hier: Antrag der FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag :
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, für das Objekt Altes Landhaus den Abriss voranzutreiben.
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich ist noch Eigentümerin des o.a. Grundstückes.
Die FDP-Ratsfraktion beantragte am 11.02.2010, dass der Rat der Stadt die
Verwaltung beauftrage, die Immobilie zu veräußern. Der Rat verwies diesen
Antrag in seiner Sitzung vom 23.02.2010 an den Haupt- und Finanzausschuss.
Das Objekt befindet sich im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes V 8 / 5 – Logistik Gewerbe Park. In der Vergangenheit wurde das
Objekt zunächst als Altenheim und zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges auf die
Stadt Emmerich für die Aktion Bildungshilfe verwandt. Mit dieser Bildungseinrichtung
wurde ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen. Bereits in der Sitzung des Rates vom
03.06.2003 unterrichtete die Verwaltung den Rat, dass die Aktion Bildungshilfe
beabsichtige, das bestehende Vertragsverhältnis zu kündigen und die Verwaltung
nach Kündigung die Verwertung des Gebäudes angehen werde. Im Rahmen der
Verwertungsbemühungen formierte sich ein neuer Verein, die „Landhausfreunde
e.V.“. Dieser Verein legte der Stadt zunächst den Entwurf eines
Nutzungskonzeptes vor. Auf der Grundlage des Entwurfes beauftragte der
Kulturausschuss des Rates der Stadt, die Verwaltung zunächst, von einer
Verwertung abzusehen.
In der Zwischenzeit konkretisierte der Verein seine
Vorstellungen. Hinzu kamen die Wünsche des Vereins „Rock over Kiebitzsee“, der
seine jährlichen Konzerte auch hierhin verlagern wollte.
Vor diesem Hintergrund wurden die rechtlichen
Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Inhalt dieser Prüfungen waren auch die
Nutzungsmöglichkeiten des Objektes. Festzuhalten ist, dass die letzte
baurechtlich genehmigte Nutzung – der Betrieb des Altenheimes – bereits vor
geraumer Zeit aufgegeben wurde. Ein Bestandsschutz besteht nicht mehr. Die
gesamten Flächen dienen unter anderem dem Ausgleich der im Rahmen der
Bauleitplanung durchgeführten Eingriffe und in diesem Zusammenhang zu
erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft. Soweit eine neuerliche Nutzung
des Objektes erfolgen sollte, würde dies eine Einleitung eines
Bebauungsplanänderungsverfahrens bedeuten. Da diese Änderung einen Eingriff in
die besonders schützenswerten Bereiche darstellen würde, wäre bei Änderung
dieser Eingriff entsprechend zu kompensieren. Die damit entstehenden Kosten
würden einen möglichen Verkaufserlös sicherlich übersteigen, zumal die
aufstehenden Gebäude, bedingt durch den langen Leerstand (seit Jahresbeginn
2004), sich mittlerweile in einem mehr als desolaten Zustand befinden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Nutzung des Objektes dauerhaft aufzugeben. Weiter sollte mittelfristig der Abriss der Gebäude angegangen werden. Da im Haushalt 2010 keine Mittel hierfür veranschlagt wurden, soll eine Veranschlagung für das Jahr 2011 erfolgen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Mittel müssen im
Haushaltsplan 2011 bereitgestellt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1
Gez.
Der Vorsitzende