Betreff
Verwertung des Grundstückes Altes Landhaus,
hier: Antrag der FDP-Fraktion
Vorlage
03 - 15 0151/2010
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, für das Objekt Altes Landhaus den Abriss voranzutreiben.

Sachdarstellung :

Die Stadt Emmerich ist noch Eigentümerin des o.a. Grundstückes. Die FDP-Ratsfraktion beantragte am 11.02.2010, dass der Rat der Stadt die Verwaltung beauftrage, die Immobilie zu veräußern. Der Rat verwies diesen Antrag in seiner Sitzung vom 23.02.2010 an den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Das Objekt befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes V 8 / 5 – Logistik Gewerbe Park. In der Vergangenheit wurde das Objekt zunächst als Altenheim und zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges auf die Stadt Emmerich für die Aktion Bildungshilfe verwandt. Mit dieser Bildungseinrichtung wurde ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen. Bereits in der Sitzung des Rates vom 03.06.2003 unterrichtete die Verwaltung den Rat, dass die Aktion Bildungshilfe beabsichtige, das bestehende Vertragsverhältnis zu kündigen und die Verwaltung nach Kündigung die Verwertung des Gebäudes angehen werde. Im Rahmen der Verwertungsbemühungen formierte sich ein neuer Verein, die „Landhausfreunde e.V.“. Dieser Verein legte der Stadt zunächst den Entwurf eines Nutzungskonzeptes vor. Auf der Grundlage des Entwurfes beauftragte der Kulturausschuss des Rates der Stadt, die Verwaltung zunächst, von einer Verwertung abzusehen.

 

In der Zwischenzeit konkretisierte der Verein seine Vorstellungen. Hinzu kamen die Wünsche des Vereins „Rock over Kiebitzsee“, der seine jährlichen Konzerte auch hierhin verlagern wollte.

 

Vor diesem Hintergrund wurden die rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Inhalt dieser Prüfungen waren auch die Nutzungsmöglichkeiten des Objektes. Festzuhalten ist, dass die letzte baurechtlich genehmigte Nutzung – der Betrieb des Altenheimes – bereits vor geraumer Zeit aufgegeben wurde. Ein Bestandsschutz besteht nicht mehr. Die gesamten Flächen dienen unter anderem dem Ausgleich der im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführten Eingriffe und in diesem Zusammenhang zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft. Soweit eine neuerliche Nutzung des Objektes erfolgen sollte, würde dies eine Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens bedeuten. Da diese Änderung einen Eingriff in die besonders schützenswerten Bereiche darstellen würde, wäre bei Änderung dieser Eingriff entsprechend zu kompensieren. Die damit entstehenden Kosten würden einen möglichen Verkaufserlös sicherlich übersteigen, zumal die aufstehenden Gebäude, bedingt durch den langen Leerstand (seit Jahresbeginn 2004), sich mittlerweile in einem mehr als desolaten Zustand befinden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Nutzung des Objektes dauerhaft aufzugeben. Weiter sollte mittelfristig der Abriss der Gebäude angegangen werden. Da im Haushalt 2010 keine Mittel hierfür veranschlagt wurden, soll eine Veranschlagung für das Jahr 2011 erfolgen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Mittel müssen im Haushaltsplan 2011 bereitgestellt werden.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1

 

Gez.

Der Vorsitzende