Der Rat stimmt der neuen
Vereinbarung der Überhanggruppenfinanzierung in kirchlicher Trägerschaft, die
sich im Wesentlichen auf die Umstellung der rechtlichen Bestimmungen vom Gesetz
für Tageseinrichtungen von Kindern (GTK) zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
bezieht, zu.
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein verfügt über
keine kommunalen Kindertageseinrichtungen. In kirchlicher Trägerschaft befinden
sich derzeit 9 katholische und 2 evangelische Kindertageseinrichtungen. Die
kirchlichen Träger sind nur verpflichtet Kindergartenplätze/gruppen im Rahmen
der kirchlichen Grundversorgung, ausgehend von ihrer Mitgliederzahl,
sicherzustellen. Hierbei wurde eine Berechnungsgrundlage von 1.500
Kirchenmitgliedern pro Kindergartengruppe festgelegt. Darüber hinaus
vorgehaltene Gruppen wurden als „Überhanggruppen“ bezeichnet und von der Stadt
Emmerich am Rhein finanziert.
Diese Finanzierung erfolgte, um den
Rechtsanspruch von Kindern gegenüber der Stadt Emmerich am Rhein sicherstellen
zu können. Seit dem Jahre 2005 gibt es hierzu eine Überhanggruppenvereinbarung
mit den katholischen und evangelischen Trägern. Vor 2005 wurde die
Finanzierung, aufgrund eines Ratsbeschlusses,
pauschal mit einem jährlichen Zuschuss i.H.v. 161.057,00 € für die
katholischen Träger und 15.339,00 € für den evangelischen Träger gewährt.
Aufgrund der Einführung des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 muss die Vereinbarung auf die
aktuellen gesetzlichen Bestimmungen umgeschrieben werden. Darüber hinaus ist
die Berechnungsgröße zu ändern, da im KiBiz auf Grundlage von Kindpauschalen
und Plätzen die Bezuschussung erfolgt und nicht wie im GTK aufgrund von Anzahl
der Kindergartengruppen. Es wird von
einer Berechnungsgröße i.H.v. 60 Kirchenmitgliedern auf einen Kindergartenplatz
ausgegangen.
Im Rahmen der Amtsleiterbesprechungen
der Jugendämter im Kreis Kleve wurde diese Berechnungsgröße von allen so
anerkannt.
Die Vereinbarung zur Finanzierung von
Trägeranteilen zu den Betriebskosten für kirchliche Zusatzplätze ist in der
Anlage 1 zum Top 5 beigefügt.
Diese Vereinbarung war bereits in den
kath. Kirchenvorstandssitzungen und wurde dort so beschlossen.
Das Verwaltungsamt Wesel erhält den
Entwurf analog der Vereinbarung mit den katholischen Kirchengemeinden. Eine
Rückmeldung kann erst erfolgen, wenn die Vereinbarung dem Presbyterium zur
Entscheidung vorgelegt wurde. Die Verwaltung geht allerdings davon aus, dass
die Vereinbarung so angenommen wird.
Da die Finanzierung der
Überhanggruppen bzw. Überhangplätze in
der Vergangenheit durch die politischen Gremien gefördert wurde und es sich bei
der neuen Vereinbarung nur um eine Fortführung handelt, sind die Mittel
entsprechend im Haushalt veranschlagt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2010 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Gez.
Der Vorsitzende