von Emmerich am Rhein – Fußgängerzone und Rheinpromenade – vom 18.12.2002 abwichen, wurde gem. § 6 der Satzung der Gestaltungsbeirat eingeschaltet. Mit der Entwurfsplanung waren nacheinander verschiedene Architekten beauftragt.

 

In mehreren Sitzungen und Telefonkonferenzen des Gestaltungsbeirates wurde das Anforderungsprofil an dieses städtebaulich bedeutsame Vorhaben erarbeitet.

Die ausführliche Stellungnahme des Gestaltungsbeirates zur positiven Beurteilung des Vorhabens ist als Anlage beigefügt.

 

In der Sitzung wird der beauftragte Architekt Marcus Wrede das Vorhaben vorstellen.

Hierzu wurde auch ein Modell erstellt.

 

Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:

·           Städtebauliche Gesamtansicht – Straßenabwicklung Fischerort

·           Grundrisse / Ansichten / Schnitte

·           Perspektivskizze Fischerort

·           Perspektivskizze Rheinpromenade

·           Votum des Gestaltungsbeirates

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter