hier: Antrag Nr. XIII der Fraktion Die Grünen
Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die
Verwaltung, ein Konzept für die Aufgabenstellung mit Leistungskatalog bezüglich
der Erstellung eines Integrierten Handlungs- bzw. Entwicklungskonzeptes zur
Entwicklung und Stärkung der Innenstadt zu erarbeiten.
Sachdarstellung :
Der beigefügte Antrag Nr. XIII 2010 der Ratsfraktion Die
Grünen wurde in der Ratssitzung am 13.7.2010 an den Ausschuss für
Stadtentwicklung verwiesen.
Verwaltungsseitig wird die Meinung vertreten, dass es sich
bei der Innenstadt von Emmerich am Rhein nicht um einen sozialen Brennpunkt
handelt. Das Förderprogramm „Soziale Stadt“ stellt Teilnahmebedingungen, die
die Stadt Emmerich am Rhein glücklicherweise nicht erfüllt.
So sind die Stadtteile der „Sozialen Stadt“ von
unzureichenden Wohnverhältnissen, einer defizitären sozialen und kulturellen
Infrastruktur und schlechter verkehrlicher Anbindung geprägt. Die dort lebenden
Menschen sind überproportional von Transfereinkommen abhängig, haben häufig
einen Migrationshintergrund und sind im gesamtstädtischen Vergleich eher jung.
Das auf dem Masterplan des Büros Junker + Kruse aus dem
Jahre 2000 entwickelte integrierte Handlungskonzept 2000 – 2010 steht ohnehin
zur Aktualisierung an. Die dort beschriebenen Maßnahmen sind weitestgehend
umgesetzt bzw. stehen zur Umsetzung an.
Die aktuellen Städtebauförderungsrichtlinien setzen für alle
Förderprogrammteile grundsätzlich die Erarbeitung eines Integrierten Handlungs-
bzw. Entwicklungskonzeptes gemäß § 171 b Abs. 2 Baugesetzbuch mit einer
realistischen Zielperspektive, zielgerichteter Koordinierung von Maßnahmen und
dem konzentrierten Einsatz öffentlicher und privater Finanzmittel voraus.
Nicht nur die im Antrag der Grünen aufgeführten
Handlungsfelder sind im Rahmen eines solchen Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes abzuarbeiten.
Es müssen Beteiligungsverfahren und Analysen stattfinden
zum demografischen Wandel
zum städtebaulichen Zustand
zur Leerstandssituation von Läden
zur Leerstandssituation von Wohnungen
zur sozialen Situation
zur Bildungssituation
zur wirtschaftlichen Situation
zu Arbeitsplätzen
Der Arbeitsaufwand ist jedoch derart umfangreich und von der
Aufgabenstellung her so speziell, dass die Verwaltung dieses nicht ohne Hilfe
eines erfahrenen Büros bewerkstelligen kann; so auch die Empfehlung der Bezirksregierung.
Die Kosten sind im Falle einer später daraus resultierenden Fördermaßnahme
förderfähig.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, eine Konzeption
zur Aufgabenstellung mit Leistungskatalog für ein Integriertes Handlungskonzept
zur Entwicklung und Stärkung der Innenstadt zu erarbeiten und diese dem
Ausschuss für Stadtentwicklung vorzustellen.
Danach sollten geeignete Büros zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter