hier: 1) Antrag der BGE-Fraktion vom 05.11.2009
2) Auswertung Bürgerforum
3) Entwurf und Freigabe des Entwurfs zur Erstellung der Ausführungsplanung
4) Bauliche Anlagen als vom Entwurf losgelöste Sonderthemen
Beschlussvorschlag :
Zu 1)
Zu 1.1) Der Rat hält an den, die Ausbaukostenhöhe betreffenden Beschlüssen
fest. Mithin lehnt er den Antrag der Fraktion der BGE vom 5.11.2009 ab.
Zu 1.2) s. Beschluss zu Punkt 4.1)
Zu 1.3) s. Beschluss zu Punkt 3)
Zu 2)
Der Rat nimmt die Ergebnisse des
Bürgerforums zur Kenntnis und beschließt, die Anregungen und Wünsche der Bürger
nach Möglichkeit bei der Entwurfsplanung zur Umgestaltung des Rheinparks zu
berücksichtigen.
Zu 3)
Der Rat stimmt dem in der Sitzung
vorgestellten Entwurf zur Umgestaltung des Rheinparks zu und gibt diesen zur
Erstellung der Ausführungsplanung frei.
Zu 4)
Zu 4.1)
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
parallel zu dem Projekt „Umgestaltung des Rheinparks“ – spätestens bis zum
Abschluss der Umbauarbeiten des Parks – eine Lösung für die zusätzliche Einrichtung
öffentlich zugänglicher Toiletten zu finden.
Dazu sollen zwei Handlungsstränge
verfolgt werden:
1. Einrichtung einer öffentlichen WC-Anlage im
Nahbereich des Rheinparks am Parkring als fest installierte Anlage auf dem sich
in städtischem Eigentum befindenden Flurstück 367, Flur 19, Gemarkung Emmerich
und
2. „Gastronomie-Konzept“ mit Einbindung der
gastronomischen Betriebe der Rheinpromenade/Innenstadt zur öffentlichen Nutzung
ihrer WC-Anlagen.
Zu 4.2)
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der
Entwurf zur Umgestaltung des Rheinparks grundsätzlich die Einrichtung eines
(mobilen) Kiosks im Park zulässt.
Zu 4.3)
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der
Entwurf zur Umgestaltung des Rheinparks grundsätzlich die bauliche Erweiterung
des Haus im Park zulässt.
Sachdarstellung :
Zu 1) Antrag der BGE-Fraktion vom 05.11.2009
Die BGE-Fraktion hat mit Schreiben vom 05.11.2009 im Rahmen
des Projektes „Umgestaltung des Rheinparks“ folgende Hauptpunkte beantragt:
1.1) Kostenlimit von 500.000 € Brutto für die
Umgestaltung des Parks
1.2) Verzicht auf den Bau einer Toilettenanlage im
Rheinpark; Alternativvorschlag: Modell „nette Toilette“
1.3) möglichst wenig Hecken pflanzen, stattdessen
pflegeleichte Stauden
Zu
1.1) Kostenlimit von 500.000 € Brutto
Im Produkt 1.100.13.01.01 „Natur und Landschaft“ stehen bei
dem Investitionsprojekt 7.000080.700 (Umgestaltung Rheinpark) im Haushaltsjahr
2009 Planungskosten in Höhe von 50.000 € sowie für den Ausbau 450.000 € im Jahr
2010 und 500.000 € im Jahr 2011 zur Verfügung.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.07.2009 Maßnahmen der
Stadt Emmerich am Rhein nach dem Konjunkturpaket II beschlossen.
Zu diesen Maßnahmen zählt beim Investitionsschwerpunkt
Infrastruktur (Städtebau im Sanierungsgebiet) gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2
Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) auch das Projekt „Umgestaltung Rheinpark“
mit einem Teil-Volumen von 500.000 €.
Die dem Entwurf zugrunde liegende Kostenzusammenstellung
umfasst Gesamtkosten für die Umgestaltung des Rheinparks in Höhe von 845.000
€ Brutto. Darin sind folgende Einzelansätze enthalten:
Landschaftsbau 200.000 €
Wege und Plätze 280.000 €
Beleuchtung 120.000 €
Ausstattung 55.000 €
Spiel und Sport 190.000 €
Damit liegen die veranschlagten Ausbaukosten unterhalb des
Haushaltsansatzes.
Da die Maßnahmen nach dem Konjunkturpaket II separat
veranschlagt werden müssen, wurde inzwischen das Investitionsprojekt
7.000706.700 (KP II Umgestaltung Rheinpark) gebildet.
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2010 wird der Gesamtansatz von
unverändert 1.000.000 € mit
50.000 € in 2009 und 450.000 € in 2011 bei der bisherigen
Projekt-Nr. 7.0000.80.700 sowie
450.000 € in 2010 und 50.000 € in 2011 bei der neuen
Projekt-Nr. 7.000706.700 veranschlagt
und hierbei analog die Zuweisung aus dem Konjunkturpaket II mit
450.000 € und 50.000 € angesetzt.
Finanzierung des Projektes
Die Investitionskosten von 845.000 € für den Rheinpark
werden sich nur unwesentlich in der Ergebnisrechnung auswirken.
Abschreibungsbeträge fallen nicht an, da das Parkgrundstück an sich nicht
abgeschrieben und der Aufwuchs als sich nicht abschreibender Aufschlag auf den
Grundstückswert dargestellt wird.
In der Finanzierung verbleibt nach Abzug der Mittel von
500.000 € aus dem Konjunkturpaket II ein zu finanzierender Betrag von 345.000
€, der über eine Kassenkreditfinanzierung mit derzeit etwa 1,8% oder als
langfristiger Investitionskredit über 30 Jahre Laufzeit mit derzeit 4,5% zzgl.
1% Tilgung, mit 13.750 € jährlich in die Ergebnisrechnung einfließt.
Diese Belastung wird als haushaltsverträglich angesehen.
Kosten WC-Anlage
Die für eine WC-Anlage anzusetzenden Kosten einschließlich
der Folgekosten sind Zusatzkosten, welche nicht dem Projekt „Umgestaltung des
Rheinparks“ zuzurechnen sind, sondern der Einstellung eines gesonderten
Haushaltsansatzes für das Jahr 2010 bedürfen.
Zu 1.2) Verzicht auf WC-Anlage im Park; Alternative:
Modell „nette Toilette“
s. Ausführungen zu Punkt 4.1)
Zu
1.3) wenig Hecken, mehr Stauden
Der Entwurf zur Umgestaltung des Rheinparks (s. Punkt 3)
sieht die Wegnahme des überwiegenden Teils der bestehenden Hecken- und
Strauchstrukturen vor, um eine größere Durchlässigkeit und Transparenz des
Parks – auch entsprechend den Ergebnissen der Ideenwerkstatt und des
Bürgerforums – zu erzielen.
Zu 2) Auswertung Bürgerforum
Der Vorentwurf zur Umgestaltung des Rheinparks wurde der
Öffentlichkeit in einem Bürgerforum am 29.10.2009 vorgestellt. Das
Gesamtkonzept ist diskutiert und positiv bewertet worden.
Folgende Anregungen wurden eingebracht:
Park nicht mit Funktionen überfrachten
vorhandene Qualitäten erhalten
weniger Bäume, mehr Wiese
Blumen zur Gestaltung
gute Begeh- und Befahrbarkeit der Wege
gute Anbindung an die Promenade (Steg breiter als 2,50 m)
Aussichtsplattform mit einer ansprechenden Gestaltung
neuen Standort für den „Komposthaufen“ finden
Reduzierung des Baumbestandes in zwei Etappen => 1.
kurzfristige Wegnahme der 35 von dem beauftragten Baumgutachter aus
baumbiologischen und verkehrssicherheitsrelevanten Gründen als nicht
erhaltenswert eingestuften Bäume, 2. Fällung der 15 Bäume, deren Auslichtung aus
gestalterischen und funktionalen Gründen (Schaffung ausreichend großer und
belichteter Spielflächen) notwendig ist
nur eine Spielfläche für Kleinkinder vorsehen, um die
Beaufsichtigung zu erleichtern
das Thema Hundetoilette wird sehr kontrovers diskutiert
die Anregung, Sträucher für die Sitzbereiche vorzusehen,
wird zugunsten von Transparenz und Kontrolle verworfen
WC-Anlage im Park wird als zu kostenintensiv angesehen =>
stattdessen könnte eine Vereinbarung mit den Gastronomen an der Rheinpromenade
getroffen und/oder eine mobile Toilettenanlage am alten Standort des
Toilettenhauses im Park installiert werden
Zu 3) Entwurf und Freigabe des Entwurfs zur
Erstellung der Ausführungsplanung
3.1) Grundprämissen
Aus den beschlossenen Konzepten wie Leitbild, Masterplan
Innenstadt und städtebauliches Konzept Rheinpromenade sowie den Ergebnissen der
Ideenwerkstatt und des Bürgerforums ergeben sich für den Entwurf zur
Umgestaltung des Rheinparks folgende Grundprämissen:
umfassende gestalterische Aufwertung des Parks
große zusammenhängende Freiflächen als Ruhezonen vorsehen
grundsätzlicher Erhalt des Baumbestandes
Park transparenter gestalten
bestehende bauliche Elemente erhalten (Wasser- und
Schifffahrtsamt, Haus im Park, Kriegerdenkmal)
Rundweg als Ergänzung der Rheinpromenade mit Anbindung an
die Innenstadt optimieren („Scharnierfunktion“ des Parks zwischen
Rheinpromenade und Kaßstraße)
innere Erschließung des Parks ordnen/reduzieren
Wasser und Hafen erlebbar machen
3.2) Entwurfselemente
Wesentliche Entwurfselemente der Umgestaltung des Rheinparks
sind:
„Parkband“
Parkband“ als Hauptaktionszone in Nord-Süd-Richtung mit
einer wassergebundenen Wegedecke und seitlicher Einfassung durch Betonplatten
innerhalb des „Parkbandes“ finden sich die Hauptattraktionen
Zockerplatz, Spielplätze, Seilbahn, Haus im Park, Brunnen und Ehrenmal
Bänke innerhalb des „Parkbandes“ laden zum Verweilen ein;
die freien Flächen können zum Boulespiel und sonstigen Aktionen genutzt werden
am Südende des „Parkbandes“ befindet sich der vom Wasser-
und Schifffahrtsamt (WSA) geplante Autoabsetzplatz, welcher als in den Rhein
hineinragende Aussichtsplattform einen weiteren Attraktionspunkt des Parks
bildet
Versetzen des Geräteschuppens in einen Bereich südlich des
WSA mit Einfassung durch eine Heckenstruktur; die Fläche dient auch als
temporärer Sammelplatz für Laub
Sport und Spiel
Spielplätze im Bereich des „Parkbandes“ mit besonderer
Ausgestaltung in Hinblick auf die Wahl der Spielgeräte (Spielschiff, Seilbahn)
für verschiedene Altersstufen
Zockerplatz“ als eingefasste Spielfläche für Jugendliche mit
Toren und Basketballkörben
Brunnen
Bäume und Grünstrukturen
entsprechend der Anregung aus der Ideenwerkstatt, den Park
lichter und heller zu gestalten, wurden die 181 im Park vorhandenen Bäume
untersucht (Baumgutachten Rensing vom 28.09.2009); danach sind 35 Bäume krank,
haben aufgrund ihres Wuchses keine Entwicklungschancen oder hindern Bäume im
Nahbereich an ihrer Entwicklung; diese Bäume müssen aus
Verkehrssicherungsgründen entfernt werden (die Maßnahme wird bis zum 31.03.2010
durchgeführt); für die Wegnahme der gemäß Gutachten als abgängig bewerteten
Bäume ist entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein kein
Ausgleich zu leisten
Fällung der 15 Bäume, deren Auslichtung aus gestalterischen
und funktionalen Gründen (Schaffung ausreichend großer und belichteter
Spielflächen) notwendig ist
Pflanzung von Ersatzbäumen in Einzelfällen (z.B.
Trauerweide)
Wegnahme von Strauch- und Heckenstrukturen, um den Park
transparenter zu gestalten
der Park ist geprägt durch Baumstrukturen und Einzelbäume,
die dazwischen liegenden Bereiche sind ruhige Rasenflächen, die individuell –
auch für Veranstaltungen – genutzt werden können
Blumenzwiebeln (vorwiegend Krokusse) innerhalb der
Rasenflächen
Wege
„Parkband“ als Hauptflanierbereich in Nord-Süd-Richtung
verbesserte Anbindung der Promenade an den Park durch
Errichtung einer Steganlage als Wegeachse zum „Parkband“/Ehrenmal mit einer
Breite von ca. 3,0 m als ebenerdiges Element (Betonplatten und Rasen)
geschlossener Rundweg von der Rheinpromenade bzw. dem
Treidelpfad am äußeren Rand des Parks mit Übergangsmöglichkeiten in die
Innenstadt
jetzige Zufahrt zum WSA mit einer Asphaltdecke und
entsprechendem Unterbau für Schwerlastverkehr bleibt bestehen
zwei direkte Wegeverbindungen zum Rhein in West-Ost-Richtung
aus den Straßen Wassertor und Hinter dem Schinken zur verbesserten Anbindung
des Parks an die Innenstadt
Möblierung
Bänke mit Rückenlehne innerhalb des „Parkbandes“
ausreichende Anzahl von Bänken im Bereich der Spielplätze
Bankstandorte im Südbereich des Parks mit Blickrichtung zum
Rhein
Papierkörbe
Fahrradabstellanlagen
Beleuchtung
Beleuchtung des Rundweges mit Straßenlaternen
Betonung des „Parkbandes“ mit Stelen in den Randbereichen
(beidseitig)
Unterstrahlung von Solitärbäumen mit Bodenstrahlern
Akzentuierung von Einzelelementen (Aussichtsplattform, Haus
im Park, Steganlage)
Versorgungspoller
der Schaltkasten im östlichen Bereich des Parks wird
hochwasserfrei auf den Steiger verlegt
eine Neuinstallation von Versorgungspollern im Park ist aus
hochwassertechnischen Gründen nicht möglich
zusätzlicher Versorgungspoller im Bereich Parkring zur
Verbesserung der Anschlussmöglichkeiten bei Veranstaltungen
Der sich an die Entwurfsphase anschließende Planungsschritt
ist die Stufe 3 – Ausführungsplanung. Die Weiterbeauftragung der
Ausführungsplanung erfolgt nach dem vorläufigen Zeitplan im 1. Quartal 2010 auf
Basis des Haushaltsplanes 2010.
Zu 4) Bauliche Anlagen als vom Entwurf losgelöste
Sonderthemen
4.1) WC-Anlage
Zu der Anregung, im Rheinpark bzw. im östlichen
Innenstadtbereich – als Ergänzung zu den Anlagen auf dem Rathausvorplatz, am
Neumarkt und im InfoCenter Emmerich – eine öffentliche WC-Anlage vorzusehen,
wurden verschiedene Varianten geprüft.
Aufgrund der Thematik Hochwasserschutz hat sich gezeigt,
dass die technischen Anforderungen zur Errichtung einer WC-Anlage im Rheinpark
erheblich sind und diese Vorgaben entsprechend hohe Investitionskosten zur
Folge haben.
Zwei Lösungen zum Thema WC-Anlage außerhalb des Rheinparks
werden weiter geprüft:
1. Einrichtung einer öffentlichen WC-Anlage im
Nahbereich des Rheinparks am Parkring als fest installierte Anlage auf dem sich
in städtischem Eigentum befindenden Flurstück 367, Flur 19, Gemarkung Emmerich
und
2. „Gastronomie-Konzept“ mit Einbindung der
gastronomischen Betriebe der Rheinpromenade/Innenstadt zur öffentlichen Nutzung
ihrer WC-Anlagen.
Lösung 1 – WC-Anlage außerhalb des Hochwasserschutzes auf
einer öffentlichen Fläche
Dabei sind drei Ansätze mit unterschiedlichen
Investitionskosten und Folgekosten denkbar:
1a – neue WC-Anlage erwerben
1b – neue WC-Anlage leasen
1c – gebrauchte WC-Anlage erwerben
Lösung 2 – öffentliche Nutzung der bestehenden WC-Anlagen in
den gastronomischen Betrieben der Rheinpromenade/Innenstadt
+ hochwasserunempfindlich
+ keine Investitionskosten
+ soziale Kontrolle
Die Lösungen 1 und 2 sollen parallel zur weiteren Planung
des Rheinparks verfolgt werden, so dass spätestens mit Abschluss der
Umgestaltungsmaßnahme des Parks eine Lösung für das Thema WC-Anlage realisiert
ist.
4.2) Kiosk
Der Entwurf zur Umgestaltung des Rheinparks ist so angelegt,
dass verschiedene Möglichkeiten zur Einrichtung eines Kiosks – in Abhängigkeit
von dem jeweiligen Betreiberkonzept – bestehen:
Kiosk als bauliche Anlage im Bereich des Haus im Park unter
Berücksichtigung der technischen Anforderungen des Hochwasserschutzes
mobiler Kiosk (saisonal) innerhalb des „Parkbandes“
4.3) Haus im Park
Der Entwurf zur Umgestaltung des Rheinparks ist so angelegt,
dass eine Erweiterung des Haus im Park möglich ist.
Das Haus im Park liegt in der wassergebundenen Wegedecke der
Hauptachse. Im Bereich des Gebäudes befinden sich ausreichend groß bemessene
Freiflächen, welche bauliche Erweiterungen zulassen.
Im Falle eines solchen Bauvorhabens sind die denkmalpflegerischen Belange und die Vorgaben des Hochwasserschutzes zu beachten.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2009 – 2011 mit 1.000.000 € vorgesehen. Zusätzlich fließt aus dem Konjunkturpaket eine Zuweisung von 500.000 €.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter