Betreff
Finanzierung der Überhanggruppen in kirchlicher Trägerschaft, Fortführung des freiwilligen Stadtzuschusses
Vorlage
04 - 15 0149/2010
Art
Verwaltungsvorlage

 

Der Rat stimmt der neuen Vereinbarung der Überhanggruppenfinanzierung in kirchlicher Trägerschaft, die sich im Wesentlichen auf die Umstellung der rechtlichen Bestimmungen vom Gesetz für Tageseinrichtungen von Kindern (GTK) zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bezieht, zu.

Sachdarstellung :

Die Stadt Emmerich am Rhein verfügt über keine kommunalen Kindertageseinrichtungen. In kirchlicher Trägerschaft befinden sich derzeit 9 katholische und 2 evangelische Kindertageseinrichtungen. Die kirchlichen Träger sind nur verpflichtet Kindergartenplätze/gruppen im Rahmen der kirchlichen Grundversorgung, ausgehend von ihrer Mitgliederzahl, sicherzustellen. Hierbei wurde eine Berechnungsgrundlage von 1.500 Kirchenmitgliedern pro Kindergartengruppe festgelegt. Darüber hinaus vorgehaltene Gruppen wurden als „Überhanggruppen“ bezeichnet und von der Stadt Emmerich am Rhein finanziert.

 

Diese Finanzierung erfolgte, um den Rechtsanspruch von Kindern gegenüber der Stadt Emmerich am Rhein sicherstellen zu können. Seit dem Jahre 2005 gibt es hierzu eine Überhanggruppenvereinbarung mit den katholischen und evangelischen Trägern. Vor 2005 wurde die Finanzierung, aufgrund eines Ratsbeschlusses,  pauschal mit einem jährlichen Zuschuss i.H.v. 161.057,00 € für die katholischen Träger und 15.339,00 € für den evangelischen Träger gewährt.

 

Aufgrund der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 muss die Vereinbarung auf die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen umgeschrieben werden. Darüber hinaus ist die Berechnungsgröße zu ändern, da im KiBiz auf Grundlage von Kindpauschalen und Plätzen die Bezuschussung erfolgt und nicht wie im GTK aufgrund von Anzahl der Kindergartengruppen.  Es wird von einer Berechnungsgröße i.H.v. 60 Kirchenmitgliedern auf einen Kindergartenplatz ausgegangen.

 

Im Rahmen der Amtsleiterbesprechungen der Jugendämter im Kreis Kleve wurde diese Berechnungsgröße von allen so anerkannt.

 

Die Vereinbarung zur Finanzierung von Trägeranteilen zu den Betriebskosten für kirchliche Zusatzplätze ist in der Anlage 1 zum Top 5 beigefügt. 

 

Diese Vereinbarung war bereits in den kath. Kirchenvorstandssitzungen und wurde dort so beschlossen.

 

Das Verwaltungsamt Wesel erhält den Entwurf analog der Vereinbarung mit den katholischen Kirchengemeinden. Eine Rückmeldung kann erst erfolgen, wenn die Vereinbarung dem Presbyterium zur Entscheidung vorgelegt wurde. Die Verwaltung geht allerdings davon aus, dass die Vereinbarung so angenommen wird.

 

Da die Finanzierung der Überhanggruppen  bzw. Überhangplätze in der Vergangenheit durch die politischen Gremien gefördert wurde und es sich bei der neuen Vereinbarung nur um eine Fortführung handelt, sind die Mittel entsprechend im Haushalt veranschlagt.    

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2010 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.01.01

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

Gez.

Der Vorsitzende