Betreff
"Soziale Stadt",
hier: Antrag Nr. XIII der Fraktion Die Grünen
Vorlage
05 - 15 0249/2010
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Aufgabenstellung mit Leistungskatalog bezüglich der Erstellung eines Integrierten Handlungs- bzw. Entwicklungskonzeptes zur Entwicklung und Stärkung der Innenstadt zu erarbeiten.

 

Sachdarstellung :

 

Der beigefügte Antrag Nr. XIII 2010 der Ratsfraktion Die Grünen wurde in der Ratssitzung am 13.7.2010 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

 

 

Verwaltungsseitig wird die Meinung vertreten, dass es sich bei der Innenstadt von Emmerich am Rhein nicht um einen sozialen Brennpunkt handelt. Das Förderprogramm „Soziale Stadt“ stellt Teilnahmebedingungen, die die Stadt Emmerich am Rhein glücklicherweise nicht erfüllt.

So sind die Stadtteile der „Sozialen Stadt“ von unzureichenden Wohnverhältnissen, einer defizitären sozialen und kulturellen Infrastruktur und schlechter verkehrlicher Anbindung geprägt. Die dort lebenden Menschen sind überproportional von Transfereinkommen abhängig, haben häufig einen Migrationshintergrund und sind im gesamtstädtischen Vergleich eher jung.

 

Das auf dem Masterplan des Büros Junker + Kruse aus dem Jahre 2000 entwickelte integrierte Handlungskonzept 2000 – 2010 steht ohnehin zur Aktualisierung an. Die dort beschriebenen Maßnahmen sind weitestgehend umgesetzt bzw. stehen zur Umsetzung an.

 

Die aktuellen Städtebauförderungsrichtlinien setzen für alle Förderprogrammteile grundsätzlich die Erarbeitung eines Integrierten Handlungs- bzw. Entwicklungskonzeptes gemäß § 171 b Abs. 2 Baugesetzbuch mit einer realistischen Zielperspektive, zielgerichteter Koordinierung von Maßnahmen und dem konzentrierten Einsatz öffentlicher und privater Finanzmittel voraus.

 

Nicht nur die im Antrag der Grünen aufgeführten Handlungsfelder sind im Rahmen eines solchen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes abzuarbeiten.

 

Es müssen Beteiligungsverfahren und Analysen stattfinden

zum demografischen Wandel

zum städtebaulichen Zustand

zur Leerstandssituation von Läden

zur Leerstandssituation von Wohnungen

zur sozialen Situation

zur Bildungssituation

zur wirtschaftlichen Situation

zu Arbeitsplätzen

 

Der Arbeitsaufwand ist jedoch derart umfangreich und von der Aufgabenstellung her so speziell, dass die Verwaltung dieses nicht ohne Hilfe eines erfahrenen Büros bewerkstelligen kann; so auch die Empfehlung der Bezirksregierung. Die Kosten sind im Falle einer später daraus resultierenden Fördermaßnahme förderfähig.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, eine Konzeption zur Aufgabenstellung mit Leistungskatalog für ein Integriertes Handlungskonzept zur Entwicklung und Stärkung der Innenstadt zu erarbeiten und diese dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorzustellen.

Danach sollten geeignete Büros zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter